Beiträge von Erdenbewohner

    Zitat

    Original geschrieben von weberflo
    Klingt praktikabel, aber: Bei Wegfall des T-Mobile Laufzeitvertrages wird die CombiCard Data automatisch im Tarif Relax 50 fortgeführt mit dessen Folgekosten und Konditionen.


    Mein Vertrag läuft noch bis Juni. Das Kleingedruckte ist mal wieder extrem undeutlich ausgedrückt - läuft die CombiCard nun bis Vertragsende oder 24 Monate (also dann noch runde 1,5 Jahre im Relax 50)?


    Die CombiCard hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
    Wenn der zugehörige Hauptvertrag während dieser Laufzeit (z.B. durch Kündigung) aufgelöst wird, so wird die CombiCard als separater Vertrag im Tarif Relax 50 fortgeführt.


    Zitat

    Original geschrieben von weberflo
    Und warum kostet die CombiCard mit der Option Data 5 (5 Euro) 6,16 EUR?


    Weil T-Mobile gerne 1,16 Euro mehr verdienen will...
    Bei allen anderen Datenoptionen gibt es bei der CombiCard diese zusätzlichen 1,16 Euro nicht.



    Du solltest 2 Varianten in Betracht ziehen:


    Variante 1: Buchung der Datenoption web'n'walk XL (wird von T-Mobile nicht mehr aktiv angeboten, kann aber auf ausdrücklichen Kundenwunsch weiterhin z.B. über die Hotline zu jedem Sprachtarif gebucht werden!)
    => Diese Option kostet 35 Euro, hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
    Es ist zwar keine Flatrate, beinhaltet jedoch 5 GB Datenvolumen (plus 200 Stunden Hotspot-Nutzung) und ist mit der Multi-Sim kombinierbar.
    Leider fällt bei dieser Option noch zusätzlich für jeden Tag, an dem GPRS genutzt wird, ein Tagesnutzungspreis von 1 Euro an.



    Variante 2: Abschluß eines weiteren Vertrags im Tarif Business S (http://www.t-mobile.de/busines…s/0,10824,15807-_,00.html), auf den die Option web'n'walk L gebucht wird.
    Es ist zwar ein Geschäftskundentarif, aber jede Privatperson ohne Gewerbe kann auch Geschäftskundenverträge bei T-Mobile haben.
    Der Business S ist ein Sprachtarif, doch Du kannst die Karte auch zum Surfen mit dem Laptop zu surfen.
    Der Tarif selbst kostet keine Grundgebühr und hat keine Laufzeit. Du zahlst also nichts, wenn Du die Karte nicht nutzt.
    Die Datenoption web'n'walk L kann für monatlich 34,95 Euro (auf der T-Mobile-Seite steht 29,37 Euro => das ist wie im Geschäftskundenbereich üblich ohne Mehrwertsteuer) dazu gebucht werden.


    Wenn Du den Bereitstellungspreis für den Vertrag sparen willst, kannst Du auch online die kostenlosen Xtra-Karten bestellen ( http://www.t-mobile.de/kostenlosextracard ). Nach Erhalt der Karten rufst Du bei der Hotline an (am besten mit Deiner Vertragskarte => dann ist die Hotline kostenlos ;) ), nennst dem Mitarbeiter die Rufnummer und Kartennummer einer der beiden Karten und sagst ihm, dass Du für die Karte den Geschäftskundentarif Business S mit RechnungOnline (wichtig, weil Papierrechnung in dem Tarif 1,19 Euro Aufpreis kostet!) und der gewünschten Datenoption web'n'walk L einrichten willst. Du musst dem Mitarbeiter dann noch eine Rahmenvertragsnummer nennen - dazu nimmst Du einfach einen offenen Rahmenvertrag in dem jede Privatperson akzeptiert wird (z.B. TMD0x wobei Du für das x die 1.Ziffer Deiner Postleitzahl einsetzt!)
    Man kann nämlich jederzeit zwischen Xtra-Karten und Business S hin- und herwechseln, weil beides keine Bindung hat.


    Der große Vorteil: Die Karte hat dann nichts mit Deinem bestehenden Vertrag zu tun, ist also unabhängig davon, wie lange Dein anderer Vertrag noch läuft.

    Zitat

    Original geschrieben von konixo
    Was habe ich damit für Vorteile als Privatperson einen Geschäftskundenvertrag zu nehmen?


