Mich freut, dass das Mineralwasser medium nicht wie sonst häufig ausverkauft war.
Darüber hinaus freut mich, dass Kay Seidemann nun doch bei Carl Zeiss Jena unterschrieben hat.
Und dass Zeiss nach 25 Jahren wieder Sponsor von Carl Zeiss Jena ist.
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Mich freut, dass das Mineralwasser medium nicht wie sonst häufig ausverkauft war.
Darüber hinaus freut mich, dass Kay Seidemann nun doch bei Carl Zeiss Jena unterschrieben hat.
Und dass Zeiss nach 25 Jahren wieder Sponsor von Carl Zeiss Jena ist.
Im Gegensatz zu EnBW fragt Maingau gar nicht erst um Zustimmung zu den neuen Preisen sondern legt die einfach ab dem 10.07.24 so fest. Vielleicht ist es bei denen von den AGB gedeckt. Keine Ahnung weshalb.
WLAN ist jetzt stabiler/schneller als vorher. Habe mal das zu erweiternde WLAN auf Gäste-WLAN gestellt.
Mesh habe ich inzwischen hinbekommen.
Ich hatte mal die Aufgabe an einer Diskussionsrunde teilzunehmen mit dem Thema: gibt es ein Recht auf Dummheit?
Dies ist meiner Meinung nach von der Allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 GG erfasst. Traurig ist nur, dass das so viele in Anspruch nehmen
.
So wie ich es verstanden habe wurde der Termin zwei Mal auf Antrag des Anwalts verschoben. Allerdings tauchte dann beim dritten Termin ein Schreiben auf, dass der Beklagte dem Anwalt das Mandat entzieht.
Der Beklagte sollte innerhalb einer Frist das Gebäude sanieren und einer Nutzung zuführen. Das hat er versäumt.
Korrekt ist, dass man es nicht hätte verkaufen sollen. Allerdings hat der Investor tatsächlich nur Hinhaltetaktik gefahren. Ein richtiger Geschäftsmann kann sich langen Leerstand gar nicht leisten.
Das Landgericht Erfurt hat der Stadt Weimar am Freitag das Rückkaufsrecht für das Haus der Frau von Stein zugesprochen. Gründe werden in dem sogenannten Versäumnisurteil nicht genannt. Gegen das Urteil kann Einspruch eingelegt werden. Dass der kommen wird, davon geht Weimars Oberbürgermeister Peter Kleine aus. Dann müsse weiter verhandelt werden. Das heutige Urteil sei aber ein erster Schritt, so der Oberbürgermeister. Zufrieden sei er damit aber nicht. Nach wie vor versuche die Gegenseite, Stadt und Gericht hinzuhalten. Der spanische Eigentümer wurde nun aufgefordert, das Haus und Grundstück zu räumen und an die Stadt zu übergeben. Wieviel die Stadt genau dafür bezahlen muss, ist unklar. Ein Gutachten hatte den Rückkaufswert auf mehrere hunderttausend Euro beziffert.