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Original geschrieben von oleR
Viele Schwarzfahrer sind schlicht Leute, die sich die Ticketpreise nicht leisten können. 2 € innerstädtisch sind mittlerweile eher Ausnahme. In Hamburg sind es oft für die einzelne Strecke bereits 2,85 €. Macht hin und zurück knapp 6 €. Nicht nur als Hartzer streckt man da schnell das Segel. Stärkere Kontrollen würden da eher zu einem Rückgang der Beförderungszahlen führen, was wiederum ungefähr keinen Effekt auf die Kosten hat. Freier Platz ist außerhalb der absoluten Hauptverkehrszeiten im ÖV nicht das Problem und der zusätzliche Spritbedarf von 70 kg mehr auch nicht relevant.
Aber klar, je nach Kontrollquote "rechnet" sich Schwarzfahren sicher. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist ja auch schon knapp 10 Jahre konstant, seit 2003. Die Fahrpreise stiegen in der Zeit aber um 30 bis 40 Prozent. Das ist auch ein Problem für die VU. Aktuell liegt die Schwarzfahrerquote in Deutschland aber recht niedrig, bei typischerweise um die 3 bis 4 %.
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Ach Gott es zerreißt mir das Herz. Die armen Schwarzfahrer können sich kein Ticket leisten, weil die Preise so hoch sind ?!? Am Ende ist noch der Verkehrsverbund Schuld, dass die schwarz fahren müssen.?
Ist auch eine Frechheit, dass der REWE um die Ecke Geld für seine Waren haben will... Mir sind die auch zu teuer, aber ich stecke deshalb nicht die Taschen voll.
Wer Hartz 4 bezieht hat die Möglichkeit eine vergünstigte Monatskarte zu bekommen, wenn er die dann braucht. Für Bewerbungsfahrten, werden die Fahrkosten erstattet.
Es gibt also keinen Rechtfertigungsgrund ohne Fahrschein zu fahren.!
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Schau in die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des HVV. Dazu kannst Du noch nach der einschlägigen Rechtssprechung googeln...
Natürlich beziehen sich die meisten Fälle auf Wiederholungstäter, aber wie überall liegt der Beförderungsausschluss im Ermessen des Betriebs.
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Z.B. Beim HVV...
Dort reicht die Begehung einer Straftat. Das zweimalige Schwarzfahren reicht für einen Beförderungsausschluss oder aber z.B. die Fälschung eines Fahrscheins. Neuerdings reicht auch der Genuss von Alkohol schon zum Beförderungsausschluss. Meist werden dort Sanktionen bis zu einem halben Jahr ausgesprochen.
Ein Zuwiderhandeln wird meist mit noch längerfristigen Ausschlüssen geahndet.
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Jeder Verbund macht anscheinend seine eigenen Regeln...
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Original geschrieben von Nokia6233
Das ist defintiv nicht möglich, da es in Deutschland eine Beförderungspflicht gibt 
Die Verkehrsverbunde können jederzeit einen Beförderungsausschluss erlassen. Dies wird insbesondere dann angewandt, wenn Personen wiederholt auffällig geworden sind. Entsprechende Klauseln wird man bei jedem Unternehmen finden. Einfach mal die Beförderungsbedingungen des Unternehmens studieren...
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Na klar, Sorry.
Dann ist das Problem ja gelöst. Wäre die Fahrkarte gefälscht oder ungültig so hätte man sie eingezogen. Es kann ja niemand zulassen, dass eine gefälschte oder ungültige Karte weiter genutzt wird.
Da es sich beim Schwarzfahren ja eine Straftat handelt, würde man somit weitere Straftaten fördern.
Ich würde mich an die Zentrale wenden und meinem Fahrausweis dort vorlegen und dann einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Die 40€ würde ich nicht zahlen, ggf. Sollen Sie das einklagen.
Das einzig dumme an der ganzen Geschichte ist aber, dass der Verkehrsverbund Dir ein Hausverbot erteilen könnte und Du somit die Verkehrsmittel nicht mehr nutzen kannst. Hier sollte man abwägen welches Risiko man dabei eingehen will...
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Der Fahrausweis wurde aber nicht bei der Kontrolle eingezogen ?!?
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Original geschrieben von Andreas24
Ich glaube, jetzt bin ich endgültig save 

Habe gerade nochmal die Karte im abgedunkelten Zimmer vor meinen beleuchteten Monitor gehalten und siehe da: Das Papier der Fahrkarte hat sogar ein Wasserzeichen!!!
Da möchte ich mal sehen, wie sie mir erklären, dass die Fahrkarte nicht auf Echtheit zu überprüfen sei 
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Ich kenne mich Leider nicht in einem anderen Verkehrsverbund aus. Ich kenne das nur aus Hamburg (HVV). Da hat die Monatskarte eine Seriennummer und im Servicecenter kann die Echtheit jederzeit geprüft werden.
Im übrigen ist "Schwarzfahren" eine Straftat (erschleichen von Leistung). In unserem Rechtssystem muss der Verbund nun beweisen, dass die Fahrkarte nicht echt ist (gültig ist sie ja, egal wie sie aussieht) und nicht der Fahrgast muss die Echtheit beweisen....
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Media Markt garantiert den Umtausch ohne wenn und aber. Daher werden solche Dinge auch ohne wenn und aber getauscht. Natürlich sollten die Artikel in der originalen Verpackung sein und unbenutzt bzw. unbeschädigt sein.
Aus eigener Erfahrung ist dies bei Media Markt problemlos möglich, Saturn sperrt sich zumeist erstmal...