    - andere Tarife (für einige Kunden sind die GK-Tarife günstiger, für andere sind die PK-Tarife günstiger => muss man im Einzelfall prüfen)
    - teilweise gibt es Rabattierungen bei Grundgebühren und Gesprächskosten (je nach Tarif und je nach Rahmenvertrag)
    - Handy-Preis ist unabhängig vom gewählten Tarif (Ausnahme: iPhone) => bei einem Tarif mit niedriger Grundgebühr ist das Handy bei GK meist deutlich günstiger als bei PK
    - Tarifwechsel ist bei Sprachtarifen praktisch jederzeit möglich ohne Mindestlaufzeiten
    - besserer Service über die Geschäftskunden-Hotline 2828 (Beispiel: beim Handy tritt ein Gewährleistungsfall auf; PK-Kunden müssen zum T-Punkt gehen und es dort abgeben, sitzen teilweise tagelang ohne Handy da; bei GK-Kunden kommt meist am nächsten Werktag ein GLS-Fahrer an einer beliebigen Adresse vorbei und tauscht das Gerät vor Ort 1:1 aus)


    Größter Nachteil: Die meisten Telekom-Shops bedienen nur Privatkunden, Geschäftskunden werden abgewiesen => der Kunde hat oft keinen persönlichen Ansprechpartner vor Ort und muss seine Anliegen meist über die Hotline regeln.

    Jede Privatperson ohne Gewerbe kann bei T-Mobile auch Geschäftskundenverträge abschließen.


    Im Geschäftskundenbereich von T-Mobile sind die früheren Relax-Tarife der 2.Generation noch buchbar. Diese Relax-Tarife werden zwar nicht mehr aktiv angeboten (stehen auch nicht auf der T-Mobile-Homepage!), T-Mobile möchte den Geschäftskunden nämlich lieber Max-Tarife verkaufen. Aber die Relax-Tarife der 2.Generation können auf ausdrücklichen Kundenwunsch noch gebucht werden.
    Bei den Relax-Tarifen der 2.Generation kann man für 14,88 Euro Aufpreis die Netzintern-Flat als Option dazu buchen.


    Nachteile bei diesen Relax-Tarifen der 2.Generation sind:
    - keine Weekend-Flat (auch nicht als Option buchbar!)
    - Gesprächspreise sind nach Verbrauch der Freiminuten extrem teuer
    - Rabatte wie z.B. For Friends für junge Kunden gibt es im Geschäftskundenbereich nicht
    - CombiCard nicht möglich


    Relax 50 (2.Generation) mit Handy kostet z.B. 19 Euro, zuzüglich Netzintern-Flat macht das 33,88 Euro. Nach Verbrauch der 50 Freiminuten kostet jede Minute 49 Cent - also muss man hier sehr vorsichtig sein.
    Die Endgeräte-Preise sind im Geschäftskundenbereich unabhängig vom Tarif. Die Handy-Preise, die Du dort findest, gelten daher auch für den Relax 50:
    http://www.t-mobile.de/busines…4756-_1-0--0-all-,00.html

    Wenn es jetzt nur um die Grundgebühr für Telefonie geht, gibt es bei T-Mobile eine Alternative zur Xtra Card: Einen Vertrag im Geschäftskunden-Tarif Business S. Konditionen siehe http://www.t-mobile.de/busines…s/0,15794,15807-_,00.html (alle Preise sind ohne die 19% Märchensteuer).


    Kostet 0 Euro Grundgebühren, also zahlt man nix, wenn man die Karte nicht nutzt. Und weil die Frage garantiert aufkommen wird: Auch Privatpersonen ohne Gewerbe können einen solchen Geschäftskunden-Vertrag abschließen.


    Beim Business S kann man alle üblichen T-Mobile-Datenoptionen dazu buchen. Also auch z.B. die Daten-Flatrate web'n'walk L.
    Das Problem ist nur, dass die Datenpakete bei T-Mobile recht teuer sind.

    Mein Tipp: Nachdem Ihr die Auszahlung erhalten habt, fragt Ihr am besten bei der T-Mobile-Hotline nach, ob Ihr für den Vertrag noch Anspruch auf ein vergünstigtes Gerät habt. Dann wird der Mitarbeiter nachsehen, ob ein Gerät bei T-Mobile gebucht worden ist oder nicht.


