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Mal zusammengefasst:
Postpaid-Begrenzung der Datenrate auf 1,8 Mbit bis zur Drosselung
Prepaid-Begrenzung der Datenrate auf 384 kbit (keine weiteres Dosselung, auch wenn es anders beschrieben ist)
Connect beliebig möglich, auch mit 7,2 / 5,76 Mbit oder LTE. Schnellerer Connect = geringere Latenzzeiten
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Ich finde diesen Thread irreführend. Meist geht es hier um Mittelchen zum Reinigen und Versiegeln der Scheiben - eine temporäre Lösung, welche schleichend nachlässt.
Mit einer Politur im Sinne einer feinen Schleifpaste zum langfristigen Glätten der Oberfläche hat dies kaum etwas zu tun. 
An einer zur Entsorgung freigegebenen Frontscheibe habe ich einmal verschiedene Scheuermilch-Produkte ausprobiert: Sofort tiefe Kratzer, die Schleifpartikel sind also zu hart für das weiche Glas.
Politurmittel für Plastik (etwa für Handy-Displays) sind zu lasch.
--> Was wäre für Glas angemessen?
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Heute morgen Super E5 bei Shell für 144,9 (inkl. ADAC getankt). Seltsam, da es zum Freitag hin nach wie vor am teuersten wird. Auch am Samstagabend ist es meist günstig, teilweise wird es am Sonntag bereits wieder teurer.
Als Vielfahrer behelfe ich mir mit mit einem (gesicherten!) 10L-Kanister um mit dem 51L-Tank etwas mehr Spielraum zu haben. (In D sind bis zu 20L in einem handelsüblichen Kanister zuzulässig).
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Bisher noch alles verfügbar.
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Habe etwas rumgefragt, bei Grundlohn + übertarifliche Zulage muss der Grundlohn um die 3% erhöht werden, allerdings kann der AG die übertarifliche Zulage anteilig kürzen.
Immerhin gelten Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschläge auf den erhöhten Grundlohn.
Ein pauschaler Ausschluss nach dem Motto "ihre Tarifgruppe enthält bereits die 3% Erhöhung" ist mE. unzulässig.
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Wird das folgende sein: der Grundversorger hat nicht mitbekommen, dass du einen Versorger hast und hat dich in die Ersatzversorgung eingestuft.
Schick dem lokalen Grundversorger den Vertrag deines Neuen Anbieters zu und rufe beide an.
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Ich hoffe, dass jemand ergänzende Informationen zur Zeitarbeit hat, folgende Situation.
Tarifumgebung: BZA, durchgehender Einsatzzeitraum im gleichen Kundenbetrieb (>13 Monate)
Im BZA-Tarif ist getregelt, dass nach 12 Monate ununterbrochenem Einsatz beim gleichem Kunden ein dreiprozentiger Zuschlag zu zahlen ist (auf das Grundgehalt).
Meine Zeitarbeitsfirma (hatte damals keine Wahl...) hat eine pauschale Klausel im Vertrag, die sinngemäß lautet: "Der 3%-ige Zuschlag nach 12 Monaten ist bereits im Grundlohn enthalten".
Diese Masche untergräbt natürlich den BZA-Tarif in dieser Angelegenheit.
--> Pacta sunt servanda, ABER - aber ist diese Klausel auch"zulässig" ?
PS: Ich bitte um sachdienliche Hinweise, KEINE allgemeine ZA-Diskussion, danke !
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Abholung in BS oder Flensburg nach Vereinbarung möglich, ansonsten schlag einen Versandweg vor.
1x AMD Turion 64 x2 TL-58 S1 TMDTL58HAX5DM
14€ inkl. Versand als Warensendung
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THWS: Kannst du das mal bitte näher ausführen?
Kann ich nicht bestätigen, mache nachher mal ein Foto von Standardbirne gegen die
normalen Osram Nightbreaker unter dem White Hammer-Label. (Stück 4,50-6€ im 2er Pack).
PS: Baut doch rein, was Ihr wollt, aber Scheinwerfer danach richtig einstellen und Ersatzleuchtmittel mitnehmen.
Ärgerlich: Die Blendfraktion mit scheinbar unbekannter LWR.
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Gelegentlich noch Starcraft 1 - Brood War.
Meist zu zweit gegen 6 Rechner...hat immer noch etwas. :cool: