Beiträge von Erdenbewohner

    Du hast einen Mobilfunkvertrag, damit Du Mobilfunkleistungen nutzen kannst und im Gegenzug die Gebühren dafür bezahlst. Jeder Provider wird dies als Kernleistung sehen und ganz klar - die Provider möchten als Wirtschaftsunternehmen auf dem Wege ihr Geld verdienen.
    Am Verkauf der Mobilfunkgeräte verdienen die Provider kaum Geld, das ist eher ein Nebengeschäft. Die Tatsache, dass Du ein Mobilfunkgerät subventioniert bekommst, ist aus Sicht der Provider die Nebenleistung. Klar, sie bieten das an, um Kunden "anzulocken" und nutzen die Subventionierung für die Kundenbindung, denn man verpflichtet sich als Kunde ja so zu einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
    Und letztendlich wird mit den Grundpreiserhöhungen, die eine Handy-Subvention nach sich zieht, auch ein wenig spekuliert: Fast jeder TT-Leser wird seine Handysubvention nutzen und alle 24 Monate ein neues Gerät ordern, bzw. auf einen Tarif ohne Handysubvention wechseln oder kündigen. Doch es ist unvorstellbar, wie viele "Otto Normalkunden" Tarife mit Handysubventionen besitzen, aber nie die Möglichkeit nutzen, vergünstigte Geräte zu bestellen. Sie zahlen dann teilweise 10 Jahre lang den Mehrpreis, ohne das zu nutzen. Ganz klar: Den Provider freut es, denn das ist leicht verdientes Geld.


    Du kannst davon ausgehen, dass sich jeder Provider sturr stellen wird und es ablehnen wird, wenn Du aufgrund des Rücktrittes vom Handy vom gesamten Vertrag zurücktreten willst. Sie werden Dir anbieten, das Gerät ein weiteres Mal zu reparieren bzw. ein anderes Gerät auszusuchen. Spätestens folgende Argumentation wird schwer widerlegbar sein:
    Angenommen, Du hättest seinerzeit das Handy nicht bestellt und somit keine aktive Vertragsverlängerung um 24 Monate durchgeführt. Dann hätte sich Dein Mobilfunkvertrag trotzdem passiv um 6, 12 oder 24 Monate (je nach AGB) verlängert, weil Du nicht rechtzeitig gekündigt hast. Dann könntest Du jetzt auch nicht einfach vom Vertrag zurück treten.


    Für die getrennte Betrachtung der beiden Verträge spricht auch: Angenommen, Du würdest Deine monatlichen Mobilfunkrechnungen bezahlen, aber Du hättest die Rechnung für das Endgerät (also die Aufzahlung) nicht bezahlt. Wenn der Betrag nicht gerade 1 Euro ist, sondern z.B. 100 Euro, dann würdest Du zwar letztendlich Ärger bekommen, bis hin dazu, dass der Geldbetrag über das Inkassoverfahren eingetrieben wird. Aber der Provider hat dann trotzdem kein Recht, den Telefonanschluss zu sperren oder fristlos zu kündigen, weil Du den Vertrag über die Mobilfunkleistungen (hier also die Zahlung der monatlichen Rechnungen) erfüllst.


    Ich würde Dir lieber ein positiveres Urteil geben, doch ich befürchte, dass Du damit leider nicht durchkommst. Die Konstellation wie bei Dir kommt sicher häufiger bei vielen Kunden vor und die Rechtsabteilungen der Provider werden sich da bestimmt abgesichert haben.

    Du hast 2 Verträge abgeschlossen:
    Einen Kaufvertrag über das Handy, und einen Vertrag über die Bereitstellung von Mobilfunkleistungen.


    Vom Kaufvertrag über das Handy kannst Du zurück treten. Das bedeutet im Klartext, dass Du das Recht hast, das Gerät zurück zu geben und den Kaufpreis (der ja oft nur 1 Euro ist) zurück zu bekommen. Alternativ bieten die Provider an, dass Du das defekte Handy zurück gibst und Dir stattdessen ein anderes Handy-Modell (ohne zusätzliche VVL) aussuchst - die Preise werden dann miteinander verrechnet.


