Nun, es käme auch so oder so nicht zu einer Auszahlung. Ich warte bereits seit April auf die Gutschrift von 22 Euro, die nach langer Wartezeit und vielen Nachfragen nicht erstattet werden. Anders herum, wäre bei mir schon längst eine Inkassorechnung gekommen.
Beiträge von Hamburger Jung
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Naja, 1&1 bekommt so eine gewisse eigendynamik. Ich habe ja einen Widerruf geschrieben und an die geschickt. Daraufhin wurde ich jetzt mit einem zweiten Anschluss belohnt, der ohne mein dazu tun eine Woche später beauftragt wurde.
Leider ist keiner der Mitarbeiter wirklich in der Lage deutsche Worte zu lesen und zu verstehen, daher habe ich auf ein direktes Telefonat gehofft und war ein wenig überrascht, dass die Hotliner anscheinend auf dem Hamburger Hauptbahnhof tätig sind und kaum verstehen, was man denen sagt.
Heute wurde mir zwar bestätigt, dass mein Widerrufsrecht immer noch gültig ist, aber dafür wollte man sich nochmal melden, was natürlich nicht geschah.Witzig ist auch, das mein Anschlusstermin nun der 15.11. ist. Hätte ich also nicht den schnellst möglichen Termin gewählt, hätte ich meinen Anschluss ab dem 28.09. erhalten können.
Meine Frage ist jetzt natürlich noch, ob die so dreist sind und mir für den Zeitraum zwischen Bestellung Anfang September bis zum 15.11. schon die Grundgebühr berechnen. Würde mich nicht wundern, da der Vertrag bis 06.09.2010 laufen soll und nicht ab Tag der Freischaltung...
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Re: E-Mail
ZitatOriginal geschrieben von 0172-FrankB.
Wenn ich mit meinem E71 meine E-mails über Vodafone -Live abrufe kann ich nur Text lesen,aber die mitgesendeten Bilder / Tabellen nicht öffnen ???
ist das eine Einstellungssache ???Mailadresse ist dort : telefonnummer@vodafone.de
Werden die Anhänge bei Vodafone überhaupt mobil bereit gestellt ??? Achte mal auf die Kosten. Mir haben sie den Einsatz des Emailclienten voll abgerechnet...
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von murmelchen
Ihr werdet jetzt sagen: "Klar, da steht ja, wenn man sofort den Anschluss will, dann hat man kein Widerrufsrecht". Das ist schon richtig, aber der Text der AGB, die der Kunde ja vor der Bestellung lesen kann, klingt da schon ein wenig anders:12.3 Bitte beachten Sie auch folgende besonderen Hinweise:
Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird
Wie kann das sein? Da fehlt der entscheidene Satz. Wie kann einem solchen Unternehmen sowas passieren?. Hier wird man als Kunde für dumm verkauft
...wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht...
Genau da ist der Hacken, ich habe es nicht veranlasst, ich habe die wahl zwischen schnellst möglich und einem Datum. Da mir der Termin nicht wichtig ist, habe ich gesagt ich möchte die Freischaltung schnellst möglich haben.
Nicht eine sofortige Schaltung, die Option gibt es garnicht zur Auswahl, ebenfalls ist der Auftrag noch nicht bearbeitet worden, da auch nach fast 2 Wochen noch kein Termin feststeht.
Über das geänderte Widerrufsrecht wird man aber erst nach der Bestellung aufgeklärrt. Inzwischen habe ich übrigens die Bestätigung für einen zweiten nschluss erhalten, den ich aber nicht beauftragt habe. Es kann sich nur um einen Fehler handeln. Nun bin ich gespannt, ob mir jetzt noch ne zweite Leitung eingestellt wird.Andere Frage ist aber auch, wie kommen die darauf, dass ich überhaupt einen Anschluss beantragt habe. Ich meine das kann ja jeder machen und Derjenige ist dann der dumme.
