Ob die Wii als Hardware gilt, kann ich leider nicht sagen. Es hängt davon ab, ob der Händler die Hardware intern auf den Auftragsformularen zu T-Mobile weiter gegeben hat. Fraglich ist zudem, ob die Wii auf einem der beiden Verträge steht, oder auf beiden. Wenn keine Hardware vermerkt ist, wird auch keine Hardware im System eingetragen. Und dann hast Du weiterhin Anspruch auf ein Gerät von T-Mobile.
Wenn Du bei der 2202 anrufst, kannst Du einfach sagen, dass Du Dich für einen BlackBerry (9000, 8900, 8310, 8220 oder 8110), einen MDA (Vario IV, Vario III oder Compact IV), ein anderes Smartphone (Nokia N95 8GB, LG KU770; evtl. funktionieren auch andere) oder eine Datenkarte (web'n'walk Stick IV, web'n'walk Express Card IV oder web'n'walk Box) interessierst.
Schau Dich am besten im Vorfeld auf der T-Mobile-Seite um, welche Hardware Du gebrauchen könntest.
Du kannst den Mitarbeiter fragen, ob Du Anspruch auf ein solches Gerät im Rahmen einer nachträglichen Endgeräte-Bestellung hast.
Dann wird der Mitarbeiter für Dich im System nachsehen, ob eine Endgeräte-Bestellung hinterlegt ist. Mehr als "nein, geht nicht, weil schon ein Gerät bestellt wurde" kann der Mitarbeiter nicht sagen. ![]()
Und nachdem Du das prüfen lassen hast, stellst Du den Tarif auf web'n'walk Connect mit der Datenoption web'n'walk Dayflat um.
Ich hatte übrigens schon mal einen Kunden, der bei einem hier bekannten Händler einen GK-Vertrag abgeschlossen und ein Gerät bekommen hat. Bei diesem Kunden war kein Gerät im System von T-Mobile hinterlegt. Und so konnte ich ihm problemlos ein Handy im Wert von 300 Euro für unter 5 Euro zuschicken.
Das war wie geschrieben ein GK-Vertrag. Wie es bei PK aussieht, weiß ich nicht. Wäre aber auch für mich interessant zu wissen, ob das funktioniert - daher wäre es schön, wenn Du mir das Ergebnis Deiner Anfrage mitteilst.