Beiträge von stanglwirt

    Hi,
    leider muss ich für jemanden zwingend pfandbriefe kaufen und ich kenn mich damit bisher nur bedingt aus. damit ich nicht völlig unvorbereitet mit der bank verhandle, wäre meine frage ob das so üblich ist:


    auf nachfrage nach gebühren beim kauf bestimmter pfandbriefe, wurde dies verneint. zugleich wurden die heutigen kaufkurse genannt und dass darin sämtliche gebühren enthalten sind.


    nachdem ich die kurse dann mit onvista, ariva & co. verglichen habe, fiel mir auf, dass der kurs beispielsweise bei onvista bei "geldkurs" 105% und "briefkurs" 105,5% steht. die bank, will jedoch über 106,5%. wohlgemerkt das depot ist auch ansonsten nicht kostenlos sondern es fallen laufende kosten an.


    ist das zulässig, dass auf diese weise gebühren "eingerechnet" werden und nicht wie bei aktien gesonderte ordergebühren anfallen?
    was ist der unterschied zwischen "geldkurs" und "briefkurs"?
    wie hoch sind die üblichen gebühren beim pfandbriefkauf? ist der obige aufschlag von 1,5% gegenüber dem "richtigen" geldkurs von 105% üblich?


    mfg

    wenn du so willst, ist das aber bereits bei deinem einkommensteuersatz berücksichtigt. du kannst dann nicht hergehen und sagen, ich verdiene 30000,-/p.a. davon ziehe ich jetzt den grundfreibetrag ab und nur den verbleibenden betrag versteuere ich...

    lol dann schau dir doch mal die einkommensteuertabelle an oder verlange bei deiner nächsten einkommensteuererklärung den grundfreibetrag zurück und schau was passiert ;)


    bis zu der genannten grenze zahlst du keine einkommensteuer. bei 1€ darüber zahlst du insgesamt wenige Cent Steuer und das wird dann immer etwas mehr (sowohl betragsmäßig als auch prozentual), je weiter runter du in der Tabelle kommst.


    Nennt sich auch Progression. Das heisst mit 8000€ zahlst du z.b. 15% Steuer, bei 30000€ sind es dann 30% (Werte sind nur Beispiele, habe ich nicht in der Tabelle überprüft). Ich finde das durchaus fair so.

    nur weil das irgendwer macht, heisst das nicht, dass keine probleme entstehen können.


    generell sind die finger von sowas zu lassen, wenn man nur im entferntesten in den geschäftsbereich des markeninhabers kommt.


    wenn deine blumentopf-firma "siemensblumentöpfe" heisst und du blumentöpfe anbietest, könnte die sache anders aussehen. aber selbst da würde ich bei einer so bekannten firma wie siemens die finger von lassen.


    keine rechtsberatung. genaue infos bitte beim rechtsanwalt einholen.