Wenn ich das nicht falsch verstanden haben steht das doch in deren AGB, und bedeutet, wenn du sofort etwas möchtest, hat man kein Widerrufsrecht. [/QUOTE]
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So, nun muss ich mal was nachreichen. Ich habe ja eine Bestellung online abgesand und danach wieder storniert. Dies wurde mir bereits telefonisch bestätigt. Nun erhielt ich heute folgende Mail:
Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.
Bei der Beauftragung von 1&1 Doppel-FLAT 6.000 haben Sie sich für eine
schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden. Damit
haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während
der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur
Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner
übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.)."Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
möglich ist.Mit freundlichen Grüßen
Dabei fällt die sehr eigene Interpretation des Widerrufsrechts auf. So heißt es doch in der Widerrufsbelehrung, die einem 1&1 erst nach erfolgreicher Bestellung zusendet:
3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.). Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird.Ihr werdet jetzt sagen: "Klar, da steht ja, wenn man sofort den Anschluss will, dann hat man kein Widerrufsrecht". Das ist schon richtig, aber der Text der AGB, die der Kunde ja vor der Bestellung lesen kann, klingt da schon ein wenig anders:
12.3 Bitte beachten Sie auch folgende besonderen Hinweise:
Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird
Wie kann das sein? Da fehlt der entscheidene Satz. Wie kann einem solchen Unternehmen sowas passieren?. Hier wird man als Kunde für dumm verkauft
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Willkommen im Club. Ich habe ebenfalls in vollkommender geistiger Umnachtung online einen Anschluss bestellt. Klingt ja auch alles recht gut. Ich habe innerhalb von 10 Minuten einen Widerruf an die geschickt.
Am nächsten Tag bekam ich die Auftragsbestätigung, mit Widerrufsbelehrung als PDF. Ich habe also nochmals einen Widerruf geschickt, eben an die Kundenbetreuung.
Heute rief mich nun eine nette Mitarbeiterin an und ich dachte, die will jetzt wissen warum ich widerrufe, aber nein, sie wollte einen Freischalttermin abstimmen.
Sie war mächtig überrascht, als ich ihr von meinen Widerrufen erzählt habe und sie wollte es vermerken. Für das Gespräch habe ich zum Glück zwei Zeugen, da ich über die Freisprechanlage im Auto gesprochen habe.Ich bin nun auch sehr gespannt, ob der Vorgang nun so weiter läuft und ich weitere Termine erhalte und die Hardware verschickt wird. Bisher haben die ja alles ignoriert :p
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Die Personalien Deiner Freundin wurden ja unzweifelhaft richtig aufgenommen, wodurch der Vertrag auch mit der richtigen Person geschlossen wurde. Dies nun nach 4 Monaten in Frage zu stellen ist grenzwertig und könnte auch schnell mal nach hinten losgehen. Sollte eine Ausweiskopie gemacht worden sein, dann stehen die Angaben eh fest.
Also, schön vorsichtig sein, nicht dass es anders herum ausgelegt wird und es nachher heißt, die Angaben wurden vorsätzlich falsch gemacht, oder der Ausweis war gefälscht.
Man sollte solche Dinge einfach in Ruhe lassen, besser ist -
Schon mal an Samsung i550 oder i560 gedacht? Haben 2,6 bzw. 2,4 Zoll und sind zum Preis von ca 170 Euro zu bekommen.
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Meine Erfahrungen mit O2 sind in der Abwicklung sehr gut. Die Dauer der Reparatur hängt bei denen ebenfalls von den Herstellern ab...
Ich habe damals ein Nokia N73 zweimal im NSC abgegeben und problemlos danach über O2 wandeln können... -
Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Super, dass du für dieses fundierte Statement einen 1,5 Monate alten Thread hervorkramst!Naja, komm. Die Vorsätze haben wenigstens so lange gehalten. Das ist nicht bei allen so :p