    Zum klaren Verständnis:
    Wer einen w'n'w-Vertrag abschließt, hat Anspruch auf ein subventioniertes Endgerät. Falls dieses Gerät nicht sofort bei Vertragsbeginn in Anspruch genommen wird, so kann es bis zu 6 Monate nach Vertragsbeginn bestellt werden. Voraussetzung ist, dass die normalen monatlichen Rechnungen bezahlt wurden und dass der Kunde laut der Software von T-Mobile bislang kein Gerät erhalten hat.
    Ob die Händler bei ihren Aktionen mit Auszahlung Geräte an T-Mobile melden oder nicht, weiß nur der Händler selbst bzw. Ihr könnt es bei der Hotline erfragen, ob bei einem Vertrag etwas eingetragen wurde.

    Zitat

    Original geschrieben von Maulbeere
    Kann ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, obwohl ich den Handykarton bereits geöffnet habe und das Handy benutzt habe?


    Wenn ja, reicht es aus, per E-Mail zu widerrufen und anschließend das gerät an 7 Mobile wieder zurückzuschicken?


    Bekommt man bei Widerruf dann sein gesamtes Geld zurück? (Gerätepreis lag bei ca. 170 Euro + 10 Euro Verand).


    In dem Paket sollte ein Warenrücknahmeschein beiliegen, mit dem Du das Gerät innerhalb von 14 Tagen zurück schicken kannst. Lass Dir bei der Post bestätigen, dass das Paket abgegeben wurde, damit Du einen Nachweis hast, falls das Paket auf dem Transportweg verloren gehen sollte.


    Ob es genutzt wurde oder nicht, ist egal. Wichtig ist nur, dass der komplette Lieferumfang zurück geschickt wird und es keine Beschädigungen o.ä. gibt.


    Erstattet wird nur der Gerätepreis. Versandkosten werden nicht erstattet.

    Zitat

    Original geschrieben von Frank999
    na ja, das hat ja nichts mit den guten angebot zu tun (zu mindestens nicht direkt)


    was ich mich nur frage, wenn du dort noch mal hardware abgreifst, das nicht vielleicht dann ne wechselsperre von 2 jahren drin ist oder so


    Wechselsperre nur wegen der Inanspruchnahme dieser Hardware gibt es nicht.


    Zu allen web'n'walk-Tarifen gehört eine subventionierte Hardware. Wenn der Kunde diese bei Einrichtung des Vertrags nicht sofort nimmt, kann er die Hardware bis zu 6 Monate später in Anspruch nehmen - das nennt sich nachträgliche Endgerätebestellung. Der Vertrag verlängert sich dadurch auch nicht, weil die Hardware eigentlich schon beim Vertragsabschluß dabei gewesen wäre.




    Vielleicht gibt der Händler auf dem Formular auch ein Gerät an, das zwar offiziell für Deinen Vertrag bestellt wurde. Aber Du siehst von dem Gerät nie etwas, weil der Händler es an einen anderen Kunden des Händlers weiter reichen wird. Stattdessen bekommst Du den Gegenwart in Form einer Auszahlung.
    Wie das alles intern abläuft, weiß ich nicht. Dazu muss jemand in Deinen Vertrag einsehen.


    Die Auszahlung gibt es nur deshalb später, weil der Kunde den Vertrag ja in einem gewissen Zeitraum noch stornieren könnte.


    Wenn Du ein Gerät über die Hotline bestellst, kannst Du es maximal 14 Tage nach Erhalt wieder zurück senden.

    Ich kann nur von GK-Verträgen sprechen.
    Im GK-Bereich ist es bei Sprach-Verträgen (also Verträge zum Telefonieren) so, dass der Kunde täglich den Tarif wechseln kann. Das hängt damit zusammen, dass die Endgeräte-Preise unabhängig vom gewählten Tarif sind.
    Es kommt sehr häufig vor, dass Kunden anrufen, die wenige Tage zuvor einen Vertrag mit 75 Euro Grundgebühr abgeschlossen haben und nun ein Gerät bestellen und auf einen Tarif mit 7 Euro Grundgebühr umstellen wollen.


