Beiträge von stanglwirt

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    Original geschrieben von rajenske
    Inwiefern verkompliziert sich das denn, halt ein Passwort mehr eingeben als Schutz. Doch eigentlich gut.


    ja schutz für die bank, weil sie bei missbrauch der CC nicht mehr haftet. bekommt irgendwer die CC-Daten + Passwort, geht der missbrauch zu deinen lasten.


    das ist quasi so sicher wie online banking ohne tan/mtan. welche bank bietet online banking ohne absicherung an? keine. aber man macht einen securecode...

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    Original geschrieben von mumpel
    Bisher hatte ich damit nie Probleme. Man sollte also nicht von vorn herein ausschließen dass eine Email Beweiskraft hat.


    wenn der andere die email nicht bestreitet, gibt es freilich keine probleme. in diesem fall bringt dir aber auch deine selbstsignierte PDF keinen mehrwert... ebenso wie im streitfall. also im grunde ist das unnütze arbeit und du kannst es dir sparen.


    den fall mit dem abmahner kenne ich nicht, daher kann ich dazu nichts sagen. der regelfall ist jedenfalls wie dargelegt.

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    Original geschrieben von mumpel
    Eine Email ist beweiskräftig.


    seit wann? *g*
    beweisen liese sich das letztlich nur mittels (derzeit nicht vorhandener) vorratsdatenspeicherung in der entsprechenden art und zugriff auf diese daten.


    wie willst du dem gericht eine "original email" geben? was ist das überhaupt? eine original-email? eine datei in deinem outlook? kann gefälscht sein...
    die header-daten darin (insofern eingangs-email)? kann gefälscht sein...
    weil sich die datei unter "gesendete objekte" befindet? heisst nicht, dass diese verschickt worden ist und erst recht nicht, dass der empfänger diese email auch bekommen hat.
    ausdrucke auf papier oder PDF? mögen der email entsprechen, aber wenn die email selbst gefälscht ist, nutzen auch identische abschriften davon nichts...
    nichtmal diese empfangsbestätigungen mancher email programme bringen im zweifelsfall etwas, denn auch das sind nur einfache emails, welche gefälscht sein können.


    um welche emails gehts da überhaupt. von dir verschickte oder erhaltene?


    eine empfangene email ist nur dann beweiskräftig, wenn der versender eine qualifizierte signatur vorgenommen hat (und nicht du, nachdem du diese empfangen hast), was so gut wie nie vorkommt.


    eine verschickte email mit deiner qualifierten signatur mag beweiskräftig sein, dass diese email exisitiert. aber dass der empfänger diese email bekommen hat, ist dadurch auch nicht bewiesen.


    letztlich dienen emails lediglich dem anscheinsbeweis. sobald der gegner die email anzweifelt, nützt es alles nichts, denn dann musst du die echtheit / zugang etc. beweisen, was derzeit schlicht unmöglich ist.


    näheres siehe z.b. hier: http://www.anwaltscontor.de/beweiskraft-von-emails/

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    Original geschrieben von mumpel
    Auch wichtige Emails speichere ich auf Festplatte als PDF und unterschreibe sie mit einem Signaturpad. Das ist dann auch beweiskräftig, da kann niemand sagen "wurde manipuliert".


    das beweist allenfalls, dass das PDF nach deinem ausdruck nicht mehr geändert worden ist. beweiskräftig wird die email dadurch aber letztlich auch nicht ;)

    Re: Re: Re: Re: Paybackpunkte auf Telefonguthaben


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    Original geschrieben von rmol
    Es gibt auch vermehrt Amazon-Gutscheine als Prämie für diverse Produktabschlüsse, da ist vielleicht für den einen oder anderen was dabei.


    die frage ist, wie lange noch.
    amazon zieht sich gerade überall zurück. die großeinkäufer bekommen keine rabatte mehr und auch noch heftige auflagen um die gutscheine überhaupt kaufen und verteilen zu "dürfen".
    das werden die wenigsten mitmachen...

    @ sparfux
    das muss der berater anleiern. die einen machen es automatisch, die anderen muss man darauf hinweisen...


    @ sunny67
    ich würde die kündigung an den berater schicken. mit grund und hinweis auf die prämie.


    wobei ich finde, dass die kündigungsprämie den aufwand, das konto 1 jahr überwachen zu müssen + kündigungsgrund liefern + wahrscheinlich nervige anrufe und rumgeheule des beraters, nicht wert ist...

    zur übersparung:
    mehr als die 2100€ einzuzahlen macht absolut keinen sinn und ist auch bei einigen (allen?) anbietern garnicht möglich.
    man hätte damit nur die Nachteile von riester und nichtmal die (meist geringen) Vorteile. wer mehr zurücklegen will, sollte das auf andere weise machen.

    imho kannst du diese kennzeichen nurnoch behalten, wenn der stempel vorher nicht abgekratzt worden ist. also z.b. bei einer Ummeldung ohne vorherige Abmeldung. in diesem fall bekommen die die kennzeichen auch garnicht zu sehen...


    aber immer wenn ein neuer "stempel" auf ein kennzeichen soll, wird das nurnoch bei eu-kennzeichen gemacht. das ist z.b. der fall, wenn das Fahrzeug vorher abgemeldet worden ist.