Beiträge von Merlin

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    und die 6 Monate Gewährleistung (Zeitpunkt von VVL bis heute) waren schon bei der ersten Mängelrüge vorbei.


    Von Dezember 2013 bis April 2014 komme ich gerade mal auf knapp fünf Monate ... ;)


    Zitat


    ach btw :
    ich muss mich verbessern, das Kaufdatum ist 12.12.2013 !


    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Sorry ich dachte ich hatte dies schon erwähnt.
    Der Grund der Ablehnung war, dass mein Name nicht zu der Person passt, welche das subenvetionierte Handy mit VVL bei einem T-Punkt im Dezember 2013 erwarb...


    Also ein formaler Grund. Die Lösung liegt also auf der Hand -> damaligen Verkäufer kontaktieren und mit dem gemeinsam an einer Lösung arbeiten, oder das Swap-Gerät, welches ja eigentlich so weit funktionieren sollte, ohne Gewährleistung, Garantie, Versprechungen, sonstiges, notfalls als defekt, verkaufen.


    Vielleicht liegt es ja an der SIM-Karte ... mit welchem Netz betreibst du das T-elekom-Samsung? Ich glaube zwar nicht, dass der RegioLock solche Auswirkungen hat, aber immer wenn durch solche Sachen rumgepfuscht wird, können schon merkwürdige Seiteneffekte auftreten.

    Ich denke man müsste erst Mal herausfinden, warum die "Wandlung" abgelehnt wurde, ob das formale Gründe, z.B. fehlender Bezug zu Vertrag oder sachliche Gründe, wie z.B. anderer Fehler, waren.
    Dann kann man schauen, wie es weitergehen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    ach btw :
    ich muss mich verbessern, das Kaufdatum ist 12.12.2013 !
    Trägt dies nun zur Verbesserung meiner "Lage" gegen T-Mobile bei?


    Ja, weil du in der direkten Gewährleistungspflicht bist. Die Telekom müsste also beweisen, dass der Fehler bzw. Mangel nicht bereits bei Lieferung vor lag. Nach den sechs Monaten tritt Beweislastumkehr ein.


    Wegen dem Rücktritt - jetzt kommt es darauf an, was jeweils als Fehler festgestellt wurde. Wurde jeweils der gleiche Fehler diagnostiziert, dann käme Rücktritt in Betracht, war es immer ein anderer Fehler, dann eigentlich nicht.


    Samsung wird, wie HTC, bei einem T-elekom-Gerät auf den Netzbetreiber verweisen. Die Herstellergarantie ist ja eine freiwillige Leistung. Das Ursprungsgerät nützt dir also gar nichts.

    Hmm, irgendwie wäre es zweckdienlich gewesen, alle Fakten gleich von Anfang an auf den Tisch zu legen, denn so stellt sich die Situation natürlich gänzlich anders dar ;).


    Im Moment solltest du also mit dem Swap-Teil zufrieden sein. Vielleicht überlegst du es dir auch, es schnell zu verkaufen, dann hat der nächste den schwarzen Peter ;) ...

    Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Manche Teilnehmer hier gehen von Vorraussetzungen aus, die nirgends behauptet wurden:


    Genau. Wer sagt denn, dass überhaupt irgendetwas geladen und nicht nur eine Animation abgespielt wurde? Der ganze "Versuchsaufbau" dient doch nur dazu abzulenken, wie bei einer Zaubershow.


    :p

    Zitat

    Original geschrieben von zendel25
    Super Halbwissen.


    Nein, Erfahrung.


    Arbeitest du in einem Telekom-Laden? Vielleicht gehörst du zu den wenigen, die ihren Job gewissenhaft erledigen, aber es gibt genügend Kollegen(innen), die ihre Hauptaufgabe wohl darin sehen, den Kunden möglichst wirkungsvoll vom Laden fernzuhalten.


    Bei mir haben sie auch geschafft, ich geh´ da nicht mehr hin.

    Zitat

    Original geschrieben von mario.wasser
    Das wiederum würde bedeuten ich bekomme 1,00 Euro und die DT das Handy?


    Ja, so sieht es aus, aber ...


    Zitat


    Aber da jenes Handy ja subventioniert war, sollte ich doch eigentlich folgenden Betrag erhalten:
    1,00 EUro PLUS die Monate welche ich die Grundgebühr zahlte, denn DADURCH kostete das Handy ja nur 1,00 EUro?


    Nicht ganz, du kannst dir aber ein neues subventioniertes Gerät aussuchen. Dummerweise bleibt der Mobilfunkvertrag davon unbehelligt, der wird also nicht rückgängig gemacht. Ein Ausgleich der Grundgebühr erfolgt nicht, denn du hattest ja das defekte Gerät für die Zeit erhalten und würdest ja wieder ein aktuelles Gerät zu *heutigen* Preisen erhalten


    Zitat


    Oder soll ich dem T-Punkt etwas "Feuer machen" damit er aus Kulanz ein Gerät (von sich aus) anbietet?


    "Feuer" hilft bei diesen Hilfsbeamten nicht wirklich, die haben es einfach nicht nötig und legen es, im Zweifelsfall, auch auf einen Rechtsstreit an. Kostet die ja nichts. Aber vielleicht schon mal genauer nachfragen, oder vielleicht gleich mit der Hotline verhandeln, kommt wahrscheinlich mehr dabei raus.

    Dass sie die "Wandlung" ablehnen ist rechtens, denn die gibt es seit der Schuldrechtsreform von 2002 nicht mehr ;).


    Du musst wegen fehlgeschlagener Nachbesserung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Allerdings könnten sie das immer noch ablehnen und du müsstest dein "Recht" vor Gericht durchsetzen.


    Wie üblich sind halt "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Paar Stiefel. Aber es passt ins Bild.


    Nachtrag:
    Es streiten sich die Geister, ob der Rücktritt bereits nach dem 2. fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch möglich ist, oder erst nach dem dritten Mal.


    In deinem Fall also, wenn das Swapgerät den gleichen Fehler aufweisen sollte.

    Heute spinnt mein Pre3 dahingehend rum ...
    Alllerdings komme ich mit deinem Link nicht zum Ziel. Bei der Kontoeinrichtung kommt immer nur "Unbekannter Fehler"


    Einen Pre2 kann ich allerdings problemlos anmelden, Konto löschen und wieder anmelden ...


    Hast du den Link über PC oder den Veer aufgerufen?


    Edith sagt:
    Kommando zurück. Über die manuelle Einrichtung aus der Email-App ging es dann ...