Beiträge von herbert1960

    Hallo,
    seit ihr reif für die Insel?
    Ich habe einen 4* Hotel Gutschein mit 3 Gänge Menü für 2 Personen, den ich hier anbiete:

    Es gibt auf der kleinen Insel anscheinend nur zwei 4* Hotels und man zahlt für die Leistung auf dem Gutschein ca. 380,-€ bis 420,-€.
    Ich biete den Gutschein zum halben Preis für 190,-€ incl. Versand als Einwurfeinschreiben an. Andere Versandarten auf Käuferwunsch.
    Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ob eine Forderung fällig ist oder nicht, hat mit einer Rechnungsstellung recht wenig zu tun. Mal juristisch gesehen.
    Die Fälligkeit richtet sich danach, was bei Vertragsschluss vereinbart wurden, ansonsten wird sie sofort fällig (§ 271 BGB). Bei einem Hotel bspw. Vorkasse oder Zahlung beim auschecken. Eine Mahnung (welche auch in Gestalt einer Rechnung kommen kann) bewirkt dann zusätzlich noch, dass der Schuldner sich in Verzug befindet, also z.B. auch Zinsen fällig werden. Zahlen muss man aber unabhängig davon.


    In meinem (Hotel-) Fall war es so, dass Zahlung mit MasterCard vereinbart war. Da 2 Tage vor Anreise der Pächter wechselte, wollte man mich zur Barzahlung nötigen. Das habe ich nicht akzeptiert, da es so nicht vereinbart war und ich mein Geld auch nur ein mal im Monat von meiner Firma bekomme. Zunächst wurde dann Lastschrift vereinbart und dann sollte ich bei einer weiteren Ünernachtung ein paar Tage später alles bar zahlen. Da habe ich das 2. Zimmer am Tag der Anreise storniert und gesagt, dass man mir eine Rechnung mit Bankverbindung für die erste Übernachtung senden soll. Seitdem kam nichts mehr von diesen Chaoten. Eigentlich müßte ich denen Zeit und Telefonkosten für eine andere Reservierung in Rechnung stellen.

    Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Von den strittigen Versandkosten mal abgesehen, hast du dich an dem Laden um 58,96 Euro bereichert. Ohne Anspruch auf das Geld.
    Das STGB mal aussen vor gelassen, siehst du dennoch ein, dass das nicht richtig sein kann. :)
    Überweise den Betrag zurück und sei froh, dass du das ohne Zinsen, Inkasso oder ähnlichem aus der Welt schaffen darfst.


    Als Bereicherung würde ich das nicht sehen, denn zuerst muß eine ordentliche Rechnung geschickt werden und erst dann kann eine Zahlung fällig werden.
    Ich warte z. B. seit Juni dieses Jahres auf eine Rechnung von einem Hotel, in dem ich übernachtet habe. Da die mich geärgert haben, laufe ich denen bestimmt nicht hinterher. :rolleyes:

    Hmm, wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du die Lastschrift zurückgebucht und der Online-Laden hat Dir den Warenwert ohne Versandkosten zurückerstattet. Schuldig gemacht hast Du Dich bestimmt nicht, denn die müssen Dir erst mal eine korrekte Rechnung ausstellen.
    Selbst wenn Du die 6,85€ Versandkosten jetzt überweist, bleibt Dir immer noch ein kleiner Gewinn übrig. Andererseits kannst Du denen noch mal eine Mail senden und darauf hinweisen, dass die Versandkosten wg. dem Nichtliefern einer Ware so nicht gerechtfertigt waren. Evtl. wird das dann ausgebucht.

    Zitat

    Original geschrieben von CremeDeLaCreme
    Sich den ganzen Kram (2000€ für 400€ Gewinn) nur zu kaufen, um dann über Kündigung und Auszahlung der Prepaid-Karten an die 20% zu kommen ist schon etwas übertrieben dreist.


    Und sich dann noch über die Anbieter aufregen...


    Ich verstehe Deine Aufregung nicht, denn der Mobilfunk-Anbieter hat keinen Verlust gemacht. :confused:
    Wenn es gute Angebote im Markt gibt, würde ich natürlich eher hier zuschlagen. Ich habe gehört, dass der Markt größere Umsatzsteigerungen mit der Aktion hatte. Damit hat jeder etwas davon. :)