Beiträge von herbert1960


    Gut zusammengefasst. :top:
    Hmm, auf die Frage nach einer persönlichen Übergabe hatte sie ganz am Anfang der Kommunikation nicht geantwortet und Tel.-Nr. hat sie mir auch keine gegeben. Ich habe nur die E-Mail und Ihre Adresse, sonst nichts. Evtl. hätte ich mehr Daten wie z. B. die Tel.-Nr. erfragen sollen. Das Abholen geht wg. der Entfernung nicht und ein Bekannter von mir kommt jetzt doch nicht in die Gegend.
    Rechtlich werden wir hier Beide nichts machen bzw. machen können. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Jeder von Euch beiden hat -- aufgrund m.E. nachvollziehbarer, subjektiver überlegungen -- den verdacht, es mit einem nicht ganz koscheren vertragspartner zu tun zu haben. Blöde situation, die sich wohl nur durch annullierung oder persönliche übergabe lösen lässt.

    :top:
    Du hast die Situation richtig erfasst.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    ....
    Setz dich mal in die Lage der Verkäuferin: so wie du ungern 1200€ per Vorkasse leistest, so liefert sie ungern Ware in dem Wert ohne Vorab-Bezahlung. Einfach mal "Nigeria-Connection" googeln, darauf sind schon viele Verkäufer reingefallen und haben dafür teuer bezahlt...


    Das ist mir schon klar, was meinst Du, warum bei mir die Alarmglocken geklingelt haben, als am Dienstag immer noch nichts da war, auch kein Einlieferungschein. Sie hatte mir lediglich eine ungültige Nummer gemailt.

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    Original geschrieben von skyrimimi
    Genau das hast du aber nicht. Du hast ihr einen Screenshot geschickt, aber nicht von einer an sie ausgeführten Überweisung.


    Vorkasse ist in deinem Fall nicht rechtswidrig. Das Urteil ist hier überhaupt garnicht anwendbar.


    Naja, ich hatte ihr geschrieben, dass die Überweisung erst montags rausgeht, da ich diese erst am Freitag abend eingegeben hatte. Damit wußte sie, dass es eine eingegeben Überweisung ist. OK, vielleicht ist sie mit Onlinebanking nicht so fit und hat auch keinen PC, denn sie machte alles mit einem Smartphone mit kleinem Bildschirm.
    Wie gesagt, das Vorkasseurteil bezieht sich auf eine Firma. Bei Privatverkäufen kann man die Abwicklung individuell festlegen.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Wenn es eine Ersteigerung bei eBay war (wie man anhand eines deiner Postings vermuten könnte), dann ist dort üblicherweise Vorkasse vereinbart.


    Ich hatte bereits geschrieben, dass es keine Versteigerung, sondern ein Kauf über ein ähnliches Portal wie ebay Kleinanzeigen (Quoka.de) war. Da kann man die Abwicklung frei vereinbaren. Der Vorschlag mit dem Bildschirmausdruck war nicht von mir. :rolleyes:

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    Original geschrieben von rmol
    Meistens ist es zwar so (erst die Bezahlung, dann die Ware), jedoch nicht unbedingt - Lieferung auf Rechnung kommt durchaus noch vor. Genauen Inhalt des Kaufvertrags hat der TE hier wohl noch nicht erläutert.


    Wir hatten uns zunächst ausgetauscht, wie wir das Ganze sicher abwickeln können und ich hatte vorgeschlagen, unmittelbar nach Erhalt der Ware zu überweisen. Dann wollte sie einen Bildschirmausdruck der Überweisungs-Seite. Den hatte sie bekommen. Damit hatte ich meine Pflicht zunächst erfüllt. Jetzt hat sie mich ständig angelogen und an der Nase herumgeführt. Da ist es doch wohl klar, dass bei mir alle Alarmklocken geklingelt haben. :rolleyes:
    Übrigens, die Verbraucherzentrale Hamburg hatte mal ein Urteil erstritten, nach dem Vorkasse rechtswidrig ist. Allerdings gegen ein Möbelhaus. Damit dürfte das hier jedoch nur sehr bedingt anwendbar sein. :rolleyes:

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    Original geschrieben von Goyale
    Das geht leider nicht: Verträge wie z.B. Kaufverträge können nur von allen Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben werden, aber nicht einseitig wie von Dir getan nicht erfüllt werden.


    Das sollte man in Deinem Alter aber wissen.


    Wie schon geschrieben besteht das Risiko, dass die z.B. rechtsschutzversicherte Verkäuferin auf Erfüllung des Vertrages klagt, und Du hast 0 Chancen, zu gewinnen.


    Du meinst, trotz ihrer ständigen Lügen dürfte sie gewinnen? Das kann doch wohl nicht sein. :mad:

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    Original geschrieben von tobiwankenobi80
    Und das die Überweisung nicht Rausging ist nicht deine Schuld?
    Für mich ist jemand der so handelt wie du ein Betrüger.:rolleyes:


    Sei mal mit solchen Äußerungen etwas vorsichtig. :flop:
    Betrug ist es u. a. nur bei Vorsatz, bei mir war es ein Versehen.
    Es ist anscheinend für Dich in Ordnung, wenn man ständig von der Verkäuferin angelogen wird? :confused:
    Das könnte man schon eher als Betrug ansehen. :mad:
    Bisher hatte ich ordentliche Geschäfte abgewickelt, u. a. auch hier bei TT.


    Um noch mal zum Thema zurückzukommen, Briefe oder Pakete kann man vermutlich nicht zurückrufen, oder?

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    Original geschrieben von happiestalive
    als ob es in deiner Macht liegt, den Kauf "bleiben zu lassen"

    :confused:
    Sagen wir mal so, nach so vielen Lügen von ihrer Seite werde ich mit sicherheit keine Vorkasse in dieser Höhe leisten. Ich glaube deshalb auch nicht, dass sie die Vorkasse einklagen kann.