ZitatOriginal geschrieben von marck
@erdenbwohner:
vielen Dank.aber wenn ich einen 0,00 Euro Schubladenvertrag OHNE handy habe, wie kann ich auf ne WANDLUNG bestehen (wenn ich doch gar kein handy mit vertrag erworben habe?)
Ganz einfach: Im GK-Bereich wird jede Gerätebestellung für einen Vertrag durchgeführt. Dabei ist es vollkommen egal, ob das Handy einen subventionierten (also alle 2 Jahre mit einem Tarif mit Handy-Subvention) oder einen unsubventionierten Preis hat. Im Bestellprogramm gibt der Mitarbeiter die Rufnummer des Vertrages ein und in der Software wird dann für die Rufnummer automatisch eingetragen, wann der Kunde welches Gerät für welchen Preis bestellt hat. Wenn Du möchtest und es Dir leisten kannst, kannst Du jeden Tag die Hotline anrufen und 3 Handys für den Vertrag bestellen - Du brauchst nur eine Rufnummer, für die diese Bestellung hinterlegt wird.
Der Hintergrund, warum man eine Rufnummer braucht, ist wohl, dass T-Mobile einen Ansprechpartner (nämlich den Vertragsinhaber der Rufnummer) haben will für den Fall, dass die Rechnung über das Gerät nicht bezahlt wird.
Hast Du keine Rufnummer eines GK-Vertrages, kannst Du im GK-Bereich gar kein Gerät bestellen.
Grundsätzlich sollte Gewährleistung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Geräte tatsächlich einen Defekt haben. Beim Gewährleistungstausch (also ohne Wandlung, einfacher Tausch gegen ein Swap-Gerät) wird das in der Praxis manchmal nicht so genau geprüft. Aber wenn eine Wandlung vollzogen werden soll, wird das Defekt-Gerät mal angesehen und wenn sich dann herausstellt, dass gar kein Defekt vorliegt, so könnte eine unangenehme Rechnung kommen.
Bei manchen Geräten kann man übrigens jede Wette eingehen: Wenn das Gerät 1 Mal defekt ist, wird es auf eine Wandlung hinauslaufen, weil die Hersteller Swap-Geräte mit einer schlechten Qualität ausliefern. Ich kann ein Lied davon singen, dass Kunden ihr Handy aufgrund eines gelegentlich auftretenden Software-Fehlers (also ein verhältnismäßig kleiner Defekt, grundsätzlich ist das Gerät funktionsfähig) als Gewährleistungsfall tauschen lassen und sie bekommen dann ein Swap-Gerät, welches sich gar nicht einschalten lässt (also komplett unbrauchbar ist). Vor allem bei manchen Sony Ericsson- und HTC-Geräten kommt es in der Praxis häufiger vor, dass Kunden mehrmals hintereinander unbrauchbare Swap-Geräte erhalten und da hilft dann nur eine Wandlung gegen ein anderes Modell.