Beiträge von mpp2008

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    Original geschrieben von CremeDeLaCreme
    was ist jetzt eigentlich die problematik mit discotel bzgl postpaid?
    die automatische aufland kann man deaktivieren. damit wäre das problem bezüglich postpaid doch gelöst?
    ... ich hatte gehofft, dass die dann automatisch endet, wenn kein guthaben mehr auf der karte ist. war aber nix, discotel hat das fehlende geld einfach abgebucht.
    aber abgesehen von dieser kleinen falle, die eigentlich keine ist, geht der anbieter doch in ordnung, oder nicht?


    Das Problem bei Pseudo-Prepaid ist ja genau das offline-billing. Daher sollte es für Dich ok sein, keine genaue Echtzeit-Kostenkontrolle zu haben und daher bereit sein, auch nachträglich Gebührenforderungen von mehreren hundert Euro Deines Providers zu aktzeptieren, z.B. Datenverbindungen, Roaming. Den Verruf bekam Pseudo-Prepaid unter anderem durch a) diese unerwünschte Datenverbindungen bei Smarphones, die dann zudem b) auch noch mit einem teuren Datentarif getätigt wurden (z.B. 19 Euro / MB). Im Falle von echtem Prepaid kann maximal das Guthaben betroffen sein, bei Pseudo-Prepaid gibt es je nach Verzögerung der Rechnungstellung kein Limit. Gleiches gilt für Diebstahl der Karte bzw. des Handys. Es können daher Gesprächskosten von bis zu mehreren tausend Euro nachträglich in Rechnung gestellt werden (ist aber schon von Gerichten begrenzt worden, da der ServiceProvider dann seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Kunden verletzt hat).


    Hier gibt es nochmal eine Erläuterung beim Prepaid-wiki: http://www.prepaid-wiki.de/index.php5/Pseudo-Prepaid


    Außerdem gehört DiscoTel zum Drillisch-Konzern; den mögen aufgrund der unzähligen Kundenbeschwerden mit deren zahlreichen Konzerntöchtern viele hier nicht mehr. DiscoTel macht sich gerade wieder besonders viele Freunde, da sie zur Zeit (alle?) Kunden aus dem Tarif DiscoTel classic einfach mal vom T-Mobile Netz ins O2-Netz portieren und dabei meiner Meinung nach sogar bewußt den Netzwechsel verschweigen und auch auf Nachfrage nicht zugeben wollen.


    EDIT: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=500671

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    Original geschrieben von SnoopyDSL
    ... aber wäre es ohne diese möglich in ein WAP-Billingfalle durch anklicken eines Banners zu geraten, wenn z. B. das iPad über einen Mifi-Router mit dem mobilen Internet verbunden ist?


    Ich glaube, dass beim WAP-billing die MSISDN über das WAP-Protokoll vom Endgerät mit zurückübermittelt werden muss. Zumindest meine ich so etwas in der einen Fernsehsendung gesehen zu haben, die den Quelltext einer WAP-Billing-Falle gezeigt hat. Anhand eines Lookups erhält dann der Content Provider beim Netzbetreiber die Abrechnungsdaten und meldet seine Forderung dort an.


    Da Snoopy das Endgerät (iPad) nicht mit einer SIM-Karte ausgestattet hat (ich gehe mal davon aus), dürfte die MSISDN-Abfrage über das WAP-Protokoll ins Leere laufen. Da das iPad über WLAN online geht, dürfte es streng genommen noch nicht einmal das WAP-Protokoll unterstützen. Aber selbst wenn es die WAP-Anfrage auswertet, bleibt die Antwort aufgrund der mangelnden Routbarkeit des WAP-Protokolls bei der WLAN-Verbindung hängen.


    Es ist, so denke ich, ebenfalls komplett ausgeschlossen, dass ein mobile WiFi-Router alleine eine WAP-Seite auswertet und zurückschickt.


    Daher sollte Snoopys Methode tatsächlich einen Schutz vor ungerechtfertigtem WAP-Billing bieten. Den gleichen Schutz sollte aber auch das Löschen der WAP-Zugangsdaten im Endgerät liefern, da das WAP-Protokoll gleichfalls nicht übers Internet-Protokoll routbar ist (meines Wissens!).


    Sollte jedoch die Grundanahme von mir (MSISDN wird über das WAP-Protokoll abgefragt) nicht zutreffen und stattdessen eher eine interne GSM-Funktion analog zur Funktion "Böswillige Anrufer ermitteln" der Telekom verwendet wird, dann bietet der Router keinen Schutz.


    Sind aber alles nur meine Überlegungen, daher stark mit Vorsicht zu genießen!


    EDIT: die PCWelt sieht es ähnlich - http://www.pcwelt.de/ratgeber/…llen-in-Apps-1483388.html

    @ rmol und krautvornix: Ich widerrufe grundsätzlich bei meinen Verträgen alle Einwilligungen zu Werbezwecken. Obwohl es bei mir auch im Portal deaktiviert war, wurde ich im Februar 2010 mit einer sehr wenig genutzten Karte zwangsumgestellt. Daran kann es nicht liegen.

