Beiträge von Hamburger Jung

    Zu 1) Du bekommst eine Meldung auf Dein Handy, spätestens jedoch wenn Du Dein Gerät an den PC anschließt und es mit Zune (müsstest Du runterladen) verbindest werden Dir Neuerungen angezeigt.


    2) geht leider derzeit noch nicht


    3) Wenn Du das Bilder Hub meinst, so kannst Du Deine Bilder öffnen und auf den Hintergrund tippen (halten). Dann kannst Du einstellen, welches Bild als Hintergrund verwendet werden soll.


    4) Sorry, habe eine Account und das daher noch nicht ausprobiert...


    Warum gibst Du ihm nicht gleich den Rat sich ein neues iPhone von jemanden aus der U-Bahn abzuziehen, oder er überfällt gleich den Shop...
    Wie kannst Du jemanden denn so offen zum Betrug raten :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Hauptvorteil von Frontantrieb ist, das man bei gleicher Fahrzeugroesse mehr Platz im Innenraum hat (vorallem wenn man den Motor quer einbaut) und man Front kuerzer und freier gestalten kann.



    Genau das ist der Punkt. Das der Vorderradantrieb dazu noch leichter zu beherrschen ist, ist eben ein netter Nebeneffekt.
    Sir Alec Issigonis (Mini Konstrukteur) dachte nicht an Fahrsicherheit, er dachte an Platz im Fahrzeug...

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Das eine hat mit dem anderen nicht das geringste zu tun. Um jemanden vor Verurteilung in U-Haft zu lassen, braucht es einen Haftgrund - im wesentlichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Spätestens nachdem die beiden ja offenbar ein Geständnis abgelegt haben, dürfte für einen Haftgrund kein Raum mehr sein. Also immer ruhig Blut mit den jungen Pferden.


    Zu den Haftgründen zählt u.a. auch die Wiederholungsgefahr und der Schutz der Öffentlichkeit vor dem Täter. Da der Täter unberechenbar gehandelt hat ist das ein vollkommen ausreichender Haftgrund. Interessant wird es, wenn der Täter vor der Verhandlung erneut zuschlägt. Dann würden mich die Rechtfertigungsgründe für die Freilassung interessieren.


    Ein weiteren Haftgrund ist die Straftat an sind, bzw. die zu erwartende Strafe. Das dieser Haftgrund keine Anwendung gefunden hat ist ebenfalls nicht verständlich, da es sich nach dem Gesetz um den Vorwurf der versuchten fahrlässigen Tötung handelt und diese eigentlich hoch bestraft werden soll.


    Leider ist insgesamt davon auszugehen, dass gegen den Täter eine milde Strafe ausgesprochen wird, da er ja eine gute Sozialprognose hat. Das bestätige dann die Rechtssprechung in Deutschland, denn wenn Du Kohle hast und aus einem ordentlichen Hause kommst, kannst Du machen was Du willst...