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Gute Entscheidung. Ich empfehle Dir eine sogenannte Behörden Ausführung zu kaufen. Dabei befindet sich die Kartusche in einer Art Pistolengriff und ist am Daumenabzug per Klappe gesichert. dazu kommt eine praktische Gürtelbefestigung (mit Tiefabriss). Die Reichweite des Flüssigstrahls liegt bei 5 - 7 Metern, bis zu 15 Schüsse sind problemlos möglich.
Bei diesen Ausführungen handelt es sich um eine originale Ausstattung der hamburger Polizei. Klar muss man pro Stück eine Ausgabe von 30-40€ in Kauf nehmen...
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Ich lese hier immer über die rechtlichen Konsequenzen. Nun frage ich mich, wer bleibt denn bitte dort?
Wenn ich mein Pfefferspray gegen einen Angreifer einsetze, dann bleibe ich doch nicht vor Ort und lasse mich als Täter abführen und am Ende noch zu einer Geldstrafe verurteilen. Am Ende steht dann noch die ganze Verbrechersippe bei einem zuhause vor der Tür.
Ich mache mir daher über die rechtliche Geschichte wenig einen Kopf...
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Das ist ein Toyota Land Cruiser Expeditionsfahrzeug (Wohnmobil) ähnlich diesem:
http://www.tribook.com/img//big/imm_6450.jpg
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Ich weiß nicht warum man sich so aufregt, nur weil der Polizist einen Notizzettel benutzt und kein Formular. Auch der Notizzettel geht in die Wiedervorlage und wird bearbeitet.
So hat die Polizei die Möglichkeit die Sache so zu klären. Wenn eine Anzeige geschrieben wird, geht es über die Staatsanwaltschaft...
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Wenn man bei Google "Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren" eingibt, findet man einige Erklärungen dazu und auch Urteile...
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Sie schätzen die Geschwindigkeit nicht, sie haben ja einen eigenen Tacho, der nicht geeicht ist und daher einen hohen Toleranzabzug erhält. Wenn die nun einem Fahrzeug folgen kann die Geschwindigkeit bestimmt werden. Dazu ein oder zwei Kollegen als Zeuge.
Damit können die aber nur wirklich große Geschwindigkeitsüberschreitungen "messen"...
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Vor Gericht gilt nicht als Veröffentlichung, auch wenn die Verhandlung öffentlich sein sollte, die Bilder werden ja nicht herum gereicht.
Aber vielleicht sollte man sich auch mal in die Lage des vermutlich völlig frustrierten Mitbürgers versetzen. Vermutlich ist diese Art zu parken ein Dauerärgernis. Dazu kommt dann auch noch erschwerend hinzu, dass der Fehler der zu dieser Situation geführt hat von "elknipso" ausging und nicht von dem "Hilfspolizisten".
Nicht alle die ihr Fahrzeug dort vorsätzlich falsch abstellen sind auch nach einer Minute wieder da...
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Zitat
Original geschrieben von fragger123
Sieht man dich auf dem Foto?
Dann: Recht am eigenen Bild.
Soll ja nicht veröffentlicht werden...
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1. Klar kann jeder als Privatperson gegen Dich Anzeige erstatten, was draus wird ist fraglich. Meist werden solche Kleinigkeiten nicht weiter verfolgt.
2. keine Ahnung, kommt auch noch auf die Auslegung an, mit Behinderung anderer oder nicht.
3. Klar hat auch ein privates Foto Beweiskraft, wenn denn alle relevanten Dinge drauf zu sehen sind.
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Die Sanierung des Hauses ist doch zu Vorteil Deiner Mutter, daher sollte sie die das einfach mal so hinnehmen. Das mit den Fenstern halte ich für Unsinn, daher würde ich die Griffe nicht abnehmen.
Im übrigen gelten Schmutz und Lärm als einnehmbar, denn irgendwie müssen die Umbauten ja gemacht werden...