    So lange der Provider Dir ermöglicht, dass Du die Mobilfunkleistungen nutzen kannst (indem Du die Sim-Karte in ein anderes Handy einlegst), besteht kein Recht auf einen Rücktritt vom Mobilfunkvertrag.



    Am Rande sei noch gesagt: Wenn bei Deinem Handy immer derselbe Defekt aufgetreten ist, sollte man auch prüfen, ob es auch an einem Defekt der Sim-Karte liegen kann.

    Dazu zitiere ich einen Vers aus einem bekannten Lied:
    Ich bin wieder hier, in meinem Revier. War nie wirklich weg, hab mich nur versteckt.


    Ich habe mich zurück gehalten, weil es zum einen in meinem Privat- und Berufsleben Veränderungen gab und ich zum anderen weil ich einige Tendenzen, die ich hier in den letzten Monaten kommentarlos mitgelesen habe, nicht gut heiße und ich keine weiteren Diskussionen initiieren wollte. Näher werde ich nicht darauf eingehen.

    Zitat

    Original geschrieben von peterparker1985
    Hi , du scheinst Ahnung vom thema zu haben ist der BACT denn generell jetzt auch raus oder nur in Verbindung mit dem htc desire?


    Ich kenne mich aus, weil ich bei T-Mobile arbeite. ;)


    Es liegt nur am Desire - es liegt eine 4stellige Anzahl an offenen Bestellungen mit dem Modell vor, im Lager sind exakt 0 Stück vorhanden und es ist nicht absehbar, wann HTC wieder an T-Mobile ausliefert. Daher werden von T-Mobile keine weiteren Bestellungen mit dem Gerät akzeptiert - ganz egal, ob das mit dem BACT oder mit einem Tarif mit monatlich 120 Euro Grundgebühr ist.


    Der Tarif BACT kann grundsätzlich weiterhin eingerichtet werden.

    Nur als Info: Das HTC Desire hat einen so riesigen Lieferrückstand, dass T-Mobile keine Bestellungen mit dem Gerät akzeptiert. Das Gerät ist bei der Eingabe des Auftrags im Bestellprogramm nicht auswählbar, die Aufträge werden daher abgelehnt (ggfs. werden die Kunden angerufen und gefragt, ob sie alternativ ein anderes Gerät möchten) und im GK-Bereich ist das Vormerken von nicht bestellbaren Geräten nicht möglich.

    Zitat

    Original geschrieben von fonya
    Ich dachte eigentlich die Microsim wird bei einer VVL mit dem iPhone zusammen versendet und nicht extra, wohlgemerkt NUR bei den VVL?!


    Der Mitarbeiter kann im Bestellprogramm auswählen, ob eine Teillieferung erwünscht oder unerwünscht ist.


    Im Klartext bedeutet das:
    Wenn der Mitarbeiter das Häkchen bei "Teillieferung" gesetzt hat und nur einer von beiden Artikeln (iPhone und Microsim) lieferbar ist, dann wird der vorhandene Artikel sofort geliefert und der andere Artikel später nachgeliefert.


    Wenn der Mitarbeiter das Häkchen nicht gesetzt hat, wird erst geliefert, wenn beide Artikel vorhanden sind. Dann befindet sich alles in einem Paket.

    Inzwischen ist es sogar so, dass ein Wechsel von Laufzeittarifen zu Prepaidtarifen auch nach der Lauzzeit nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden darf. Das macht meiner Meinung nach auch aus unternehmerischer Sicht (also aus Sicht der Telekom) keinen Sinn - denn ein Prepaid-Kunde ist ja immer noch besser als gar kein Kunde, denn der Kunde kann die Karte ja auch kündigen und die Rufnummer zur Konkurrenz portieren.
    Aber es ist leider eine Vorgabe, an die sich die Mitarbeiter im schriftlichen Kundenservice halten müssen, egal ob sie das toll finden oder nicht.


