-
Zitat
Original geschrieben von Hausmaa
Was ich nicht aufgeben will: Die Haltbarkeit eines E6-00.
Effektiv kannst du dann eigentlich nur das CAT B15 nehmen - alle anderen, aktuellen Smartphones werden, Gorilla hin oder her, nach einem Segelflug die Spiderman-App dauerhaft anzeigen.
Auch würde ich Dual-SIM nicht so hoch werten, denn dadurch hast du eigentlich nur noch ein paar China-Droiden zur Auswahl, aber die breite Masse, sowie andere Betriebssysteme bieten einfach kein Dual-SIM. Dann lieber ein zweites Handy mitnehem. Muss ja vielleicht nicht auch ein Smartphone sein.
-
Schau dir mal diesen Patch an:
http://forums.webosnation.com/…x-unknown-error-sign.html
Den habe ich gerade eingespielt und ich kann wieder GoogleAccounts anlegen, mit Kalender, mit Kontakten und mit GoogleTalk 
-
Zitat statt Edit - bitte löschen.
-
Zitat
Original geschrieben von what s up
Vielleicht hilft das hier weiter.
Transparency Tiles
Das hilft, aber warum kommt so was nicht direkt von Microsoft?
-
Eigentlich macht das webOS selbst, wenn du z.B. über den Assistenten ein Google-Konto einrichtest, zumindest für Google-Accounts. Einzeln und manuell kann man Cal/CardDAV nicht auswählen. Da sollte irgendwann kommen, kam aber nicht mehr.
Allerdings kann ich über den Assistenten bei Google gar nichts mehr einrichten - kommt immer dieser unbekannte Fehler. Maileinrichtung funktioniert manuell, aber eben ohne Kontakte und Termine.
-
Über CalDAV und CardDAV sollte das schon noch funktionieren, nur eben über die Exchange-Schnittstelle nicht mehr, selbst für Bestandsgeräte.
Da ich aber für meine WindowsPhone-Geräte sowieso eine andere Anbindung brauchte habe ich das schon 2012 auf Outlook.com umgezogen.
Der Umzug ist recht einfach, da Google die Kontakte und den Kalender exportieren und Outlook.com diese Daten einlesen kann.
-
Zitat
Original geschrieben von Carsten19
Gelte ich dann als weiterer, neuer Vorbesitzer, obwohl nur die Kennzeichen geändert werden? Das aktuelle Kennzeichen steht ja auch im Fahrzeugbrief.
Keine Ahnung. Das musst du bei der Zulassungsstelle erfragen. Aber da eine Kennzeichenänderung ja auch bei Umzug in eine andere Stadt/Kreis vor kommt und da kein neuer Eigentümer eingetragen wird, sollte das wohl möglich sein.
-
Zitat
Original geschrieben von Carsten19
Ich habe mir das eher so vorgestellt, dass bei der Versicherung eben das Fahrzeug an sich (zu erkennen an der Identifikationsnummer) versichert ist und nicht (!) das Kennzeichen. Daher habe ich mir gedacht, der Versicherung kann es ja egal sein, welches Kennzeichen dran ist, solange halt die Identifikationsnummer des Fahrzeugs mit der im Vertrag übereinstimmt.
Und genau so wird es nicht funktionieren, es sei denn du lässt dir für das alte Fahrzeug neue Kennzeichen zuteilen, während du die alten Kennzeichen für das neue Fahrzeug reservierst, aber auch dafür benötigst du eine neue eVB. 
-
Zitat
Original geschrieben von Carsten19
Der Hintergrund, wie bereits im 1. Post geschrieben ist, dass ich ja das alte Fahrzeug weiterhin für Probefahrten angemeldet und versichert lassen muss... Die heute noch genutzten Kennzeichen an dem Wagen werden auf das neue Fahrzeug umgemeldet, jedoch ist das alte Fahrzeug noch nicht verkauft.
Das wird so, wie du es dir denkst nicht funktionieren, aber frage mal bei deiner Gesellschaft nach. Ich bin auch gespannt, wie und ob die das regeln ;).
Ich versuche es dir nochmal zu erklären:
Du kannst nicht zwei Fahrzeuge auf einen Vertrag versichern. Ist Fahrzeug A abgemeldet, dann ist Versicherungsschutz für A beendet. Bei einer vorübergehenden Stilllegung sieht das anders aus, aber da behält das Fahrzeug ja auch die Kennzeichen. Wenn du das Kennzeichen zu Fahrzeug B mit nimmst, kannst du Fahrzeug A nicht vorübergehend stilllegen. Ist halt so.
Für Kurzzeitkennzeichen benötigst du eine neue eVB.
-
Zitat
Original geschrieben von Carsten19
Ich habe meinen Wagen derzeit bei der HUK24 versichert. Für mich stellt sich eigentlich die Frage, ob ich den Wagen für einen kurzen Moment stilllegen kann (damit ich das Kennzeichen für den neuen Wagen übernehmen kann) und dann sofort den alten Wagen wieder per Kurzzeitkennzeichen anmelden kann (ohne etwas an der Versicherung zu machen, denn der Vertrag wird von mir über die Haftpflicht und Kasko ja nicht gekündigt)?
Ich weiß nicht, ob es so ist, aber eigentlich kann es der Versicherung doch schnurz sein, ob ich an dem Fahrzeug ein normales Kennzeichen habe oder ein Kurzzeitkennzeichen, oder?
Der Versicherung ist es absolut nicht "schnurz" ;).
Sobald du das Fahrzeug abmeldest endet auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Für ein Kurzzeitkennzeichen würdest du eine neue Deckungszusage (elektronische Versicherungsbestätigung) deiner (einer) Gesellschaft benötigen. Dies würde ohne weitere Absprachen nur über Haftpflicht laufen. Eine Kaskoversicherung müsste explizit eingeschlossen werden.
Ich habe Probleme den Sinn dahinter zu erkennen.