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Original geschrieben von fantomas
Am besten du rufst an oder schreibst, dass du nichts aussagst und kündigst an, dass dein Anwalt nach Abschluss der Ermittlungen Akteneinsicht beantragen wird.
Das ist doch völliger Quatsch und eine total überzogene Reaktion. Er soll die Geschichte so berichten, wie es sich zugetragen hat und gut.
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Original geschrieben von Gunn
Kleiner Tipp am Rande
Cosmos Direkt
CosmosDirekt ist zwar eine "Online-Versicherung", aber im KFZ-Bereich nicht gerade günstig. Besser, da Schadensabteilung identisch mit der "normalen" Versicherung, ist die HUK24.
Auch nicht so schlecht ist der "Tchibo-Tarif" . Die Versicherung läuft dann über AXA.
Für Vielfahrer wäre die Kravag interessant, da dort die Kilometerleistung keine Rolle spielt.
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Original geschrieben von n-gagefreak
Bei mir im o2online portal kann ich die Flat immer noch kündigen, auch wenn da steht das sie noch bis 2005 läuft, wieder ein o2 problem?
Wieso? Kündigen kannst du zu jedem Zeitpunkt. Wann die Kündigung wirksam wird, steht auf einem anderen Blatt ;).
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Original geschrieben von Tille99
Sehr günstig, sehr langsam, umständlicher Service.
Tja, auch in diesem Fall gilt wohl "you get, what you pay for" 
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Original geschrieben von Maxx
Merlin,
Ich habe ihm weder etwas angedroht noch habe ich ihn in irgendeiner Weise bedrängt. Ich habe wirklich nichts anderes gemacht als ihn dazu aufgefordert in seine Wohnung zu gehen und in zur Seite geschubst (Wortlaut "veschwinden") und mich und meine Mutter und den Ex-Freund in Ruhe zu lassen. Er hat mir dann Schläge angedroht. Das wars.
zum Vergleich: Ich bin 16 Jahre alt und der Schwager sicher mitte 40.
Dann schildere das auch so bei der Polizei. Wenn es sich so abgespielt hat, dann hast du nicht das Geringste zu befürchten.
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Original geschrieben von Maxx
wegen einer, aus Meiner Sicht, solchen Lapalie ist ein Weg zum Anwalt irgendwie überzogen, meinst nicht?
Bei einem Strafprozess (Nötigung) brauchst du sowieso einen Anwalt. So verkehrt ist es also nicht.
Nötigung ist aber etwas anderes, als was du geschrieben hast, was du getan hast.
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§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Alles anzeigen
Jetzt kannst du dir überlegen, ob das, was du zu dem Schwager gesagt oder ihm getan hast, unter den Begriff "Nötigung" fallen könnte, oder auch, ob du überhaupt in der Lage warst diesem Menschen ein "rechtswidriges empfindliches Übel" anzudrohen.
Wenn du deiner Mutter zur Hilfe kommen wolltest ist ein Schubsen z.B. keinesfalls als rechtswidrig anzusehen.
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Da hätte ich doch fast einen weiteren "Senior" übersehen ... Herzlichen Glückwunsch also zum Rollstuhl, dein Nick gibt ja schon mal ein schönes "Nummernschild" ab ;).
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Original geschrieben von castellohimself
Hat die betreffende Dame aber nicht, sonder sie hat zusammen mit mir Ihre Ausbildung begonnen.
Bevor weiter gerätselt wird, wäre es vermutlich wesentlich einfacher, wenn du dich gleich an deine Personalabteilung wendest und Informationen aus erster Hand einholst ;).
Kannst ja dann hier posten, in welchem Berufsjahr du dich tatsächlich befinden wirst und vor allem *warum* ;).
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Original geschrieben von eisi
ist aber immer noch "einfacher" anzurufen oder zu mailen als jemanden direkt anzusprechen...!!
Einfacher mag das sein, aber die Chance einen "Korb" zu bekommen ist bei einer solch unpersönlichen Methode ungleich höher.
Daher natürlich der *dringende* Rat an su20 allen Mut zusammen zu fassen und das Mädel direkt anzusprechen, falls er sie nochmal sieht.
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Du befindest dich im 1. Berufsjahr.
Lehrzeiten werden nicht gezählt, es würden nur Zeiten gezählt in denen du dich in einem Berufsverhältnis befunden hast, in dem du gleichartige Tätigkeiten ausgeübt hast.