    Doch wie bereits geschrieben mein Ratschlag: An der Hotline probieren, die haben unter Umständen andere Möglichkeiten. Wenn, dann allerdings auch erst zum Ende der Laufzeit des Vertrags - also zu dem Termin, an dem der Kunde auch kündigen könnte.

    bernd02: Grundsätzlich halte ich es für fragwürdig, ob ein telefonisch abgeschlossener Vertrag überhaupt rechtsgültig ist. Normalerweise muss für jeden Neuanschluss eine Unterschrift des Vertragspartners vorliegen.


    Andererseits dürfte Vodafone nach meiner Einschätzung keinen Anspruch auf Zahlung der Gebühren für die Zeit vom 18.6. bis 8.7. haben.
    Es gibt 2 Verträge: Zum einen einen Vertrag über die Erbringung von Mobilfunkleistungen (also hier der Internet-Vertrag), zum anderen der Kaufvertrag über das Mobiltelefon.
    Beide Leistungen hat Vodafone nicht zum 18.6 erbracht, weil sowohl die Sim-Karte als auch das Mobiltelefon fehlen und keine Möglichkeit für den Kunden besteht, die Leistungen zu nutzen. Diese Verspätung hat nicht der Kunde, sondern der Netzbetreiber zu verantworten. Weil vom 18.6. bis zum 8.7. keine Leistungen erbracht wurden, dürfen für diesen Zeitraum auch keine Gebühren anfallen.
    Insofern empfehle ich, eine schriftliche Reklamation einzureichen, damit für die Zeit vom 18.6. bis zum 8.7. eine Gutschrift erstellt wird.


    Theoretisch kann auch die Zahlung des Gebührenanteils vom 18.6. bis zum 8.7. verweigert und der Rechnungsbetrag nur anteilig (alles, was ab 8.7. angefallen ist) bezahlt werden. Praktisch möchte aber davon abraten, die Zahlung eigenmächtig zu kürzen: Weil die Rechnungserstellung und die Überwachung der Zahlungseingänge, die Erstellung von Mahnungen usw. automatisch durch Maschinen erfolgen, wird nicht berücksichtigt, ob ein Fehler von Vodafone vorliegt - es prüft kein Mensch, ob die Forderung gerechtfertigt ist, sondern es wird lediglich geprüft, ob die Zahlung eingegangen ist. Wenn die berechneten Gebühren nicht bezahlt werden, kommt es automatisch zu Mahnungen und danach kann es im schlimmsten Fall auch zur fristlosen Kündigung und zu negativen Schufa-Einträgen (mit all den Konsequenzen eines schlechten Schufa-Scores) führen. Selbst wenn der Kunde im Recht ist: Darauf sollte man es nicht ankommen lassen und mein Ratschlag ist, den ungerechtfertigten Rechnungsbetrag durch eine Gutschrift ausgleichen zu lassen.

    Der Tarif gilt jetzt schon.


    Bei den letzten iPhone-Versionen waren die Wartezeiten am Anfang ja auch relativ lange. Damals gab es Aktionen wie Gutschriften und kostenlose Schutzhüllen fürs iPhone als Entschuldigung für das lange Warten. Vielleicht kommt ja auch wieder solch eine Aktion. Je nachdem, wie lange Du letztendlich auf das Gerät warten musst, kannst Du freundlich aber bestimmt diese Zeit reklamieren und vielleicht bekommst Du dann dafür auch eine Gutschrift.


    Bezüglich der E-Mail-Flatrate: Ist die Option ausdrücklich gekündigt worden? Automatisch wird die E-Mail-Flat nämlich nicht gelöscht, auch wenn die Option in Kombination mit einer Datenflatrate wenig Nutzen bringt.

    Papierrechnungen sind in einigen Tarifen kostenpflichtig, in anderen Tarifen kostenfrei. In vielen Tarifen ist darüber hinaus der Komfort EVN in Papierform kostenpflichtig - Standard EVN ist immer kostenlos.


    Rechnungen, die per Post verschickt wurden, sind online nicht sichtbar.