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Original geschrieben von Thomas4711
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Original geschrieben von hottek
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Original geschrieben von senderlisteffm
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Original geschrieben von Nick
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Original geschrieben von Fishboneman
Normalerweise mache ich sowas nicht, aber alles was ihr (siehe oben) geschrieben habt, ist schlichtweg falsch.
Ich habe gerade mehrere Telefonate u.a. mit 2 Technikern + 1 Ingenieur von 3 großen Reifenherstellern, sowie 2 der größten Reifenhändler in Deutschland geführt.
Folgendes:
1. Die Angaben im Schein / Brief sind unwichtig bzw. nicht aussagekräftig oder ausschlaggebend. Nennt es wie ihr wollt.
Da es von Modellen teilweise zig verschiedene Typen und Motorisierungen gibt, schreibt der Hersteller einfach die Standardgröße in den Schein / Brief, obwohl man z.B. ohne jegliche Probleme mit einem niedrigeren Lastindex fahren dürfte.
2. Die Vorderachslast bzw. Hinterachslast wird schon vom zulässigen Gesamtgewicht berechnet, nicht wie von manchen hier behauptet vom Leergewicht.
3. Ich darf selbstverständlich in meinem Fall Reifen mit dem Lastindex 82 fahren, da es meine Vorderachslast locker hergibt. (wie bereits oben beschrieben und berechnet). Reifenfreigabe vom Hersteller liegt bereits vor.
4. Die Betriebserlaubnis, der Versicherungsschutz bleibt völlig unangetastet.
Egal ob es jetzt um den Lastindex oder etwas anderes geht. Wer sein Auto überlädt, hat nicht nur wg. den Reifen Probleme (Stossdämpfer, Achse etc..)
Das war aber auch nicht meine Frage. Natürlich überlade ich mein Auto nicht.
Was ich damit sagen will. Wenn ich mir nicht sicher bin, oder einfach nur glaube etwas zu wissen, schreibe ich es auch nicht.
Trotzdem danke....