Zitat
Original geschrieben von feelfree69
Die FAQ werden aber kaum Teil des Vertrages sein. In den AGB steht sinngemäß nur, dass die Laufzeit entsprechend des Vertrages gilt.
Und im individuellen Servicebereich zu MEINEM Vertrag steht eben an sehr prominenter Stelle etwas von 1 Monatiger Kündigungsfrist und 3-monatiger Verlängerung.
Das mit den von dir genannten Fristen kann ich bestätigen.
Ursprünglich hatten die von ChinaMobile zitierten Bestand. Die wurden allerdings vor ein paar Monaten kundengünstiger gestaltet. Das, was feelfree69 angibt, war m.E. die letzte Version 
Ich hab mir grad mal die aktuellste aufgerufen. Hochinteressant!
Hier ein Auszug aus den allerneusten AGB:
10.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit sowie die Kündigungsfristen der Verträge über Mobilfunkdienstleistungen ergeben sich aus den bei der Auftragserteilung getroffenen Vereinbarungen zwischen ensercom und dem Kunden. ...
...demnach kommt es jetzt tatsächlich darauf an, was zu Vertragsbeginn vereinbart wurde. Demnach hätte auch ich die von ChinaMobile zitierte Kündigungsfrist.
Richtig spannend finde ich aber dies hier: 
10.2 Das Recht zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ensercom insbesondere vor, wenn der Betreiber des vom Kunden genutzten Mobilfunknetzes seine vertraglichen Beziehungen zu ensercom beendet oder den Netzbetrieb einstellt oder der Kunde - für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Rückstand gerät; - für einen Zeitraum, der länger andauert als zwei Monate, mit der Bezahlung des geschuldeten Entgelts in Höhe von mindestens des zweifachen monatlichen Grundpreises in Rückstand gerät; - die Mobilfunkdienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder - über die von ensercom erbrachten Mobilfunkdienstleistungen sitten- oder gesetzeswidrige Inhalte verbreitet, insbesondere bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder insoweit ein dringender Tatverdacht besteht.
10.3 Kündigungen des Vertrages über Mobilfunkdienstleistungen sind schriftlich zu erklären.
Bei der Betrachtung der Gesamtumstände gewinne ich den Eindruck, dass hierdurch den Kunden gesagt wird, dass man sie möglichst nicht ziehen lassen möchte (ursprünglich ungünstigere AGB sind ja jetzt wieder in Kraft getreten), aber gleichzeitig mitteilt, dass die Kunden jederzeit rausgeschmissen werden, "wenn der Betreiber des Mobilfunknetzes seine vertraglichen Leistungen zu ensercom beendet [...]" :mad:
Für mich klingt das so, als rechne man ernstlich mit einer vertraglichen Beendigung der Leistungen seitens des Netzbetreibers. Frech finde ich dann aber, dass den Kunden kurz vor dem Untergang auch noch Fesseln angelegt werden.
Oder habe ich da etwas missverstanden??? :confused:
Was ich bislang nicht gefunden habe:
Hätte ich im Falle des völligen Unterganges eigentlich trotzdem noch irgendwie die Möglichkeit, meine Rufnummer zu retten/zu portieren??? :confused:
Irritierte Grüße
MarieL