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Re: Re: Mindestbetrag unzulässig?
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Original geschrieben von Goyale
Der Händer macht das, weil er es kann.
Gefährliches Halbwissen, und das von Dir :D.
Etwas öffentlich zum Verkauf auszupreisen, und dann ohne wichtigen Grund zu sagen "nö, ich verkaufe nicht" kann Wettbewerbshüter nervös machen.
Warum kann der Händler das? Ich habe mal gelesen, dass Kartenzahler nicht schlechter als Barzahler behandelt werden dürfen. Falls es diese Klausel noch gibt, könnte man daraus ableiten, dass es keinen Mindestbetrag und auch keine Gebühr für die Karetenzahlung (lt. EU-Richtlinie ab Mitte Jan. 2018 verboten) gibt.
Ich meine, dass der Händler zwar sagen kann, ich verkaufe dem Kunden X keine Waren, aber dann muss er dem Kunden den Aufwand (Fahrtkosten, Zeit vertrödelt) ersetzen.
Ich bin kein Jurist und bei solchen Rechtsstreitigkeiten ist der Ausgang ungewiss.
Wenn Du Dich da auskennst, kannst Du gerne weitere Infos hier schreiben. :cool:
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Mindestbetrag unzulässig?
Die Inhaber von EDEKA und REWE Läden legen gelegentlich so einen Mindestbetrag willkürlich fest. So weit ich weiß, ist ein Mindestbetrag bei Kartenzahlung unzulässig, wenn mit einem VISA bzw. Mastercard-Aufkleber am Ladeneingang geworben wird.
Allerdings muss der Händler dem Kunden nichts verkaufen, wenn er nicht will. Ob er sich damit einen Gefallen tut, steht auf einem anderen Blatt. 
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Original geschrieben von Eldschi
Und manche auch ein Elftkonto 
So wenige Girokonten? 

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Re: Targobank
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Original geschrieben von prämienjäger
Herr Louvain wollte sicher nur gezielt auf den für alle Prämienjäger unverschämten Passus der Konditionen hinweisen 
Bei der Targobank mag man Prämienjäger nämlich nicht.
Ja, der Pasus ist wirklich unverschämt. Die Targobank mag keine Prämienjäger und ich mag die Targobank nicht. :cool:
Deswegen gehen wir uns aus dem Weg. 
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Original geschrieben von bjweber
Wertverlust? Auto fängt mit „au“ an und hört mit „o“ auf, ist also von Haus aus ein Verlustgeschäft.
Das muss ich mir merken. 
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Re: 1822
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Original geschrieben von Louvain
Die ständig verlängerte Neukundenaktion für Depoteröffnungen der 1822direkt hat eine Modifikation: Jetzt werden bis 200€ Prämie für die erste Depoteröffnung bei 1822direkt geboten, sofern mindestens zwei Trades bis Ende des Jahres realisiert werden (100€), eine Depotübertrag digital durchgeführt wird (50€) und das abgebende Depot beim Übertrag geschlossen wird (50€).
Alle Details: https://www.1822direkt.de/wertpapiere/wertpapierdepot/depot/
Das geht aber nur, wenn man noch nie ein Depot dort hatte. Da wird genau darauf geachtet. 
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Das sind die deutschen Lemminge. 

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Original geschrieben von rmol
Bei der Advanzia scheint der von danchel angedeutete Weg bei DCC-Zwang zu funktionieren. Es ist der bessere als Polizei (die kann/darf das Gerät sowieso nicht bedienen) oder Gang zu ATM für Zahlung in lokaler Währung, denn dann hat der unredliche Händler Arbeit damit und fällt womöglich bei vielen entsprechenden Beschwerden auch mal negativ auf.
Zum Teil sind die Terminals in PL oder in anderen DCC-Ländern scheinbar so kompliziert programmiert, dass das Kassenpersonal wirklich keinen anderen Weg kennt.
"Unter Vorbehalt" unterschreiben klingt gut, wichtig ist die oft standardmäßig gedruckte Floskel "I was offered the choice" durchzustreichen und explizit DCC-Zwang draufzuschreiben (s. Posting danchel) - dann erst unterschreiben und am besten den Beleg mit dem Handy fotografieren.
Die Polizei hätte vermutlich nicht viel gebracht, denn es ist zunächst eine zivilrechtliche Forderung. Ich werde in Zukunft Belege mit DCC-Zwang o. ä. kennzeichnen und dann reklamieren. Wenn Reklamationen bei der Advanzia besser klappen, werde ich diese Karte in Zukunft zum Bezahlen nutzen. Die 1plus Santander VISA und DKB VISA sind vermutlich nicht so gut geeignet oder weiß jemand wie auf DCC-Betrug reagiert wird?
Ich habe dem Betreiber bzw. Pächter dieser Tankstelle eine deutliche Mail in deutsch und polnisch (mit google übersetzt) geschickt. Schaun wir mal, ob und was der antwortet. Leider habe ich keine E-Mail Adresse der Zentrale gefunden.
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Original geschrieben von zardi77
Ich hätte denen gesagt, dass sie sich ihren vertragswidrigen Aufkleber sonst wo hinstecken können, ich keine Zahlung akzeptiere, die nicht in der an der Zapfsäule ausgewiesenen Landeswährung erfolgt, ich kein Bargeld dabei habe und sie jetzt gerne die Polizei rufen oder ihr Gerät auf PLN einstellen können. "Sie haben die Wahl ... over and out!"
Daran hatte ich auch gedacht, aber ich hatte nicht so viel Zeit und da ich nur für 99 PLN tanken konnte, wäre der evtl. Verlust nicht so groß. Außerdem hätte ich immer noch der Belastung widersprechen könen.
Bei ein paar anderen Tankstellen und Restaurants wurde ich gefragt, in welcher Währung ich bezahlen möchte. Auf dem Display stand: 1 = PLN 2 = EUR.
In einem Restaurant habe ich die EUR-Buchung stornieren lassen und dann haben die eine Belastung in PLN erstellt. Da wir zu zweit nur ca. 12,-€ fürs Abendessen mit Getränken bezahlt haben, wäre der Verlust auch hier vertretbar gewesen, denn dann hätte ich kein Trinkgeld gegeben (Wir wurden von der Chefin bedient).
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Original geschrieben von Sunny67
Der Tipp ist gut. Die Frage ist natürlich ob man sich wirklich darauf berufen kann, wenn bei PIN-Eingabe zuvor der Betrag in Euro angezeigt war.
Wen kein Geldautomat in der Nähe gewesen wäre, hätte ich es so gemacht, dass ich auf dem Beleg u. V. (=unter Vorbehalt) vor meiner Unterschrift gesetzt und PLN noch mal deutlich gekennzeichnet hätte. Da ich mit der Santander 1plus oder Advanzia Mastercard bezahlen wollte, wäre keine PIN Eingabe beim Händler erforderlich gewesen. Ich hatte sogar meine Bekannte als Zeugin mit in den Kassenraum geholt.