Zitat
Original geschrieben von Louvain
. Ich habe keine eigene Erfahrungen mit privaten NV-Bescheinigung, gehe aber 'mal davon aus, dass man bei einem Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer solchen Bescheinigung die Kapitalerträge des vergangenen Jahres deklarieren muss, so dass den 'Freibrief' auch bislang nicht durchgehend nutzen konnte.
Man muss nicht die Kapitalerträge des vergangenen Jahres deklarieren, sondern die voraussichtlichen Kapitalerträge des kommenden Jahres.
Und wenn die Bedingungen zum Erhalt einer NVB nicht mehr erfüllt sind, muss man die NVB auch zurückgeben, selbst wenn diese zunächst für 3 Jahre ausgestellt wurde.
Was die Banken bei NVB-Besitzern melden, ist ohnehin fraglich. Ich gehe davon aus, dass eine Prämie für eine Depotübertragungsaktion gar nicht gemeldet wird, weil es m. E. kein Kapitalertrag ist (was Commerzbank und Comdirect aber wohl anders sehen und sogar ggf. Abgeltungsteuer abziehen).
Fraglich ist für mich aber auch, ob nur positive Kapitalerträge von den Banken gemeldet werden oder auch negative (z.B. durch gezahlte Stückzinsen oder Veräußerungsverluste). Weiß jemand hierzu genaueres?
Es könnte dann sein, dass ein NVB-Besitzer, der 10.000 Euro positive Kapitalerträge hat, aber zugleich auch 3000 Euro negative Kapitalerträge, vom Finanzamt angeschrieben wird, weil der steuerfreie Betrag mit 10.000 Euro natürlich überschritten wäre (tatsächlich liegen die Kapitalerträge aber nur bei 7.000 Euro, was keinem Steuerabzug unterliegt).