Beiträge von stanglwirt

    Natürlich kann man immer einen Kredit aufnehmen und die Immobilie als Sicherheit hinterlegen. Auch wenn man die Immobilie schon gekauft hat, ist das möglich.


    Welche Summe finanziert wird hängt vom Objekt und der Bank ab. Man kann nicht sagen "nur X" oder "X+Y". Letztlich wird das Objekt von der Bank bewertet werden und davon wird dann ein Teil finanziert.
    Wobei es da auch Spielraum gibt. Je niedriger der Beleihungswert desto günstiger wird die Finanzierung. Irgendwo gibt es dann aber eine Obergrenze über der die Bank nicht mehr finanzieren will.


    Da hilft nur bei den Banken anzuklopen und eben nachzufragen.


    Davon unabhängig war die Frage nach den Mitkäufern schon nicht verkehrt. Ich hoffe du kennst diese Personen wirklich sehr sehr gut und hast den Vertrag genau prüfen lassen - nicht nur vom Notar.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Reicht das denn nicht?


    Für was soll das reichen? Der Vertriebsschlüssel ist nur eine Info für die Postbank woher der Antrag kommt. Mit dem Vertriebsschlüssel auf dem Antrag kann man also nur belegen, dass das Konto aus der Buhl-Aktion stammt. Das sollte aber wohl sowieso nicht strittig sein.


    @ blacksun
    mit solch kräftigen Werbe-Aussagen haben die Gerichte schon öfter positiv für den Kunden entschieden. Gerade im Falle des Tchibo-Kontos, wo ja sehr massiv damit geworben worden ist, sehe ich da gute Chancen.
    Nach § 305 c I BGB sind "überraschende" Klauseln in den AGB unwirksam. In diesem Fall ist die überraschende Klausel, dass womöglich doch was anderes als lebenslang kostenlos gemeint ist.
    IMHO hat die Postbank bei diesen Konten kein Kündigungsrecht, nur weil sie jetzt doch Gebühren einführen will. Das heisst nicht, dass sie überhaupt kein Kündigungsrecht aus ggf. anderen Gründen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    heute kam mir der Gedanke:
    vielleicht muss man das böse Wort "Widerspruch" gar nicht verwenden und somit eine Kündigung gar nicht provozieren.


    Ich überlege, einfach zu schreiben dass ich am Vertrag "festhalte". Das schließt m.E. die bisherigen Konditionen ein. Könnte man ggf. auch so schreiben.


    Was soll das bringen? Die Postbank wird das als Widerspruch werten und ggf. kündigen. Die Postbank braucht grundsätzlich keinen "Widerspruch" um ein Kündigungsrecht zu haben. Sie kann auch ohne jeden Grund das Konto kündigen. Von daher sind solche Winkelzüge (mit denen man was bezwecken will?) IMHO sinnlos.


    @ herbert1960
    Bitte melde hier auf jeden Fall, wie die Postbank reagiert. Auf die Reaktion bin ich sehr gespannt.


    Sollte die Postbank den "Widersprechlern" kündigen, werde ich zunächst die 3000€ hin- und herschieben und abwarten wie die anderen Banken in den kommenden Monaten reagieren. Sollten demnächst alle Banken Gebühren einführen, dann hat man mit einem fehlenden Postbank-Konto auch nichts gewonnen...

    entweder man macht irgendwo nen loch in die hauswand und geht per flexrohr zum ofen. oder man baut nen schornstein ein, der das integriert hat, dann hat man da noch nen zweiten anschluss zum ofen. sprich der schornstein sorgt für ab- und zuluft zugleich.