Beiträge von Erdenbewohner

    Zitat

    Original geschrieben von marck
    @erdenbwohner:
    vielen Dank.aber wenn ich einen 0,00 Euro Schubladenvertrag OHNE handy habe, wie kann ich auf ne WANDLUNG bestehen (wenn ich doch gar kein handy mit vertrag erworben habe?)


    Ganz einfach: Im GK-Bereich wird jede Gerätebestellung für einen Vertrag durchgeführt. Dabei ist es vollkommen egal, ob das Handy einen subventionierten (also alle 2 Jahre mit einem Tarif mit Handy-Subvention) oder einen unsubventionierten Preis hat. Im Bestellprogramm gibt der Mitarbeiter die Rufnummer des Vertrages ein und in der Software wird dann für die Rufnummer automatisch eingetragen, wann der Kunde welches Gerät für welchen Preis bestellt hat. Wenn Du möchtest und es Dir leisten kannst, kannst Du jeden Tag die Hotline anrufen und 3 Handys für den Vertrag bestellen - Du brauchst nur eine Rufnummer, für die diese Bestellung hinterlegt wird.
    Der Hintergrund, warum man eine Rufnummer braucht, ist wohl, dass T-Mobile einen Ansprechpartner (nämlich den Vertragsinhaber der Rufnummer) haben will für den Fall, dass die Rechnung über das Gerät nicht bezahlt wird.
    Hast Du keine Rufnummer eines GK-Vertrages, kannst Du im GK-Bereich gar kein Gerät bestellen.



    Grundsätzlich sollte Gewährleistung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Geräte tatsächlich einen Defekt haben. Beim Gewährleistungstausch (also ohne Wandlung, einfacher Tausch gegen ein Swap-Gerät) wird das in der Praxis manchmal nicht so genau geprüft. Aber wenn eine Wandlung vollzogen werden soll, wird das Defekt-Gerät mal angesehen und wenn sich dann herausstellt, dass gar kein Defekt vorliegt, so könnte eine unangenehme Rechnung kommen.


    Bei manchen Geräten kann man übrigens jede Wette eingehen: Wenn das Gerät 1 Mal defekt ist, wird es auf eine Wandlung hinauslaufen, weil die Hersteller Swap-Geräte mit einer schlechten Qualität ausliefern. Ich kann ein Lied davon singen, dass Kunden ihr Handy aufgrund eines gelegentlich auftretenden Software-Fehlers (also ein verhältnismäßig kleiner Defekt, grundsätzlich ist das Gerät funktionsfähig) als Gewährleistungsfall tauschen lassen und sie bekommen dann ein Swap-Gerät, welches sich gar nicht einschalten lässt (also komplett unbrauchbar ist). Vor allem bei manchen Sony Ericsson- und HTC-Geräten kommt es in der Praxis häufiger vor, dass Kunden mehrmals hintereinander unbrauchbare Swap-Geräte erhalten und da hilft dann nur eine Wandlung gegen ein anderes Modell.

    Zitat

    Original geschrieben von MK83
    :confused:


    Bei Vertragsübernahmen entsteht logischerweise ein Vertragsverhältnis mit einem neuen Kunden. Der neue Kunde kann nur Tarife wählen, die aktuell eingerichtet werden können.
    Falls der bisherige Kunde einen Tarif hatte, der aktuell nicht mehr eingerichtet werden kann (dazu gehört Complete 1.Generation), so kann trotzdem eine Vertragsübernahme durchgeführt werden, doch dann muss der neue Kunde einen anderen Tarif (z.B. Complete 2.Generation) nehmen.

    Wenn Firmen einen Vertrag abschließen, ist es ihnen erfahrungsgemäß wichtig, dass die Rechnungen auf den Namen der Firma erstellt werden. Wer offiziell als Vertragspartner in den Unterlagen steht, ist Firmen hingegen in den meisten Fällen egal.


    Viele (vielleicht sogar alle?) Mobilfunkanbieter bieten die Möglichkeit an, dass der Rechnungsempfänger vom Vertragspartner abweicht. So kann z.B. der Geschäftsführer der Firma (als Person) Vertragspartner sein, und die Firma (als GmbH) Rechnungsempfänger.
    Falls der gewünschte Provider keine GmbH als Vertragspartner akzeptiert, empfehle ich nachzufragen, ob der Vertrag auf dem Namen einer Privatperson laufen kann und die GmbH abweichender Rechnungsempfänger wird.


    Ich würde es wie oben geschrieben anders machen:
    Kein Business S mit Handy, sondern einen Business S (0,00 Euro Grundgebühren) ohne Handy-Subvention.
    Dann zahlt man fürs E52 zwar 269,95 Euro statt der subventionierten 39,95 Euro. Dafür spart man aber die 24 * 8,93 Euro = 214,32 Euro Grundgebühren.
    Es sind also ohne Handy-Subvention nur 16,63 Euro mehr.