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    Original geschrieben von rmol
    Wenn es so klar & unstrittig wäre, dann hätte der auch hier mitlesende und mitschreibende Autor das sicher so wiedergegeben.


    Auch der Webhoster 1&1 wolte Schweigen des Kunden als Zustimmung werten und dies in seinen AGB festschreiben. Ging natürlich schief und er machte eine kräftige Bauchlandung.
    http://www.heise.de/newsticker…rechtswidrig-1107185.html


    Wieviele Beispiele braucht es noch, bis auch der letzte hier versteht, dass die Aktion keinerlei rechtliche Rückendeckung hat. Eine Kündigung hätte sie, aber dann könnnte man sich nicht mehr das Guthaben einverleiben.


    Neben dem VZB wissen jetzt auch das Handelsblatt und die FAZ bescheid. Das Ganze hat möglicherweise auch eine brisante Komponente im Finanzmarktbereich.

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    Original geschrieben von 0151
    Die Sache scheint aber mglw. doch nicht so eindeutig zu sein, wie gedacht: „Nach Ansicht eines auf TK-Recht spezialisierten Rechtsanwalts gibt es für Endkunden keine wirksame Möglichkeit, dem eigenen Mobilanbieter prophylaktisch zu untersagen, ohne ausdrücklichen Auftrag den Mobilfunktarif zu ändern.“ (Quelle: http://mobil.teltarif.de/vodaf…ungefragt/news/44832.html).


    Ich glaube, die Aussage dieses Rechtsanwalts bei Teltarif wird von vielen falsch verstanden. Er sagt nirgendswo, dass die Umstellung von Vodafone rechtens ist.


    Er hebt lediglich hervor, dass das Rechtssystem kein Mittel vorgesehen hat, sich gegen das rechtswidrige Verhalten von Vodafone prophylaktisch zu schützen. In der Regel kann man sich nämlich auch gegen rechtswidriges Verhalten nicht im Vorfeld schützen, sondern sich nur nachhinein wehren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.


    Meiner Ansicht ist die Rechtswidrigkeit von Vodafones Verhalten auch für den TK-Rechtsanwalt völlig klar und unstrittig. Er schreibt lediglich, dass es keinen Schutz davor gibt, was ja auch stimmt.

    Zitat

    Original geschrieben von ChiefOBrei
    Ungefragte Tarifumstellung bei Vodafone CallYa - http://www.heise.de/newsticker…afone-CallYa-1389514.html


    Jau, und hier noch das beste Zitat aus dem obengenannten Link:

    Zitat

    Sondertarife mit geringer monatlicher Grundgebühr lösen das Problem [der Schubladenkarten - Anm. d. Verf.] im Sinne des Anbieters.


    Jetzt muss nur noch der Verbraucherverband Brandenburg aufwachen, der damals das Urteil gegen die Telekom erstritten hat!

    Mir liegt das Urteil zwar noch nicht im Volltext vor, aber der Tenor ist eindeutig: eine Tarifumstellung ist ohne Zustimmung des Kunden rechtswidrig. Schweigen ist keine Zustimmung. Schweigen ist noch nicht einmal eine Willenserklärung (bei Verbrauchern!). Prepaid ist lediglich ein Vertrag mit zeitlich umgekehrten Leistungs- und Gegenleistungspflichten, mehr nicht.


    Warum sollte also für Vodaverföhnt etwas anderes gelten, als für jeden x-beliebigen Gas- oder Stromlieferanten. Dieser darf zwar eine Tariferhöhung machen, aber den Tarif wechseln darf der auch nur mit Zustimmung des Kunden.


    Wo kommen wir denn in Deutschland hin, wenn ich morgen früh schon nicht mehr sicher sein kann, in welchem Stromtarif ich mich gerade befinde, wenn ich die Kaffeemaschine anmache? Und das alles nur, weil ich am Abend vorher nicht noch einmal im Internet nachgeschaut habe, ob für morgen ein Tarifwechsel vorliegt? Hallo? Gehts noch?


    Vodafone verfährt hier nach meiner Meinung ganz klar in Wild-West-Manier ohne die geringste rechtliche Rückendeckung. Welche soll das auch sein? Es gibt keine, die so ein Verhalten billigen würde.

    Wer immer noch glaubt, Vodafones Abzocke sei rechtlich vertretbar, möge bitte einmal die Nachricht über dieses Urteil vom Landgericht Bonn gegen die Telekom lesen:
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    Die Umstellung eines Telefontarifs ohne Einverständnis des Kunden ist rechtswidrig. Das habe jetzt das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg entschieden, teilten die Verbraucherschützer in Potsdam mit. Die Verbraucherzentrale hatte Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. (Az.: 1 O 521/05).


    Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2006/kw48/s23999.html