sh4xuR: Das Volumen ist unbegrenzt, die Geschwindigkeit ist jedoch auf 384 kbit/s beschränkt. Das würde dann netto 7,50 Euro für Business S mit Handy (bei Online-Rechnung; bei Papier-Rechnung wird noch 1 Euro zusätzlich berechnet) plus netto 12,56 Euro für die Handyflat kosten. Minutenpakete oder sonstige Möglichkeiten, die Telefonie zu vergünstigen, gibt es beim Business S nicht.
Von daher ist zu überlegen, ob es in Deinem Fall nicht sinnvoller ist, den Tarif Business Profi zu wählen: http://www.t-mobile.de/busines…i/0,13074,14192-_,00.html . Der angegebene Preis von 21,95 Euro ist ein „Phantasiepreis“ – in Wirklichkeit kostet der Tarif in fast jedem Rahmenvertrag durch Rabatte auf die Grundgebühr zwischen 9 und 14 Euro. Außerdem sind in vielen Rahmenverträgen noch Minutenpakete (Freiminuten ins Festnetz und/oder zu anderen Teilnehmern aus demselben Rahmenvertrag) und/oder die Option Business Compact (dadurch sinken die Verbindungspreis zum Festnetz und zu Fremdnetzen, sowie die Preise für SMS zu D1) ohne Mehrpreis dazu buchbar, häufig sind auch die Verbindungspreise an sich noch in kleineren Größenordnungen rabattiert. Insgesamt ist die Telefonie damit deutlich günstiger und der Tarif hat den Vorteil, dass die Option Handyflat hier nur 8,36 Euro statt 12,56 Euro kostet – das, was Du also beim Tarif mehr zahlst, sparst Du bei der Handyflat.
Conzi: Im PK-Bereich hängt es vom Kundensegment (Silber, Gold, Diamant) ab, wann die VVL möglich ist. Im GK-Bereich zählt nicht das Kundensegment, sondern die Vereinbarung im jeweiligen Rahmenvertrag.
Wobei es letztendlich keinen so großen Unterschied macht, weil die Monate der Restlaufzeit nicht geschenkt werden: Wenn ein Vertrag z.B. bis Dezember 2010 läuft und die VVL im Juni 2010 durchgeführt wird, dann läuft der Vertrag danach bis Dezember 2012. Die darauffolgende VVL ist auch erst dann wieder möglich, wenn der Vertrag maximal noch 6 Monate läuft – also im Juni 2012.
Mithras02: Was der Hotliner meint und was tatsächlich geht, kann voneinander abweichen. 
Fire84: Fürs Intranet ist nicht T-Mobile, sondern der Rahmenvertragsinhaber (also hier Daimler) bzw. die Handybeauftragten des Unternehmens zuständig. Das Firmen-Intranet hat ein anderes Publikum als z.B. die TT-Seite. Wir im TT suchen nach Angeboten, um möglichst günstig Geräte zu erwerben oder möglichst günstig zu telefonieren. Im Allgemeinen werden im Firmen-Intranet nur die Tarife beworben, die zum Telefonieren halbwegs attraktiv sind. Der durchschnittliche Mitarbeiter einer Firma schließt einen Handyvertrag ab, um zu telefonieren – nicht dazu, um (wie wir im TT) ein Handy möglichst günstig zu erwerben und die SIM-Karte in die Schublade zu legen. In der Grundgebühr liegen Business Profi und Business S mit Handy nicht weit auseinander, dafür sind die Verbindungspreise beim Business Profi wesentlich besser. Daher werden bei den Firmen-Rahmenverträgen im Intranet in der Regel nur solche Fokus-Tarife angeboten, die zur Nutzung attraktiv sind und sich von den Standard-Angeboten für Privatkunden unterscheiden. Würde man auch noch die ganzen „Nebentarife“ anpreisen, dann würden 90% der Leser – die sich nur wenige Minuten pro Jahr mit Handytarifen und Co. beschäftigen - den Überblick verlieren.
schore3000: Falsch, regulär ist die VVL in den beiden von Dir genannten Rahmenverträgen nur 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit möglich. Aus Kulanz darf die Hotline die VVL auf 4 oder auch 6 Monate vorziehen – aber nicht auf 9 Monate. 9 Monate sind nur bei Rahmenverträgen zulässig, in denen die VVL regulär 6 Monate vorher durchgeführt werden kann. Wobei uns durchaus klar sein sollte, dass einige Hotliner Märchen aus 1001 Nacht erzählen bzw. Dinge tun, die sie nicht tun dürften und die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass der Mitarbeiter arbeitslos wird.
KemoSabe: Eine Legitimation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Privatpersonen (und Mitarbeiter sind ja Privatpersonen) soll man durch die Legitimation praktisch beweisen, dass man ein volljähriger Mensch aus Fleisch und Blut ist und es sich um keine Fake-Person mit Phantasienamen handelt. Diese Legitimation erfolgt z.B. durch die Angaben vom Personalausweis (Perso-Nummer, Ausstellungsort, Gültigkeitsdauer, Staatsgehörigkeit). Ausländische Mitbürger sollten möglichst noch einen Nachweis beifügen, dass man sich legal in Deutschland aufhält.
Außerdem muss in einigen Rahmenverträgen eine Berechtigung zur Inanspruchnahme des Rahmenvertrags vorgelegt werden. Bei Firmen-Rahmenverträgen wie z.B. Daimler erfolgt dies durch Vorlage des Mitarbeiter-Ausweises.
Jokergermany: Mit dem Tod besteht ein Sonderkündigungsrecht, denn ein Verstorbener kann natürlich die Pflichten des Vertrages (Zahlung der Gebühren) nicht mehr fortführen. In dem Fall reicht es aus, dass eine Kopie der Sterbeurkunde zur Telekom geschickt wird. Am besten noch die Rufnummern dazu schreiben, um sicher zu gehen, dass die „richtigen“ Verträge gekündigt werden. Die Verträge werden dann fristlos und ohne Aufrechnung von Grundgebühren beendet.
Die Telekom kann mit vernünftigem Aufwand selbstverständlich nicht prüfen, ob alle 40 Mio Kunden noch leben. Zumindest so lange die Rechnungen bezahlt werden, wird niemand davon ausgehen, dass ein Kunde verstorben ist. Ein Verstorbener kann keine Willenserklärung abgeben, dass ein Vertrag mit einem neuen Handy verlängert werden soll. Wenn eine andere Person eine VVL beauftragt und sich diese Person für den Vertrag identifiziert (Nennung von Kundenkontonummer usw.), geht man davon aus, dass alles rechtens ist. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Probleme bei der fristlosen Kündigung kann es natürlich dann geben, wenn z.B. am 03.09.2010 eine VVL mit einem iPhone für 1 Euro durchgeführt wird und am 30.09.2010 eine Sterbeurkunde eingereicht wird, aus der hervorgeht, dass der Kunde bereits am 01.08.2009 verstorben ist.