ZitatOriginal geschrieben von 5 Minutes Alone
Allerdings glaube ich nicht dass da die beiden äußerst ungünstig platzierten Indikatoren als Wasserschaden durchgehen, wenn das Gerät keine weiteren Anzeichen aufweist.
Ähnlich sehe ich das auch (hatte ich auch schon irgendwo hier im Forum geschrieben): Dass die Indikatoren als rechtlich abgesicherter Beweis für einen Wasserschaden gelten würden, wage ich zu bezweifeln. Überdies müsste T-Mobile im Falle einer Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches nachweisen, dass die Indikatoren im Auslieferungszustand des Gerätes nicht bereits verfärbt waren... was ein Ding der Unmöglichkeit sein dürfte.
Ärgerlich ist nur, dass eine Garantieleistung von Apple (da freiwillig) möglicherweise mit Hinweis auf die Indikatoren abgelehnt werden kann. Aber selbst hier bin ich mir nicht sicher, wie es nach deutschem (oder EU-) Recht aussähe, wenn ein Käufer tatsächlich auf dem Rechtsweg seine Ansprüche durchsetzen wollte.