Stehen bei Drillisch irgendwo die Kosten für das Wegportieren einer Nummer (bis 30.11.21)? ![]()
Habe alles durch, nichts gefunden.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Stehen bei Drillisch irgendwo die Kosten für das Wegportieren einer Nummer (bis 30.11.21)? ![]()
Habe alles durch, nichts gefunden.
Ist so etwas tatsächlich erwähnenswert?
War ein Update zu der Frage "Was (und wo) hat Drillisch für DSL-Angebote?" (die z.B. mich interessiert und vielleicht noch andere?)
War aber Thema von mir in anderem Drillisch-Thread.
Sorry, hatte die Threads verwechselt.
Und außerdem:
Ich habe im Paralleluniversum vor 5 Jahren einen DSL Vertrag bei 1und1 abgeschlossen, bei dem es 24 Monate Vergünstigung gab. ![]()
(und den habe ich immer noch).
einen Vertrag mit 24 Monaten MVLZ abgeschlossen hat, muss ihn bis 24 Monate danach erfüllen
Das bestreitet ja auch keiner.
Es geht (mir) darum, ob die "neue automatische Verlängerung um max. 1 Monat nach 24 Monaten" auch für Verträge gilt, die vor dem 1.12.2021 (bzw. 1.3.22) abgeschlossen wurden, oder nicht.
Alles anzeigenPfändungsschutz wird erweitert
Es gibt Neuerungen beim sogenannten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Unter
anderem gibt es jetzt auch einen Pfän-
dungsschutz, wenn Arbeitseinkommen oder
Sozialleistungen nachgezahlt werden.
Zudem wird die Liste der Geldleistungen
erweitert, die zu einer Erhöhung des
Grundfreibetrags führen. Ist auf einem
P-Konto pfändungsfreies Guthaben ver-
bucht, kann dies nun drei Monate ange-
spart werden (bisher ein Monat). Auch
für Gemeinschaftskonten gilt nun ein
Pfändungsschutz, allerdings begrenzt
auf einen Monat. Auch wenn ein Girokon-
to bereits im Minus ist, kann es jetzt
in ein P-Konto umgewandelt werden.
Alles anzeigenHandyvertrag: Neues Kündigungsrecht
Das neue Telekommunikationsmodernisie-
rungsgesetz stärkt die Rechte von Ver-
brauchern bei Abschluss und Kündigung
von Internet- und Mobilfunkverträgen.
Anbieter müssen Verträge jetzt auch mit
einer Laufzeit von maximal zwölf Mona-
ten anbieten, maximal darf sie 24 Mona-
te betragen. Ist die Mindestvertrags-
laufzeit abgelaufen, kann jetzt auch
mit einer Kündigungsfrist von einem
Monat gekündigt werden. Die Verbrau-
cherzentrale NRW weist darauf hin, dass
die neue Regelung auch für bereits
bestehende Mobilfunk- und Internetver-
träge gilt.
-----------------------------------
Mehr Rechte bei schlechtem Internet
Stellt ein Anbieter nicht die vertrag-
lich vereinbarte Übertragungsrate für
einen Internetanschluss bereit, kann
der Kunde den Monatsbeitrag verringern.
Das sieht das neue proportionale Min-
derungsrecht vor, das im Telekommunika-
tionsmodernisierungsgesetz enthalten
ist. Demnach kann in Fällen von schlech-
ter Internetleistung unter Umständen
auch von einem Sonderkündigungsrecht
Gebrauch gemacht werden. Kommt ein
Techniker nicht zum vereinbarten Termin
oder liegt eine nicht behobene Störung
vor,kann das sogar zu Entschädigungsan-
sprüchen gegenüber dem Anbieter führen.
Wie ich eben gelesen habe, gibt es widersprüchliche Experten-Aussagen darüber, ob das mit der Verlängerung ab 1.12.21 oder 1.3.22 gilt und für bestehende oder neue Verträge.
Ich lass mich überraschen ...
Bin noch skeptisch, dass es bei Dual-Sim zuverlässig funktioniert.
Ausgehende Anrufe über SIM2 wurden bei SIM1 addiert, ähnlich auch bei eingehenden ... nochmal genauer testen ...
(Im Log steht es mit der richtigen SIM).
Immerhin gibt es in der Drillisch-Servicewelt "Kostenkontrolle, Hier finden Sie Ihre Verbrauchskosten" (einmal pro Tag aktualisiert).
Edit:
Bei Fdroid gibt es sowas auch, aber schon mal keine mit Unterscheidung SIM1 / SIM2.
Störung aktuell zumindest in West und Hessen: https://allestörungen.de/stoerung/sparda-bank/