Dass Sim-Karten ohne Aufladung irgendwann deaktiviert werden ist keine Willkür, sondern üblich.
Übetragenes Guthaben sollte aber ausgezahlt werden, soweit es sich um eingezahltes Guthaben handelt.
Bei Start-, Bonus-, Gesnchenkguthaben hat man keinen Anspruch.
Naja, meine vodafone SIM habe ich schon 13 Jahre nicht aufgeladen und die funktioniert immer noch.
EDEKA smart hat mir angeblich vorher eine SMS geschickt, die ich aber nicht erhalten habe, da die SIM nicht täglich im Netz eingebucht ist.
Startguthaben wird mit dem Kauf der SIM bezahlt und das übertragene Guthaben kommt von einer anderen SIM. Leider war das Urteil, das vor einigen Jahren gesprochen wurde, ungenau und die meisten Mobilfunkbetreiber weigern sich, das Start- und übertragenes Guthaben auszuzahlen. Da es sich nur um kleine Beträge handelt, lohnt eine Klage eher nicht. Mit solchen Geschäftspraktiken werden Kunden vergrault, außer die, die meinen, dass das "üblich" ist.
Ich werde jetzt das Guthaben der restlichen beiden SIM mit Datenpaketen verbrauchen und dann werden die entsorgt.
Die App und der Internetzugang funktionieren immer wieder mal nicht und auf Mails kommt nur manchmal eine Antwort, das nervt.