Beiträge von herbert1960

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    Original geschrieben von SuperSucher
    Hat das schon mal jemand ausprobiert? Weil in den AGB steht:


    Das Guthaben der Aral SuperCard (Tanken) kann an allen Aral Tankstellen in Deutschland nur für Aral Kraftstoffe, das Guthaben der Aral SuperCard (Einkaufen und Tanken) kann für Aral Kraft- und Schmierstoffe, Shopware, Autowäschen und im Petit Bistro an allen teilnehmenden Aral Tankstellen in Deutschland verwendet werden, jedoch nicht für Leistungen Dritter wie z.B. Lotto.


    Zählen Aufladungen unter Shopware oder doch eher unter Leistungen Dritter?


    Ja, bei Aral habe ich schon Fonic Aufladecodes mit den Gutscheinkarten gekauft. Diese werden direkt von Aral verkauft. Bei Lotto oder Hermes Paketen wird für Dritte abgerechnet und dann geht das nicht. Eine Tankstelle hat für Hermes Pakete sogar die rückständige Barzahlung verlangt, da das Geld angeblich dem Fahrer direkt bar mitgegeben werden muß. Naja, es geht hier nur umständlich! :rolleyes:

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    Original geschrieben von southy
    Wie sieht es denn mit Tankstellen-Gutscheinen aus - Aral war ja hier vor langer Zeit mal Thema.


    Was man so hört, könnte es bei Quicker bald ja wieder mal eine Tankstellen-Gutschein-Aktion geben, hat da jemand Erfahrungen? Eigentlich müsste es callnow karten an Tankstellen doch geben, oder?


    Ja, mit Gutscheinkarten kann man bei Aral und wahrscheinlich auch bei anderen Tankstellen Aufladekarten für die meisten Prepaidkarten kaufen. :)

    Zitat

    Original geschrieben von Latzel2
    WCS:
    Freitag Mittag bucht Fonic einem Berufskraftfahrer das Konto leer und er kann sich über das Wochenende nichteinmal ein belegtes Brötchen, Getränk oder die sanitären Einrichtungen an einer Autobahnraststätte leisten.
    Bis er Montag seine Bank kontaktieren kann, ist er verhungert, verdurstet und / oder in seinen Exkrementen erstickt. Wer sorgt nun für seine Familie?


    :confused:
    Mein Beitrag war durchaus ernst gemeint. Natürlich geht es hier nicht um große Beträge für die Rücklastschrift, aber es macht Arbeit und ist ärgerlich, wenn man dann alles wieder in Ordnung bringen muß. :rolleyes:

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    Original geschrieben von rmol
    Wenn man nicht genehmigte Lastschriften bei seiner Bank rechtzeitig widerruft, dann entstehen keine Kosten. Man braucht aber sicher etwas stärkere Nerven, um die dann zu erwartende Mahnwelle zu überstehen.


    Naja, wenn Fonic einen größeren Betrag unberechtigt abbucht und z. B. einen Tag später kann eine berechtigte Lastschrift einer anderen Firma nicht mehr abgebucht werden, weil zu wenig Geld auf dem Konto ist, geht diese zurück und der Kontoinhaber hat erst mal Ärger und wahrscheinlich auch Kosten damit. :mad:
    Ob Fonic dann tatsächlich Kosten zurückerstattet und ob es sich lohnt, wegen ein paar Euro einen Rechtsstreit zu führen, ist eine andere Sache. :rolleyes:

    Wenn eine Firma an einen Privatkunden liefert, muß sie grundsätzlich beweisen, dass die Ware angekommen ist. Somit ist die Gebühr für die PIN hier nicht berechtigt. Ich würde eine evtl. Lastschrift ein mal deutlich per Mail reklamieren und die Rücküberweisung des Betrages innerhalb von 14 Tagen verlangen. Ansonsten heißt das Zauberwort: "Rücklastschrift" und gut ist. :cool: