Beiträge von Seadart

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    Original geschrieben von rajenske
    Auch fonez hat so was: §6 seiner AGB.


    Für ein Beurteilung halte ich mich mangels juristischer Kompetenz zurück.


    Öle


    §6e von Fonez kann man imho in die Tonne tretten...wenn ich mich recht an die Wirtschaftsrechts Vorlesung erinnere verstößt das sogar gegen die Informationspflicht des Händlers gegenüber dem Kunden....somit ist die Frist von 14 Tagen nichtig und verlängert sich auf unbestimmte Zeit :)

    Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Moin!


    In den meisten AGB steht ein Absatz der Form
    "Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen."


    Wenn da sowas steht kann das nicht rechtens sein...;)


    Wenn ich ein Gerät bekommen...z.B. einen DVD Player...dann kann man diesen ohne Probleme an den TV anschließen und mal eine DVD "anspielen" und a bissel in den Menü's spielen........


    Wenn ich ein Handy bekomme....dann kann ich dieses Anschalte...falls nötig muß ich dazu natürlich den Akku laden...ich darf damit ein kurzes Telefonat führen und eine SMS schreiben.....wenn dein Hauptinteresse den Spielen gilt...dann darf man natürlich auch die Spiele testen......usw......


    Wenn du z.B. nen Laptop kaufst....und dieses Anschaltest....dann wird ja oft die Windows Installation erst vervollständigt....auch dies darf nicht als Wertverlust gerechnet werden, obwohl das Gerät hinterher nicht mehr "Jungfreulich" ist.


    Man muß halt unterscheiden......Test ja.....Nutzen......nein......wo die grenzen zu ziehen sind ist nicht immer einfach zu sagen.....ich machs immer so...alles was man im Prinzip bei Mediamarkt & Co. machen darf.....darf man auch mit im Versand erworbenen Geräten machen ohne das Rückgaberecht zu verletzen....

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    Original geschrieben von Shani Ace
    Äh - im Laden probierst du vielleicht die Funktionen eines Gerätes aus, aber telefonieren kannst und wirst du damit i.d.R. nicht...


    In was für läden kaufst du denn ein........das wäre ja ähnlich wie wenn du in ein Autohaus gehst und die dir sagen....kaufen darfst du den Wagen aber vorher damit Fahren ist nicht. Also bitte...... :rolleyes:

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    Original geschrieben von Merlin
    Immer schön auf´s "Recht" pochen, aber die "Pflichten" dabei vergessen?


    Es ist ebenso das Recht des Händlers eine "Nutzungsgebühr" zu erheben, eben wenn das Gerät über eine kurze Ansicht hinaus benutzt worden ist. Du hast als Kunde nämlich nicht nur Rechte, sodern der Händler hat, welche Wunder, auch welche.


    Ich denke, ich kenn beide Seiten ganz gut.


    Es ging mir auch nur um die Aussage der "Kulanz"....in dem geschilderten Fall kann man nicht von Kulanz sprechen. Wenn er das Gerät wirklich nur so genutzt hat wie beschrieben, dann hat er ein "Recht" darauf den vollen Betrag zu bekommen und muß nicht lange darum betteln und hoffen "kuland" behandelt zu werden.


    Ich finds immer schön zu hören wenn sich "internet" Händler darüber aufregen das die Kunden bestellen, ausprobieren und dann wieder zurück schicken.....ja hallo....dann sollen die doch bitte ein Ladengeschäft aufmachen....dann gibts die Probleme nicht......wie schon gesagt....wenn ich von "ausprobieren" spreche dann meine ich solches das auch im Laden möglich wäre und üblich ist.......

    Ich hab am Freitag auch mal vorbei geschaut....imho ein größerer O2 Shop...nicht mehr nicht weniger........haufen weise Dummy's die einem nichts bringen und irgendwie sieht der Laden im ganzen gesehen ziemlich leer aus. Also ich fands doch ziemlich enttäuschend......dabei hört sich Flagshipstore so toll an.... :rolleyes:

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    Wenn Du wirklich das Gerät nur kurz angeschaut und es nicht über Maß in Betrieb hattest, wird fonez sich sicher Kulant zeigen.


    Sorry...aber was hat das mit kulanz zu tun. Für was ist denn das Fernabsatzgesetz da. Der Kunde hat, wenn er im Netz oder per Katalog was bestellt nun mal nicht die Möglichkeit die Ware vorher zu testen. Also natürlich nehm ich dann das Handy in die Hand.....mach damit nen kurzen Anruf....und schau mir die Funktionen an....wie im Laden eben auch. Mit Kulanz hat das also nichts zu tun, es ist mein/sein Recht als Kunde das er in Anspruch genommen hat, nicht mehr nicht weniger........

    Salute,


    wollte mir mal die Wap page von Eplus anschauen.....wenn ich wap.eplus.de eingebe kommt da nur ein fehler das die Seite nicht gefunden werden konnte. Hab ich da ne falsche Adresse, oder gehts mit nem SDA nur nicht. Im SDA steckt übrigens ne Eplus SIM...:)


    Gruß


    Johannes

    Salute,


    die 15% mußt du eh nicht aktzeptieren. Soweit ich das verstande haben, hast du das Gerät nur ausprobiert und wieder zurück geschickt. Es also nicht "benutzt". Von daher steht dir der volle Betrag zu. Also lass dich nicht klein kriegen und setze dein Recht durch.


    Gruß


    Johannes

    Re: Grüne Hörertaste


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    Original geschrieben von toller
    habe seit gestern einen SDA,
    sehr gutes Gerät, aber
    die Hörertaste zum Abnehmen hatt null Druckpunkt und knarkst. Die anderen Tasten sind sehr gut.
    Ist doch bestimmt nicht normal oder ?


    Mit der Qualität der Tastatur scheint es wirklich nicht weit her zu sein. Bei mir hat die Taste "2" einen etwas schlechteren hub als der rest....störte mich am Anfang...jetzt nimmer soooooooo sehr......hatte einen anderen SDA in der hand...da war der hub der tasten relativ gleich...dafür hat die gesamte Tastaturmatte geknirscht...fand ich jetzt auch nicht unbedingt prikelnt.....von daher hab ich mir gedacht....sei zufrieden mit dem den du hast... ;)