    Da fragt man sich natürlich, welchen Sinn es macht, erst so einen teuren Vertrag abzuschließen und wenige Tage später auf den billigsten Tarif umzustellen. Ich vermute, dass es dort auch nur an Provisionen liegt.
    Aber wenn T-Mobile eine klare Anweisung gibt, dass einfach so wenige Tage nach Vertragsabschluss der Tarif von 75 auf 7 Euro geändert werden darf, dann hat der Kunde das Recht dies so zu machen und deshalb führen wir das durch.


    Natürlich würde T-Mobile es lieber sehen, wenn der Kunde den teuren Tarif behält. Aber wenn T-Mobile den Tarifwechsel gestattet, ist das legitim. Das ist das gleiche Prinzip wie mit den Schubladen-Karten - also wenn Verträge nur deshalb abgeschlossen werden, um subventionierte Hardware zu bekommen, die zugehörigen Karten jedoch gar nicht genutzt werden.
    Und dem Mitarbeiter, der den Tarifwechsel durchführt, ist das persönlich egal.



    Wenn ein Händler einen Kunden dazu bringt, einen neuen Vertrag abzuschließen, dann bekommt der Händler eine Provision. Die Höhe der Provision hängt vom Tarif ab - für einen 75-Euro-Vertrag gibt es wesentlich mehr als für eine Prepaid-Karte.
    Diese Provision steht eigentlich dem Händler zu. Einige Händler reichen diese Provision in Form einer Auszahlung an den Kunden weiter. Ganz klar: Viele Kunden schließen Verträge nur wegen der Auszahlung ab, ohne die Auszahlung wäre gar kein Vertrag unterschrieben worden.
    Ob der Händler dem Kunden eine Provision gibt oder nicht, das ist dann eine Angelegenheit zwischen dem Händler und dem Kunden. Das ist genauso, als wenn Deine Großmutter Dir etwas aufs Sparkonto überweist - das geht niemanden etwas an.


    Entscheidend ist nur, ob der Händler auf den Formularen, die er an T-Mobile weiter reicht, eine Hardware angegeben hat. Wenn ja, dann kannst Du nichts mehr bekommen. Wenn nein, dann kannst Du ein Gerät von T-Mobile bekommen.
    Wenn Du die Sicherheit haben willst, dass die Auszahlung nicht gefährdet wird, solltest Du die Auszahlung abwarten. Oder noch besser: Du fragst den Händler, ob auf den Formularen ein Gerät angegeben ist und ob Du somit noch ein Gerät von T-Mobile erhalten kannst.

    Bezüglich der Kündigung und Rufnummernportierung läuft es bei Geschäftskundenverträgen ganz genauso ab wie bei Privatkundenverträgen.
    Der bestehende Vertrag muss gekündigt werden. Die Kündigungsbestätigung des alten Providers wird beim neuen Provider zusammen mit dem Auftragsformular eingereicht.



    Wichtig ist, dass der Vertragspartner selbst kündigt, weil ausschließlich der Vertragspartner dazu berechtigt ist, Kündigungen durchzuführen. Da gibt es nämlich erfahrungsgemäß immer wieder Probleme. Rechnungsempfänger und Vertragspartner können unterschiedlich sein - der Rechnungsempfänger darf nicht kündigen, es muss zwingend der Vertragspartner kündigen.


    Manchmal ist die Firma Vertragspartner - dann muss die Firma der Absender des Kündigungsschreibens sein.
    Manchmal ist der Geschäftsführer oder Abteilungsleiter der Vertragspartner - dann muss die Kündigung von genau dieser Privatperson verfasst werden; würde in dem Fall die Firma selbst kündigen, wird die Kündigung dann abgelehnt.
    Manchmal ist der Nutzer des Handys selbst der Vertragspartner - dann muss er kündigen.


    Kündigt die falsche Person oder Organisation, dann wird die Kündigung konsequent abgelehnt. Deshalb solltest Du genau prüfen, wer der Vertragspartner ist.


    Dann ist es noch wichtig, dass der Vertragspartner beim alten Provider und der Vertragspartner beim neuen Provider 100%ig identisch sind - ansonsten wird die Portierung abgelehnt.
    Autovermietung abc ist nicht Auto-Vermietung abc.


    Falls beim neuen Provider jemand anderes Vertragspartner sein soll, muss entweder noch beim alten Provider eine Vertragsübernahme erfolgen. Oder aber der alte Vertragspartner schließt den neuen Vertrag ab und es erfolgt anschließend eine Vertragsübernahme beim neuen Provider.