Man sollte nicht vergessen, dass man dem Anbieter auch einen kostenlosen bzw. zinslosen Kredit gibt. Damit lassen sich bestimmt die Kosten einer Karte, die selten ins Netz eingebucht wird, decken.
rmol, mir ist es vor ca. einem halben Jahr gelungen, dass die 10,-€ Startguthaben ausgezahlt wurden, allerdings erst nach massiver Drohung mit rechtlichen Schritten, Veröffentlichung in den Medien und einem Eintrag ins congstar Forum.
Übrigens, diesen Textbaustein (vermutlich von einem Praktikanten) habe ich heute erhalten:
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Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 29.Dezember 2009.
Wir behalten uns, laut AGB vor, mit Frist von einem Monat Prepaidkarten
schriftlich oder per SMS zu kündigen.
Dies kann beispielsweise bei längerer Inaktivität der Fall sein.
Nach Erhalt der Kündigung, müssen Sie Ihre Karte binnen 4 Wochen
mit einem Cashcode aufladen.
Sollten Sie dies nicht tun, wird Ihre SIM Karte deaktiviert und ein eventuell bestehendes Restguthaben wird auf Ihr
Konto ausgezahlt. Geschenktes Guthaben ist von der Auszahlung ausgeschlossen.
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Wahrscheinlich geht jetzt die Diskussion wieder los, ob Startguthaben geschenktes Guthaben ist. Da ich die Karte mit dem Guthaben gekauft habe, ist es für mich gekauftes Guthaben. Wenn das nicht ausgezahlt wird und einfach spurlos verschwindet, ist es für mich Unterschlagung!
Ich weiß, dass dies manche Leute hier anders sehen, aber derartige Geschäftspraktiken ärgern mich schon. :flop: