Ja, die Coins sind für die Katz, aber die Tchibo-Gutscheine sind ganz nett und kann man ruhig mitnehmen.
Beiträge von zardi77
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Re: Frage zu Membership Rewards Punkten (Amex)
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Hier sind ja einige Amex-Experten, mal eine Frage: Wenn man die Membership-Rewards-Punkte in Gutscheine oder Payback-Punkte einlöst, entsprechen 20.000 Punkte ja prinzipiell 100 Euro. Wenn man das mit einer Payback-Punkteeinlösungsaktion von z.B. dm, Real oder Galeria Kaufhof kombiniert, kann man den Wert auf 110 Euro oder etwas mehr steigern.Frage: Wäre noch mehr möglich für jemanden, der weder Flugmeilen noch Hotelunterkünfte benötigt? Ist beispielsweise eine Übertragung an einen Vielflieger möglich, und falls ja, was wäre ein angemessener Preis, mit dem beide Seiten leben können? Danke.
Das ist ein recht komplexes Thema und kommt zunächst einmal darauf an, in welches VFP umgewandelt werden soll. Prinzipiell ist ein angemessener Preis immer derjenige Preis, den jemand bereit ist zu zahlen. Für den einen sind 1.000 Meilen im Programm xy 7€ wert, ein anderer bemisst den Wert mit 14€/k. Ich empfehle dir deshalb, das Thema im VFT weiter zu verfolgen, dort ist es besser aufgehoben. Dort findest du auch Infos, wie du MR zu höheren Beträgen als 5€/k auscashen kannst.
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Zitat
Original geschrieben von dabdidu
Dann ist ja alles gut und Du wolltest nur etwas smalltalk mit Deiner Anfrage betreiben.
Nein, ich wollte wissen, was bei einem Verkauf nach prämienunschädlicher Fälligkeit von Wertpapieren passiert. Meine Frage lautete konkret: "Was heißt "bei Beibehaltung des Gegenwerts"? Muss ich etwas für 1.000 EUR neu kaufen, um wieder auf die 20.500 zu kommen oder muss ich im Falle eines Verkaufs dann wieder bis zum ursprünglichen Übertragungswert von 50.500 zukaufen?"Zu dem, was du meinst, sagte ich: "Soweit klar, das ist prämienunschädlich.", war also nie Thema meiner Anfrage.
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Zitat
Original geschrieben von dabdidu
Von Beispiel stand da nichts
Deswegen hab ich's doch jetzt erklärt.Zitat- und 1% Schwankung kann jedes Papier betreffen, da ein Übertrag in der Regel längere Zeit dauert.
Ich bin seit über 30 Jahren am Markt. Wie gesagt: Mach dir da mal keine Sorgen. Im Übrigen lassen sich im worst-case ja auch noch Papiere zukaufen oder von anderen Depots übertragen. Steht explizit so in den Bedingungen. Darum geht's also wirklich nicht.ZitatAber trotzdem viel Erfolg und frag bitte trotz Deiner Selbstsicherheit bei der Bank nach.
Den Teufel werd ich tun. Genauso wie sparfux sagt: Bei solchen Sachen heißt es "Ball flach halten". Die Bedingungen sind in diesem Punkt absolut eindeutig formuliert. Jedes Nachfragen könnte sich kontraproduktiv auswirken. Ist wie bei Error Fares: Regel 1: Never call the airline! Regel 2: Never call the airline! -
Das mit 50.500 war 1. ein Beispiel und 2. weißt du ja nicht, welche Papiere ich übertrage. Mach dir da mal keine Sorgen, dass ich einen Übertrag > 50k hinkriege.
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Doch, so doof sind Banker bzw. die Leute in deren Marketingabteilungen. Ich habe schon zu viele Lücken ausgenutzt, als dass ich noch an deren Intelligenz glauben würde.
Depotvolumen ist ein Begriff, der keinen Interpretationsspielraum offen lässt. Cash auf einem Verrechnungskonto gehört nie zum Depotvolumen; das lernt jeder Banker im ersten Lehrjahr

Und genau der Trick, den du beschreibst, funktioniert. Das ist für mich sonnenklar; notfalls bis zum BGH

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Re: Re: Coba-Depotübertragungs-Aktion
ZitatOriginal geschrieben von BartS1975
Das kann man aus https://www.commerzbank.de/por…papier/wechselpraemie.pdf aber höchstens interpretieren. Zu Verkäufen steht da überhaupt nichts.
