Beiträge von herbert1960

    Hmm, 30.000 amazon Gutscheine mal 50,-€ sind 1.500.000,-€. Eine schöne Summe, da könnte man schon mal hier alles hinter sich lassen. :D
    Ich will hier niemanden verunsichern oder zum Kauf raten, ich mache mir nur ein paar Gedanken.
    Bei 10,-€ "Verlust" pro Gutschein sind das mal locker 300.000,-€. Kann man das durch Werbung hereinholen?
    OK, bis jetzt wurden alle Gutscheine geliefert, wenn auch z. T. mit Verspätung.
    :rolleyes:

    Weitere amazon Gutscheine


    Das kam heute per Mail:


    >>>>
    Hallo Herbert,


    als Quicker Pro-Mitglied erfährst Du heute vor allen anderen von unserem Weihnachtsspecial: Wegen großer Nachfrage haben wir unseren Quicker-Gutschein-Deal neu aufgelegt! Ab Freitagmittag, 16. Dezember 2011, kannst Du wieder bis zu fünf Quicker-Gutscheine im Wert von 50€ für nur 40€ kaufen und als Dankeschön bekommst Du je einen 50 € Amazon.de - Gutschein kostenlos dazu. Ohne weitere Verpflichtungen und Kosten!
    Die Stückzahl ist auf 5.000 Stück begrenzt, also sei schnell und profitiere von den tollen Top-Deals auf http://www.quicker.com.


    Frohe Weihnachten wünscht,
    Dein Quicker-Team
    <<<<


    Die Quicker Gutscheine sind kaum sinnvoll nutzbar, aber max. 250,-€ amazon Gutscheine für 200,-€ sind Top und das entspricht 20% Rabatt. :)

    Hallo,
    seit ihr reif für die Insel?
    Ich habe einen 4* Hotel Gutschein mit 3 Gänge Menü für 2 Personen, den ich hier anbiete:

    Es gibt auf der kleinen Insel anscheinend nur zwei 4* Hotels und man zahlt für die Leistung auf dem Gutschein ca. 380,-€ bis 420,-€.
    Ich biete den Gutschein zum halben Preis für 190,-€ incl. Versand als Einwurfeinschreiben an. Andere Versandarten auf Käuferwunsch.
    Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ob eine Forderung fällig ist oder nicht, hat mit einer Rechnungsstellung recht wenig zu tun. Mal juristisch gesehen.
    Die Fälligkeit richtet sich danach, was bei Vertragsschluss vereinbart wurden, ansonsten wird sie sofort fällig (§ 271 BGB). Bei einem Hotel bspw. Vorkasse oder Zahlung beim auschecken. Eine Mahnung (welche auch in Gestalt einer Rechnung kommen kann) bewirkt dann zusätzlich noch, dass der Schuldner sich in Verzug befindet, also z.B. auch Zinsen fällig werden. Zahlen muss man aber unabhängig davon.


    In meinem (Hotel-) Fall war es so, dass Zahlung mit MasterCard vereinbart war. Da 2 Tage vor Anreise der Pächter wechselte, wollte man mich zur Barzahlung nötigen. Das habe ich nicht akzeptiert, da es so nicht vereinbart war und ich mein Geld auch nur ein mal im Monat von meiner Firma bekomme. Zunächst wurde dann Lastschrift vereinbart und dann sollte ich bei einer weiteren Ünernachtung ein paar Tage später alles bar zahlen. Da habe ich das 2. Zimmer am Tag der Anreise storniert und gesagt, dass man mir eine Rechnung mit Bankverbindung für die erste Übernachtung senden soll. Seitdem kam nichts mehr von diesen Chaoten. Eigentlich müßte ich denen Zeit und Telefonkosten für eine andere Reservierung in Rechnung stellen.

    Zitat

    Original geschrieben von Bavarianernie
    Von den strittigen Versandkosten mal abgesehen, hast du dich an dem Laden um 58,96 Euro bereichert. Ohne Anspruch auf das Geld.
    Das STGB mal aussen vor gelassen, siehst du dennoch ein, dass das nicht richtig sein kann. :)
    Überweise den Betrag zurück und sei froh, dass du das ohne Zinsen, Inkasso oder ähnlichem aus der Welt schaffen darfst.


    Als Bereicherung würde ich das nicht sehen, denn zuerst muß eine ordentliche Rechnung geschickt werden und erst dann kann eine Zahlung fällig werden.
    Ich warte z. B. seit Juni dieses Jahres auf eine Rechnung von einem Hotel, in dem ich übernachtet habe. Da die mich geärgert haben, laufe ich denen bestimmt nicht hinterher. :rolleyes: