Ach, stimmt ja, ist ja vieles im § 58 TKG "geregelt":
ZitatWenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Dann werde ich 1&1 mal darauf hinweisen.
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Preise für ausgehende Telefonate mit der Stick-SIM: Festnetz kostenlos, Mobilfunk: 20 Cent / min (lt. Einzelverbindungsübersicht).