Zitat
Original geschrieben von SnoopyDSL
... aber wäre es ohne diese möglich in ein WAP-Billingfalle durch anklicken eines Banners zu geraten, wenn z. B. das iPad über einen Mifi-Router mit dem mobilen Internet verbunden ist?
Ich glaube, dass beim WAP-billing die MSISDN über das WAP-Protokoll vom Endgerät mit zurückübermittelt werden muss. Zumindest meine ich so etwas in der einen Fernsehsendung gesehen zu haben, die den Quelltext einer WAP-Billing-Falle gezeigt hat. Anhand eines Lookups erhält dann der Content Provider beim Netzbetreiber die Abrechnungsdaten und meldet seine Forderung dort an.
Da Snoopy das Endgerät (iPad) nicht mit einer SIM-Karte ausgestattet hat (ich gehe mal davon aus), dürfte die MSISDN-Abfrage über das WAP-Protokoll ins Leere laufen. Da das iPad über WLAN online geht, dürfte es streng genommen noch nicht einmal das WAP-Protokoll unterstützen. Aber selbst wenn es die WAP-Anfrage auswertet, bleibt die Antwort aufgrund der mangelnden Routbarkeit des WAP-Protokolls bei der WLAN-Verbindung hängen.
Es ist, so denke ich, ebenfalls komplett ausgeschlossen, dass ein mobile WiFi-Router alleine eine WAP-Seite auswertet und zurückschickt.
Daher sollte Snoopys Methode tatsächlich einen Schutz vor ungerechtfertigtem WAP-Billing bieten. Den gleichen Schutz sollte aber auch das Löschen der WAP-Zugangsdaten im Endgerät liefern, da das WAP-Protokoll gleichfalls nicht übers Internet-Protokoll routbar ist (meines Wissens!).
Sollte jedoch die Grundanahme von mir (MSISDN wird über das WAP-Protokoll abgefragt) nicht zutreffen und stattdessen eher eine interne GSM-Funktion analog zur Funktion "Böswillige Anrufer ermitteln" der Telekom verwendet wird, dann bietet der Router keinen Schutz.
Sind aber alles nur meine Überlegungen, daher stark mit Vorsicht zu genießen!
EDIT: die PCWelt sieht es ähnlich - http://www.pcwelt.de/ratgeber/…llen-in-Apps-1483388.html