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Es gibt vermutlich doch eine Härtefallregelung:
(6) Die Erklärungen nach Absatz 1 und die Anzeigen nach Absatz 2 sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten. Für die Entscheidung über den Antrag gilt § 150 Absatz 8 der Abgabenordnung.
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Imho steht das nur im Grundbuch
Wenn aber jemand ein Grundstück erbt, geht diese Info ja auch an den Staat oder die Gemeinde.
Dann könnten die benötigten Infos doch auch für diesen Fall automatisch fließen, oder nicht?
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Ich denke nicht, dass die dort vorliegen - oder waren sie in der bisherigen Bemessungsgrundlage enthalten?
Müsste ich jetzt erst suchen ...
Aber der Staat hat doch die Info, wem welches Grundstück gehört, oder nicht?
Und somit auch welche Flurstücknummer etc. ...
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Ich soll diese Infos liefern (kein Bodenrichtwert):
https://finanzamt.hessen.de/si…dverm%C3%B6gen_HE_V01.pdf
Das verlangte Aktenzeichen wurde mir im Schreiben mitgeteilt.
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Ich soll z.B. Informationen aus dem Grundbuch liefern (z.B. Flurstücknr.) ...
Warum eigentlich? Liegen dem Staat diesen Informationen nicht vor?
Weitere Infos zum Thema:
Die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer: https://ivd.net/2021/12/die-st…uer-die-neue-grundsteuer/
Ab Juli 2022 müssen die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden: https://www.baulinks.de/webplugin/2022/0007.php4
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Eine Polizeiruf-Briefmarke gibt es übrigens auch:

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Ich habe auch einen bekannten Grundstücksbesitzer, der keine Steuererklärung macht.
Und es soll auch Leute geben, die Sicherheitsbedenken haben:
Trotz Sicherheitsbedenken: Steuererklärungen müssen via ELSTER versandt werden
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Dabei gab es aber auch schon Ausnahmen, z.B. "Härtefall" oder "nicht wirtschaftlich".
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Die wollen das, aber Post kommt bestimmt.
Einfach mal warten was in den Kasten kommt 
Du meinst, auch der Postweg wird möglich sein, oder wie?
Bei mir war gestern schon Post da mit "Bitte bei Elster registrieren und Infos besorgen".
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Grundstückseigentümer sollen im Rahmen der Reform bestimmte Angaben in der Zeit vom 1.7. - 31.10.2022 liefern.
Zitat
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln
https://finanzamt.hessen.de/st…ne-erkl%C3%A4rung-abgeben
( https://www.bundesfinanzminist…form-der-grundsteuer.html )
Für die Nutzung von Elster scheint es keine Alternative zu geben.
Und was machen dann Grundstücksbesitzer ohne Computer / Internet?
Zitat
Lassen Sie sich von Familienangehörigen, z.B. Ihrem Kind, bei der Erklärungsabgabe unterstützen, oder unterstützen Sie selbst Ihre Familienangehörigen, z.B. Ihre Eltern.
Dürfen die (Finanzamt etc.) das?