Beiträge von Waggl Daggl


    ..wobei ich nicht verstehen kann: Ich kaufe etwas mit einer zugesicherten Eigenschaft. Hat es diese nicht, gebe ich diese zurück. Denn wenn einer schon bei diesen simplen Sachen so arlistig täuscht, gibts bestimmt oder wahrscheinlich noch andere zu erwartende Probleme. Bei gebrauchter Ware, vorallem Elektronik, wohl das Sinnvollste.


    Die Logik "Käufer tritt in Vorleistung" kann ich nicht ganz folgen. Wenn es schon ein Problem gibt, gebe ich das einzigste was ich in Hand habe doch nicht wieder weg. Ich würde die Logik folgen, Geld kommt immer zuerst :-)


    Abschließend: Ich würde das Teil zurückgehen lassen. Punkt.


    Gruss
    Horst

    ..ich würde ihm vorschlagen, wenn er etwas neues will, soll er das in Zukunft im Geschäft kaufen.


    Das Teil hier ist gebraucht, und und ich würde sagen, es wurde schon sehr gut beschrieben. Urteilen kann ich die Kratzer jetzt nicht - und was jetzt mehr sein soll, aber wenn Du mit dem Zustand als Gebrauchtes Gerät zufrieden warst - kann er es auch...


    Im Angebot steht doch nichts von W7 64bit. Kann er ja als Upgrade holen, wenn er es braucht. Hätte ja auch vorher fragen können.


    Ich würde seine Rückabwicklung ablehnen. Scheint ja neuerdings in Mode zu kommen, Kauf auf Probe....


    Gruss
    Horst

    ...in meinem Verständnis hast Du schon viel mehr angeboten, als überhaupt nötig war.


    Vielleicht einen Haken könnte jedoch Dein Angebot zur "Ersatzkonsole" sein, denn damit könnte interpretiert werden das die Ursprüngliche verkaufte Konsole tatsächlich nicht funktionierte. Oder hast Du diese Tatsachen per Schriftverkehr nochmal klar gestellt?


    Gruss
    Horst

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Dass es nur einmal gefahren wurde, wenn der Verkäufer dies zur vereinbarten Beschaffenheit macht?


    Es soll auch achtzigjährige Jungfrauen geben ;)


    ...das mag ja stimmen, aber wenn die Lagerungsbedingungen nicht optimal - sogar vielleicht schlampig waren - könnte man den jetzigen Zustand darauf zurückführen.


    Ich würde von etwas in diesem Alter, bestimmt kein neuwertiges Gerät ableiten wollen. Aber hoffentlich sieht es rechtlich da besser aus....


    Gruss
    Horst


    ...naja, wenn ich das richtig sehe - gab es das Board ivb mit einem Ford KA in 1998 - limitiert auf 4000 Stück.


    Demnach ist das Teil mindestens 10, wenn nicht sogar 12 Jahre alt. Was erwartet man wohl von solch einem Teil?


    Gruss
    Horst

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Ich fass`es nicht :eek:



    ..hehe. Das sind die feinen Unterschiede. Ich verbinde mit "Anal" die Abkürzung "Analog" im Zusammenhang mit dem Angebot - und die restliche TT-Welt hat nur Schweinereien im Kopf....(und hoffentlich nicht auch woanders drin) :p


    ...na gut, ist ja auch Karneval :D


    Gruss
    Horst

    Zitat

    Original geschrieben von Chris
    Schau in der Artikelbeschreibung so weit oben, dass es schon fast nicht mehr die Artikelbeschreibung ist, sondern das, was man als erstes eingibt, wenn man bei Ebay etwas verkaufen will.


    ...handelt es sich hier immer noch um den gleichen Artikel? Der Link führt zu einem Grafik-"Verteiler" für mehrere Monitore...


    Wenn ja, ich sehe da auch nichts. Einzig dieses "D" am Schluss der Artikelbezeichnung und keine Angabe unter "Artikelzustand" oben.


    Allerdings ist in der Artikelbezeichnung die Rede von Neuware, 24 Monate Gewährleistung und aus meiner Sicht alles i.O.


    Abgelaufene Auktionen mit einem "D" in der Produktbeschreibung wurden auch postiv bewertet. Hin und wieder taucht ein "R" auf ????


    Gruss
    Horst