Beiträge von Merlin

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    Original geschrieben von fantomas
    Am besten du rufst an oder schreibst, dass du nichts aussagst und kündigst an, dass dein Anwalt nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht beantragen wird.


    Das ist doch völliger Quatsch und eine total überzogene Reaktion. Er soll die Geschichte so berichten, wie es sich zugetragen hat und gut.

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    Original geschrieben von Gunn
    Kleiner Tipp am Rande
    Cosmos Direkt


    CosmosDirekt ist zwar eine "Online-Versicherung", aber im KFZ-Bereich nicht gerade günstig. Besser, da Schadensabteilung identisch mit der "normalen" Versicherung, ist die HUK24.


    Auch nicht so schlecht ist der "Tchibo-Tarif" . Die Versicherung läuft dann über AXA.


    Für Vielfahrer wäre die Kravag interessant, da dort die Kilometerleistung keine Rolle spielt.

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    Original geschrieben von n-gagefreak
    Bei mir im o2online portal kann ich die Flat immer noch kündigen, auch wenn da steht das sie noch bis 2005 läuft, wieder ein o2 problem?


    Wieso? Kündigen kannst du zu jedem Zeitpunkt. Wann die Kündigung wirksam wird, steht auf einem anderen Blatt ;).

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    Original geschrieben von Maxx
      Merlin,


    Ich habe ihm weder etwas angedroht noch habe ich ihn in irgendeiner Weise bedrängt. Ich habe wirklich nichts anderes gemacht als ihn dazu aufgefordert in seine Wohnung zu gehen und in zur Seite geschubst (Wortlaut "veschwinden") und mich und meine Mutter und den Ex-Freund in Ruhe zu lassen. Er hat mir dann Schläge angedroht. Das wars.


    zum Vergleich: Ich bin 16 Jahre alt und der Schwager sicher mitte 40.


    Dann schildere das auch so bei der Polizei. Wenn es sich so abgespielt hat, dann hast du nicht das Geringste zu befürchten.

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    Original geschrieben von Maxx
    wegen einer, aus Meiner Sicht, solchen Lapalie ist ein Weg zum Anwalt irgendwie überzogen, meinst nicht?


    Bei einem Strafprozess (Nötigung) brauchst du sowieso einen Anwalt. So verkehrt ist es also nicht.


    Nötigung ist aber etwas anderes, als was du geschrieben hast, was du getan hast.



    Jetzt kannst du dir überlegen, ob das, was du zu dem Schwager gesagt oder ihm getan hast, unter den Begriff "Nötigung" fallen könnte, oder auch, ob du überhaupt in der Lage warst diesem Menschen ein "rechtswidriges empfindliches Übel" anzudrohen.


    Wenn du deiner Mutter zur Hilfe kommen wolltest ist ein Schubsen z.B. keinesfalls als rechtswidrig anzusehen.

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    Original geschrieben von castellohimself
    Hat die betreffende Dame aber nicht, sonder sie hat zusammen mit mir Ihre Ausbildung begonnen.


    Bevor weiter gerätselt wird, wäre es vermutlich wesentlich einfacher, wenn du dich gleich an deine Personalabteilung wendest und Informationen aus erster Hand einholst ;).


    Kannst ja dann hier posten, in welchem Berufsjahr du dich tatsächlich befinden wirst und vor allem *warum* ;).

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    Original geschrieben von eisi
    ist aber immer noch "einfacher" anzurufen oder zu mailen als jemanden direkt anzusprechen...!! ;)


    Einfacher mag das sein, aber die Chance einen "Korb" zu bekommen ist bei einer solch unpersönlichen Methode ungleich höher.


    Daher natürlich der *dringende* Rat an su20 allen Mut zusammen zu fassen und das Mädel direkt anzusprechen, falls er sie nochmal sieht.