Ich gehe sogar noch weiter und sage: Das kann man daraus nicht interpretieren, aber ich nehme an, modern-banking weiß, dass es so gehandhabt wird, weil das ja nicht die erste Aktion der Coba mit diesen Bedingungen ist. Insofern glaube ich das, was modern-banking schreibt; die sind i.d.R. recht gut informiert und schreiben nichts, was nicht gesichert ist.Aber es ist eben letzten Endes auch nicht eindeutig. Stell dir vor, ich übertrage 50.000 EUR Depotvolumen und 3 Monate später hat das Depot einen Buchwert von 100.000. Dann verkaufe ich Wertpapiere für 40.000 und habe danach immer noch > 50.000 Volumen. Plötzlich sinkt der Wert auf 30.000 ab. Was jetzt? Hätte ich nicht verkauft, wären es noch > 50.000. Coba sagt dann: Selbst schuld; du musst wieder zeitnah auffüllen. Oder kann ich mich darauf berufen, dass Marktwertveränderungen nicht zählen.
Irgendwie sind die Bedingungen nicht ausgegoren. Es kann doch nicht sein, dass ich ein ganzes Jahr lang nichts verkaufen darf, das ist also sicher möglich. Aber andererseits ist nicht geregelt, wie das "Verkaufen" abzulaufen hat, um die Prämie nicht zu gefährden.
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Das widerspricht dem nicht, weil sie ja extra schreiben: "... Rückzahlungen fälliger Wertpapiere berühren den Prämienanspruch nicht." Und wenn sie Geld auf dem Verrechnungskonto als Depotvolumen klassifizieren würden, würden sie damit nie durchkommen. Das Geld von fälligen Wertpapieren kann ich abziehen; das ist für mich gar keine Frage; das brauche ich auch nicht nach zu fragen.
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Coba-Depotübertragungs-Aktion
Frage an die alten Hasen hier: Ich hatte noch nie ein Coba-Depot und will jetzt mal bei der Aktion mitmachen.
12 Monate Haltefrist ab Eingang ist mir soweit klar.
In den Bedignungen steht: "Marktwertveränderungen sowie Rückzahlungen fälliger Wertpapiere berühren den Prämienanspruch nicht."
Unter modern-banking steht noch, Verkäufe bei Beibehaltung des Gegenwerts seien ebenfalls unschädlich.
Alles schön und gut, aber ich habe jetzt folgendes Problem:
Ich übertrage ca. 50.500 EUR Depotwert von der Targobank. Davon werden 2 Anleihen im April und Mai über je 15.000 EUR fällig. Der Depotwert sinkt daraufhin auf 20.500 EUR. Soweit klar, das ist prämienunschädlich.
Dann habe ich da noch ein Endloszertifikat im Wert von ca. 1.000 EUR drin, dass ich evtl. in 2018 verkaufen möchte. Wenn ich das jetzt im Juni verkaufe, sinkt der Depotwert auf 19.500.
Jetzt die Frage: Was heißt "bei Beibehaltung des Gegenwerts"? Muss ich etwas für 1.000 EUR neu kaufen, um wieder auf die 20.500 zu kommen oder muss ich im Falle eines Verkaufs dann wieder bis zum ursprünglichen Übertragungswert von 50.500 zukaufen?
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Re: Jet - Shoppingcard (2%)
ZitatOriginal geschrieben von caman
Hat noch jemand von euch die Jet-Shoopingcard und nutzt die bis/über den Maximalbetrag für Jet-Cashback hinaus? Wir wundern uns im Moment, dass es weiterhin Cashback gibt, obwohl der Maximalbetrag längst überschritten ist. Leider findet man kaum Informationen im Netz, wie die Konditionen exakt sind. In einer sehr lange zurückliegende Email-Anfrage hieß es mal "pro Kalenderjahr". Im Jahr sollte es auf alle JET-Umsätze 2% geben, aber nur bis maximal 2000 € Umsatz, also 40 € insgesamt. Komisch ist, dass auf dem entsprechenden Kreditkartenkonto nun schon über 43 € Rabatt in diesem Jahr gut geschrieben worden sind. Vielleicht gilt ja auch das Jahr ab Abschluß. Möchte ungerne nachfragen und schlafende Hunde wecken...Excelauswertung der Umsätze seit 01.01.2017:
Jet-Rabatt-Summe: 43,23 €
Rabatt noch übrig: -3,23 € 40 € Rabatt überschritten um: 3,23 €
Entspricht Restumsatz: -161,50 € 2000 € Umsatz überschritten um: 161,50 €Ich würde davon ausgehen, dass die Grenze pro VERTRAGS-Jahr gilt. Kannst du ja mal austesten; dann weißt du es.