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Original geschrieben von gbaum
OK, das mit der Kundennummer stimmt aber ich wurde auch erst am Montag (5 Tage nachdem die Unterlagen bereits eingangen waren) darum gebeten diese nachzureichen. Ich fand es einfach nicht in Ordnung dass meine beiden E-Mail Anfragen nicht beantwortet wurden und ich über den aktuellen Status nicht informiert werde.
Sprichst du von 5 Tagen oder Arbeitstagen? Wenn du 5 Tage, also Do. bis Mo. meinst, dann frage ich mich was du eigentlich erwartest. Erst reichst du unvollständige Unterlagen ein und anstatt den Fehler einzusehen, kritisierst du den Händler, dass er dich "erst" 2 Arbeitstage später darauf hinweist. Manchmal frage ich mich: Wo leben wir denn eigentlich? Hast du Angst morgen zu sterben oder warum bist du der Meinung, dass alles immer am gleichen Tag erledigt werden muss? Du wolltest doch eine Portierung der Nummer ... und das dauert halt. Deshalb geht doch die Welt nicht unter.
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Original geschrieben von elsobi
In der Tat läuft der Käufer Gefahr, sich der Hehlerei schuldig zu machen (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html lesen!). Vorsätzlich handelt nach ständiger Rechtsprechung des BGH nämlich auch, wer den Taterfolg für möglich hält, ihn aber billigend in Kauf nimmt. Dies ist unzweifelhaft der Fall, wenn einem Ware ohne ersichtlichen Grund derart weit unter dem Marktpreis angeboten wird (nicht unbedingt bei Auktion). Denn mal ehrlich: warum soll der Verkäufer ein iPhone für 230,- verkaufen, wenn er es auch für 400,- los wird?!
Bevor wir hier immer weiter in Theorien abdriften... lasst uns doch ein paar Tage warten. Ich werde dann hier berichten was passiert ist.
Wenn nämlich das passiert was ich vermute, können wir uns die Theorien sparen.
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Original geschrieben von murosama
Also von derart fragwürdigen Angeboten besser Abstand nehmen, denn egal wie günstig ein Händler einkauft, zu verschenken hat niemand etwas 
[obwohl in diesem speziellen Fall eher davon auszugehen ist, dass man nicht wegen dem Erwerb belangt werden kann, da man u.U. die paar hundert Euro genau so gut zum Fenster rauswerfen könnte...]
Gebe ich dir vollkommen recht. Wenn die Ware wirklich kommt, würde ich mir schon nochmal überlegen, ob ich überweise oder widerrufe (Obwohl: Hat man als Gewerbekunde bei Onlinegeschäften überhaupt ein Widerrufsrecht?)
Ich glaube aber nicht wirklich daran, dass was kommt. 230 EUR zzgl. MwSt. für ein originales und fabrikneues 16 GB 3G - das ist unmöglich.
Vielleicht stammt es von 'ner Hinterhofgarage aus China, aber das werde ich nach dem Auspacken erkennen. Die Chinesen sind gut, aber so gut sind sie nicht.
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Original geschrieben von TMausHB
Hey, bei mir gibts auch für 100€ kein iPhone. Überweis einfach mal. 
Okay, gib mir mal deine Kontodaten ... 
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..., weil Du stolz wie Bolle Bilder von Deinem 230EUR-iPhone präsentierst... 
Optimist 
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Ich habe das Teil jetzt einfach mal auf Rechnung bestellt. Wenn es eine NN-Sendung sein sollte, werde ich die Annahme eben verweigern.
Also Risiko sehe ich bis jetzt keins, höchstens, dass es wirklich Hehlerware ist. Nur, wer ist denn so blöd und verkauft so etwas auf Rechnung?
Ich gehe davon aus, dass sich der "Verkäufer" melden und auf Vorkasse bestehen wird (wir kennen Sie ja nicht; Erstbestellung immer Vorkasse, bla, bla, bla). Das werde ich NATÜRLICH nicht tun.
Lieber kein Iphone als für 230 EUR kein Iphone ... 

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Original geschrieben von pasen
versteh eure aufregung ja gar nicht.......fragt man hier nett an......und dann regen sich hier alle auf.
Wer hat sich aufgeregt? :confused:
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Vielleicht sollte man den Thread-Titel ändern?
Nicht "Problem mit Handyhändler" sondern "Problem mit einem Kunden" 
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Original geschrieben von Metzger80
Das sieht der Gesetzgeber leider anders. 
Da hier wohl kein Defekt o.ä. vorgelegen haben wird, konnte die Sendung nur durch Rücksendung widerrufen werden (wenn die Rücksendung innerhalb von 2 Wochen erfolgt ist). In diesem Falle hat pasen die Rücksendekosten zu tragen. Erstattet bekommt er nur die 10,99 EUR Kaufpreis.
Teile dem Verkäufer mit, dass du durch die Rücksendung den Kaufvertrag gem. §355 BGB i.V.m. §312 BGB widerrufen hast und fordere die Erstattung des Kaufpreises.
Es wäre in diesem Zusammenhang interessant zu wissen was er zu seiner Rücksendung dazu geschrieben hat. Wenn er nämlich geschrieben hat "Die Karte funktioniert nicht, bitte schicken Sie mir eine neue", dann hat er nicht widerrufen und dein Ratschlag geht ins Leere.
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Original geschrieben von Torian
es gibt einen sog. Ikea paragraphen, der besagt, dass ein sachmangel auch dann vorliegt, wenn die bedienungsanleitung unzureichend ist. Also wenn da nicht explizit drinsteht, dass du vor dem gebrauch, die karte formatieren musst, dann muss der händler sämtliche kosten tragen.
Der "Ikea-Paragraf" greift hier m.E. nicht, da das Formatieren bei einer Speicherkarte so systemimmanent ist, dass es dazu keines Hinweises in einer Bedienungsanleitung bedarf.
Das ist ungefähr so als würde jemand seinen Verstärker zurück bringen und behaupten, er sei kaputt, weil er nicht weiß, dass man vor Benutzung auf "Power on" drücken muss.
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Ob digital oder analog ist doch vollkommen wurscht; das ist doch bloß die Anzeige. Die Genauigkeit wird von der Mechanik in der Waage bestimmt und nicht von der Anzeige. Dass die Leute immer glauben, nur weil bunte Lichtlein leuchten, sei es besser ... 