Bei sipgate mit neuem Account (habe nur alten) geht es wohl auch:
https://www.sipgate.de/funktionen
Ein Fax hat mal 49 Cent plus Minutenpreis gekostet, ob es noch so ist, müsste man ergründen:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Bei sipgate mit neuem Account (habe nur alten) geht es wohl auch:
https://www.sipgate.de/funktionen
Ein Fax hat mal 49 Cent plus Minutenpreis gekostet, ob es noch so ist, müsste man ergründen:
Mit meinem alten kostenlosen easybell Account könnte ich auch online faxen (auch mit PDF-Upload), weiß allerdings nicht, was es kosten würde.
Es gibt dort aktuell auch kostenlose Accounts, müsste man mal fragen wegen Fax ... (und ob auch ohne kostenpflichtige Rufnummer dauerhaft möglich).
https://www.easybell.de/voice-over-ip/#
Und ein Paket mit Fax-Flatrate etc. für 0,33 € pro Monat (nach 12 Monaten 0,83 / Monat) gibt es auch:
"Aus Barclaycard wird Barclays"
... aber nicht überall
, denn Barclaycard gibt es auf Facebook immer noch: https://www.facebook.com/Barclaycard
und Barclays auch: https://www.facebook.com/barclaysprivatkunden/
Dauerauftrag
Bei mir Lastschrift jedes Quartal.
aber die sagten mir die können die Nummern nicht übernehmen.
Und warum können die das nicht? Im Vertrag sind doch zumindest 8 Nummern dabei.
Zur Not einen Teil der Nummern zu Sipgate z.B. portieren?
Einen neuen Bescheid gibt es hier normalerweise nur, wenn sich die Abgaben o.a. ändern.
Lustig, wäre auch zu viel verlangt dass da ein Hinweis im aktuellen Grundsteuerbescheid abgedruckt wird.
Bei mir kam der Hinweis zusammen mit einem Grundstücksabgabenbescheid (mit Einheitswertaktenzeichen).
Es gibt vermutlich doch eine Härtefallregelung:
(6) Die Erklärungen nach Absatz 1 und die Anzeigen nach Absatz 2 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Entscheidung über den Antrag gilt § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung.
Imho steht das nur im Grundbuch
Wenn aber jemand ein Grundstück erbt, geht diese Info ja auch an den Staat oder die Gemeinde.
Dann könnten die benötigten Infos doch auch für diesen Fall automatisch fließen, oder nicht?
Ich denke nicht, dass die dort vorliegen - oder waren sie in der bisherigen Bemessungsgrundlage enthalten?
Müsste ich jetzt erst suchen ...
Aber der Staat hat doch die Info, wem welches Grundstück gehört, oder nicht?
Und somit auch welche Flurstücknummer etc. ...