    Bei Rahmenverträgen mit 20% Endgeräte-Rabatt zahlt man fürs E52 ohne Subvention 215,96 Euro, mit Subvention 31,96 Euro. Und somit ist das Ganze ohne Subvention sogar 30,32 Euro günstiger, weil die Grundgebühr gespart wird.


    Und nun kommt der spezielle Fall des Threaderstellers: Der Threadersteller möchte ja bestimmt nicht länger als die 24 Monate lang die Grundgebühren bezahlen. Also muss er den Vertrag fristgerecht kündigen. Doch sobald seine Kündigung vorliegt, wird die gewünschte Wandlung (wird bei T-Mobile als "Rücktritt" bezeichnet) abgelehnt.
    Bei einem Tarif mit 0,00 Euro Grundgebühr besteht hingegen keine Notwendigkeit, den Vertrag zu kündigen.


    Daher: Es kann sich in manchen Fällen durchaus lohnen, so einen 0-Euro-Vertrag als Schubladen-Vertrag zu besitzen, damit man offiziell als T-Mobile-Kunde mit Laufzeitvertrag gilt. Insbesondere bei Rahmenverträgen mit 20% Endgeräte-Rabatt sind dann die unsubventionierten Geräte-Preise teilweise günstiger als im Handel und man kann die GK-spezifischen Gewährleistungsregelungen in Anspruch nehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Wie sieht es aus, wenn du das Handy bei T-Mobile ohne Vertrag kaufst? Dann kostet es nur 270 Euro, oder?


    T-Mobile weigert sich, einen Rücktritt (= Wandlung zu einem anderen Gerät nach dem 3.Defekt) durchzuführen, wenn der Käufer keinen ungekündigten Laufzeitvertrag besitzt.
    Bei Kunden ohne Laufzeitvertrag oder Kunden mit gekündigten Verträgen akzeptiert T-Mobile nur den Gewährleistungsaustausch gegen dasselbe Gerät, und zwar als Swap-Gerät (also kein Neugerät. sondern ein Gebrauchtgerät das mal bei einem anderen Kunden defekt war und repariert wurde).

    Ganz wichtig: Unterschrift des Vertragspartners muss vorliegen. Daher ist eine Kündigung per E-Mail nur dann möglich, wenn man das komplette Schreiben mit Unterschrift als Scan mitschickt.
    Und es kann nur der Vertragspartner kündigen. Wenn also z.B. ein Bekannter von Dir mal im T-Punkt die Karte besorgt, läuft das auf dem Namen des Bekannten und dann kann auch nur der kündigen.

    Zitat

    Original geschrieben von garbsener
    anhänge sind in der 3,95 flat afaik nicht abgedeckt,die werden einfach gelöscht,es gibt aber ne push mail option für ~9,90 die anhänge unterstützt......


    Korrekt, das nennt sich Mobile E-Mail Pro. Funktioniert aber nur mit ganz bestimmten Handy-Modellen.


    Als Kompromisslösung ist es - je nach E-Mail-Provider - denkbar, dass Du bei normalen E-Mails ohne Anhang die Option für 3,95 Euro nutzt. Und wenn Du mal eine E-Mail mit Anhang empfängst oder versendest, dann kannst Du über ein Online-Portal gehen, welches der E-Mail-Anbieter bereit hält. Also z.B. über http://www.google.de, http://www.gmx.de, http://www.web.de usw. auf die Internet-Seite des Anbieters und dort über das Browser-Fenster auf das Postfach zugreifen. Die Zeit, die Du mit dem Surfen über das Online-Portal verbringst, wird dann ganz normal über die Datenoption abgerechnet.


    Ist natürlich ein wenig umständlich, kann aber als kostengünstige Notlösung gemacht werden, wenn Du nur selten Anhänge bekommst oder versendest.

    Vorschlag:
    Business S mit Online-Rechnung für 0,00 Euro Grundgebühren abschließen:
    http://www.t-mobile.de/busines…s/0,10824,15807-_,00.html
    Brutto 24,94 Euro Bereitstellungspreis.
    Das läuft im Geschäftskunden-Bereich, kann aber auch von Privatpersonen genutzt werden, sofern man eine Rahmenvertragsnummer kennt.


    Der Vertrag enthält KEINE Geräte-Subvention und dient nur dazu, dass Du überhaupt T-Mobile-Vertragskunde bist. Dann kannst Du jederzeit beliebig viele unsubventionierte Geräte bestellen. Das E52 kostet so brutto 269,95 Euro bei Rahmenverträgen ohne Endgeräte-Rabatt, brutto 215,96 Euro bei Rahmenverträgen mit 20% Endgeräte-Rabatt.


