Beiträge von Nokiahandyfan

    Da fahre ich doch lieber meinen Benz mit circa 7 Litern auf 100 km. Da bin ich bei derzeitigen E10 Preis auch bei 12 Euro je 100km, erspare mir aber eben das lästige Stromladen.

    Dass Du juristisch offenbar wenige Fachkenntnisse hast, zeigen ja Deine Beiträge zu genüge.


    Zwischen Personalien aufnehmen für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, bei der keine weiteren Schäden eingetreten sind, die Wohnung ohne Erlaubnis des Inhabers zu betreten, da ist wohl beim Abwägungsprozess herausgekommen, dass das aufbrechen der Wohnung wohl unverhältnismäßig wäre.


    Auch wenn ich Deine Motivation, den Typen zu greifen, absolut nachvollziehen kann.

    Bei Gefahr in Verzug darf die Staatsanwältin das Genehmigen, und die richterl. Anordnung im Nachhinein einholen. Die Püppi hatte aber wohl Angst den Richter zu wecken.


    Die Typen aren bereits ausfindig gemacht, aus ihrer Whg wurden Böller auf das Rettungspersonal und das Fahrzeug geworfen. Also - wo ist das Problem?

    Das Problem liegt zum einem an Deiner juristischen Expertise und zum anderen an Deiner Art abwertende Begriffe für ein angesehenen Beruf (Staatsanwalt) zu verwenden.


    Gefahr im Verzug heißt, dass ein Schaden eintreten würde oder Beweismittel verloren gehen, wenn die die Behörde nicht handelt. Offenbar gab es weder Sach- noch Personenschäden. Der Angriff wurde auch eingestellt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes von der Verfassung garantiertes Schutzgut. Je nachdem, welche Böller der Typ geworfen hat, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.


    Leider ist die Polizei bei solchen Idioten wie dem Böllernschmeißer auf verlorenem Posten. Bleibt zu hoffen, dass er gefilmt wurde.

    Hauptsache der Topf ist in 14 Monaten nicht leer.


    Nutzungsabhängige Fahrzeuge ist ja relativ. Ab und zu bräuchte ich auch einen Kombi oder ein LKW. Bei mir tuts aber eben kein 4 km/h Stadtflitzer a la OPEL rocks e, da ich 6/7 Mal im Monat eine weitere Strecke fahren muss und kleine Strecken innerhalb der Stadt auch mit dem Fahrrad zurücklegen kann.

    Verstehe auch nicht, weshalb ich die Kontoauszüge auch nicht nach Kalendermonaten bekomme. Beispiel:


    Eröffnung 10.01.2020, dann werden die Kontoauszüge immer vom 10. des Monats bis 9. des Folgemonats geführt.


    Aber den Jahresabschluss macht man dennoch, so dass es im Dezemebr einen Kontoauszug 10.12. bis 31.12. gibt, und dann im Januar einen vom 01.01.2023 bis 09.01.23 ... <X