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Kein Mindestbetrag
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Original geschrieben von Aronia
Weiss jemand, ob es in Deutschland erlaubt ist, einen Mimimalbetrag zu verlangen?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, einen Mindestbetrag zu verlangen. Diese Auskunft habe ich von VISA und MasterCard vor ein paar Jahren telefonisch bekommen. Außerdem steht in den Verträgen, dass Kartenzahler nicht schlechter als Barzahler behandelt werden dürfen.
Ich habe aber auch schon in Geschäften einen entsprechenden Hinweis auf Mindestbeträge an der Kasse oder auf der Speisekarte im Restaurant gefunden.
Sag doch einfach, Du hast nur die Karte dabei, wenn der Händler einen Mindestbetrag fordert. Ein kleiner Hinweis auf andere Händler in der Nähe hilft auch machmal.
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Ich habe jetzt auf die Bestätigungsmail geantwortet und deutlich gemacht, dass ich die Karte nur möchte, wenn der Gutschein anerkannt wird. Damit müßte ich auf der sicheren Seite sein.
<<Falls Sie Fragen haben, schicken Sie einfach eine eMail an service@tchibo.de. >>
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Original geschrieben von BlackLion0
Gutschein Code: 120100
(der code muss im Warenkorb angegeben werden)
den habe ich benutzt
Hoffentlich wird der Gutschein auch anerkannt, denn in der Bestätigungsmail wird nochmal darauf hingewiesen, dass die Anerkennung unter Vorbehalt erfolgt. Das ist schon etwas seltsam.
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Wer hat Interesse an Prepaid-Karten mit günstigen Tarifen?
Es fällt keine Freischaltgebühr o. ä. an, denn die Karten sind schon freigeschaltet.
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Original geschrieben von BlueSkyX
Na da gibt es aber bessere Wege um an ein "popeliges" C260 zu kommen. :cool:
Es ging mir nicht nur um das Handy, sondern auch um die 50 Freiminuten pro Monat ins Festnetz u. T-Mobile und die 15 Frei-SMS. Das reicht für mich aus und ich kann somit 2 Jahre umsonst mobil telefonieren und SMS senden.
Bei diesem Angebot ginbt es auch andere (einfachere) Handys von Sony Ericsson und Nokia.
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Grundgebühr wurde heute überwiesen!
Hallo,
heute habe ich nach ca. 7 Wochen die komlette Grundgebühr für 24 Monate auf meinem Konto erhalten. Das war lt. Angebot so vereinbart.
Damit ist das Klapphandy Samsung C260 kostenlos und ich denke, es handelt sich um einen seriösen Anbieter. Natürlich muß ich rechtzeitig vor Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit kündigen, denn die Grundgebühr ist mir dann zu teuer.
Der Onlineauftritt ist machmal nicht ganz aktuell. Es wird heute noch das Angebot für Juni angezeigt. Wenn man direkt per E-Mail nachfragt, bekommt man meist eine schnelle Antwort.
Sicherlich gibt es ein Risiko: Wenn der Anbieter in der Zeit vom Vertragsabschluß bis zur Auszahlung des Guthabens in Konkurs geht, habe ich den Vertrag mit mobilcom am Hals und bekomme keine Auszahlung. Dieses Risiko hatt man vermutlich bei allen Angeboten mit Grundgebühr-Auszahlung.
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Re: EWE TEL Callya
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Original geschrieben von Telefonman24
Hallo,
bei uns gab folgendes Angebot das Motorola C123 mit 5 € Guthaben für 0,99 € :top:
Weiß einer was der unterschied zwischen EWE TEL und einer ganz normalen Callya Karte ist. Und wie können die das so billig anbieten?
Ich habe auf der EWE Tel Seite nur den Preis 9,99€ gefunden. Zu dem Preis beklommt man das Handy immer mal wieder auch bei örtlichen Händlern.
Evtl. waren die 0,99€ ein kurzzeitiges Angebot von EWE Tel.
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Naja, ich denke, dass die Kreditkarte auch in dem Fall sicherer ist, denn Blondinenfreund hat das Geld ohne eigenes dazutun wieder zurückerstattet bekommen und die Polizei hat sich bei ihm gemeldet.
Bei der unsicheren Barzahlung hätte er dem Geld hinterherlaufen müssen und wahrscheinlich nicht mehr viel zurückbekommen.
Ich nutze seit 1989 Kreditkarten und hatte bisher nur 2 Doppelbuchungen, die nach einem Fax an die Bank umgehend storniert wurden. Kosten sind mir dadurch keine entstanden.
Vor einem Jahr wollte ich mit meiner DKB-VISA Karte Geld am Automaten abheben und der Automat hat den Vorgang nach ca. 1 Min. abgebrochen und kein Geld ausgezahlt. Ein paar Tage später war der Betrag dennoch von meinem Konto abgebucht.
Ich habe je eine E-Mail an die DKB und die auszahlende Bank geschickt. Ein paar Tage später war das Geld wieder gutgeschrieben. Ein Techniker von der auszahlenden Bank hat mich angerufen, sich entschuldigt, und mir erklärt, dass so etwas fast so selten wie ein Lottogewinn ist und eigentlich nicht vorkommen darf, da es mehrere Sicherheitsvorkehrungen gibt.
Bei Bargeldgeschäften ist es immer schwieriger, etwas nachzuweisen und ggf. zurückzubekommen. Natürlich sollte man seine Abrechnungen genau prüfen und ggf. öfters online nachschauen, ob alles OK ist.
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Ja, es gibt keinen Mindesteingang und es reichen ein paar Euro aus einen Minijob. Ich wollte vor 2 Jahren einen Bekannten werben, der arbeitslos war und keine weiteren Einkünfte hatte. Er wurde deshalb abgelehnt. Anscheinend sieht die Sparda Bank das jetzt nicht mehr so eng.
Schön dass die Sparda Bank jetzt auch Kunden akzeptiert, die weiter weg wohnen. Das habe ich nicht mitbekommen. Einige Genossenschaftsbanken akzeptieren immer noch nur Kunden aus dem jeweiligen Eizugsgebiet.
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Bei der Sparda Bank Nürnberg kann man nur Kunde werden, wenn man im Geschäftsgebiet (fast ganz Nordbayern) wohnt und auf dem Konto Lohn, Gehalt oder Rente eingeht. ALG Empfänger sind nicht gerne gesehen und bekommen kein Konto. Außerdem muß min. 1 Geschäftsanteil für 52,-€ gekauft werden, der jedoch mit 5,6% p. a. verzinst wird.
Ansonsten ist es eine ganz gute Bank und ich hatte die letzten 10 Jahre keinen Ärger. Anfragen werden schnell beantwortet und es gibt sogar eine 0800-er Nummer, die auch vom Handy aus erreichbar ist.