    Ich weiß, dass die Verarbeitungsqualität der zuletzt ausgelieferten E52 derzeit sehr bescheiden ist.

    Das funktioniert so in der Tat nicht. Es ist noch nichtmal möglich, dass Dein Bruder seine Rufnummer behält, wenn er Deinen Complete-Vertrag übernimmt.


    Es gibt dabei folgende Probleme:
    1.) Man kann bei T-Mobile keine Rufnummer auf einen bestehenden Vertrag nachträglich portieren.
    2.) Aus Kulanz könnte man normalerweise noch darüber verhandeln, ob man einen Rufnummerntausch zwischen den beiden Karten durchführt. Das geht aber hier definitiv nicht, weil portierte Rufnummern bei T-Mobile unter keinen Umständen getauscht werden können, denn O2-Vorwahlen lassen sich bei der Zielrufnummer beim Rufnummerntausch in der Kundenpflege-Software gar nicht eintragen. Außerdem ist ein Rufnummerntausch nur bei Vertragskarten machbar, nicht bei Prepaid-Karten.
    3.) Bei einer Vertragsübernahme müssen die aktuellen Voraussetzungen erfüllt werden, die gelten würden, als wenn ein Neuvertrag abgeschlossen wird. Im Klartext: Falls Du einen Complete-Tarif der 1.Generation hast, kann dieser Tarif bei einer Vertragsübernahme nicht beibehalten werden, weil keine Neuverträge im Complete 1.Generation mehr geschaltet werden können. Falls Du einen Complete-Tarif für junge Leute hast und Dein Bruder zu alt für die Junge-Leute-Tarife ist, geht das auch nicht.


    Das ist sicherlich unbefriedigend. Die einzigen "Tricks", wie man das Ganze ein wenig mildern kann, sind:
    - Dein Bruder könnte einen Neuvertrag im Tarif Business S (0 Euro Grundgebühr) abschließen und seine O2-Nummer auf diese Karte portieren. Von dem Business S-Vertrag kann man eine Rufumleitung auf die Rufnummer des Complete-Vertrags setzen. Rufumleitungen innerhalb des T-Mobile-Netzes sind bei Vertragskarten kostenlos. Dein Bruder steckt dann Deine Sim in sein Handy. Wenn jemand seine ehemalige O2-Nummer anruft, kommt der Anruf zwar auf der Business S-Karte raus, aber durch eine permanente Rufumleitung kann das Gespräch sofort zur Complete-Karte umgeleitet werden. Das Ganze funktioniert aber nur für Anrufe, nicht für SMS. Außerdem kannst Du Deine Rufnummer dann nicht behalten.
    - Falls das Problem 3.) bei Euch zutrifft, könnte der Vertrag auf Deinem Namen bestehen bleiben und Ihr lasst nur die Rechnungsanschrift auf den Namen Deines Bruders ändern. Das geht immer, dann werden die Rechnungen zu Deinem Bruder versandt. Andere administrative Dinge (Bestätigungsschreiben, usw.) würde aber weiter zu Dir gehen. Außerdem bleiben alle Rechte und Pflichten bei Dir - nur Du kannst später kündigen und falls Dein Bruder die Rechnungen nicht bezahlen würde, müsstest Du dafür haften.

    Dann solltest Du für die E-Mails die Option Mobile E-Mail buchen. Das ist eine E-Mail-Flatrate für 3,95 Euro monatlich, ohne Push-Dienst. Details siehe http://www.t-mobile.de/mobile-e-mail/0,20353,23123-_,00.html .
    Damit ist dann der gesamte E-Mail-Verkehr abgedeckt, dafür fallen keine weiteren Kosten für die Daten für die E-Mails an.



    BlackBerry Webmail brauchst Du dann natürlich nicht mehr und solltest daher diese Option kündigen.
    Ebenso ist dann wnw Basic nicht mehr sinnvoll. Statt der 200 MB für 19,95 Euro solltest Du dann besser eine andere Datenoption fürs Surfen buchen. Je nachdem, wieviel Du surfst, bieten sich an:


    - web'n'walk Starter: 9 Cent pro Minute, keine Grundgebühr


    - web'n'walk Time 300: 300 Minuten monatlich frei, danach 9 Cent pro Minute; kostet 4,95 Euro Grundgebühr


    - web'n'walk Handyflat: Surf-Flatrate für unbegrenztes Surfen mit dem Handy; falls Du einen Tarif mit Grundgebühr bis 21 Euro hast, kostet diese Option 14,95 Euro; falls Du einen Tarif mit Grundgebühr über 21 Euro hast, kostet diese Option 9,95 Euro