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Original geschrieben von Brainstorm
dazu verpflichten in jedem Fall, wenn sich das Handy ins Online-Menü einwählen will, vorher fragen muß "Kostenpflichtige Onlineverbindung herstellen?" evtl darunter noch den Preis.
Und nur wenn das Bestätigt wird, darf sich das Handy einwählen. Und danach nochmal eine Anzeige "Diese Sitzung kostete xxxx Euro".
Das wäre auch ein interessanter Ansatz. Da ja bei den VL-Handys jeder zweite Menüpunkt die automatische Einwahl erzwingt ist das ja so ähnlich, wie bei den 0190-Dialern. Eine zusätzliche Warnung und eine Kostenanzeige dafür halte ich auch nicht für falsch.
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Bei dieser Konstellation fällt mir eigentlich nur ein, dass nie aufgeladene o2-Loop-Karten bisher praktisch unbegrenzt gültig sind. Mit dem Startguthaben, würden deine Großeltern 3-4 Jahre auskommen. Außerdem würde sich die Gültigkeitsdauer für nur 10€ um ein Jahr verlängern.
Verträge scheiden bei dem Gesprächsaufkommen wirklich aus, denn bei 3€ pro Jahr würde ein Vertrag ein Vielfaches kosten.
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Original geschrieben von crooks
Wer freenetDSL mal kostenlos testen möchte für 30 Stunden kann sich dazu anmelden.
Habe den direkten Link in meiner Browser-History gefunden - vielleicht will ja jemand ausprobieren:
https://pos.freenet.de/probe/i…?pid=1220&pc=0&campaign=1
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Tja, da sind dann wohl irgendwelche Treiber inkompatibel und anstatt einer Neuinstallierung der Treiber wird rebootet. Da hilft vermutlich nur eine Neuinstallation.
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Naja, der Telefonika-Backbone ist bekannt für Portpriorisierungen, d.h. dass etliche Ports gedrosselt sind.
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Meiner Meinung nach nützt eine Kostenanzeige auch nichts, denn wer keine Preislisten lesen kann, der kann auch keine Kostenanzeige lesen. Zumal es sich ja nicht die Anzeige der bereits aufgelaufenen Kosten handelt, sondern nur um Einzelpreise.
Eine Einstellmöglichkeit für ein Limit wäre wesentlich sinnvoller - oder die konsequente Nutzung von PrePaid-Karten.
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Laut Teltarif fordert die Bundesverbraucherschutzministerin Künast (Grüne), dass nach jedem Mobiltelefonat oder SMS die Kosten direkt angezeigt werden. ""Das Verbraucherschutzministerium wird sich für eine entsprechende Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung einsetzen."
Gibt es eigentlich keine dringenderen Probleme in diesem, unserem Lande? Sowas dient ja dann einzig und allein dazu, den Netzbetreibern weiteren Verwaltungsaufwand und Kosten aufzuerlegen.
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Original geschrieben von SiemensFreak³
Wie lange gibt es Fantasy eigentlich schon? Gibt es Leute äteren Schlages, die so etwas lesen?
Wie "alt" sollen denn die Leute sein ;). Du musst ja z.B. bei Herr der Ringe bedenken, dass das ein respektabler Mensch Namens Tolkien geschrieben hat und wenn du einmal in Norwegen warst, dann spürst du in "Orkdal" oder "Trollheimen" förmlich den Geist der HdR Geschichten und erwartest schon fast einem Hobbit zu begegnen ;).
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Original geschrieben von Kopenhagen
Habe alles durch! ... einige Theorien um Merlins Existenz ...
BTW - ich existiere. Punkt. 
SCNR
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Re: Wahr oder falsch ? (witzig oder doch nicht ?)
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Original geschrieben von TheStarOFF
Gibt es denn so etwas wie einen 'Schwedenhals' in diesem Zusammenhang ? 
Nein einen "Schwedenhals" gibt es nicht, nur in Schweden :D, das Teil heißt "Schwanenhals", wegen der Beweglichkeit ;).
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Original geschrieben von andi2511
Dann hast du meine Links nicht gelesen, denn da sind Anwalt und Co. anderer Meinung
Es geht hier nicht um die allgemeine Unterhaltspflicht, sondern darum, ob das Sozialamt Rückgriff nehmen darf und das ist in § 91 Bundessozialhilfegesetz geregelt und der schliesst das eben aus. Nur der 1. Verwandschaftsgrad kann herangezogen werden.