Gegen etwas Winterstimmung hätte ich auch nichts - aber bitte *dezent* ![]()
Allerdings könnte man die Lämpchen schon gegen Schneemänner austauschen und auch ein paar Weihnachtssmilies wären sicher witzig
...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Gegen etwas Winterstimmung hätte ich auch nichts - aber bitte *dezent* ![]()
Allerdings könnte man die Lämpchen schon gegen Schneemänner austauschen und auch ein paar Weihnachtssmilies wären sicher witzig
...
Bin zwar hier auch ein wenig spät zum Gratulieren, aber besser spät als nie ;).
Glückwunsch, Herzlichen ;).
Ei, ei, ei ... jetzt hätte ich doch fast das Laubi-Jubiläum verpasst, aber man verzeihe einem "Senior", bin halt nicht mehr so schnell
...
Also dann: Herzlichen Glückwunsch!
ZitatOriginal geschrieben von Brazzo
Wenn du das selbe Phrasenschwein wie ich meinst
Nee, hab´ hier ein eigenes Schwein ;).
Du weißt es nie, solange du es nicht versuchst
(5€ ins Phrasenschwein).
Die meisten Provider akzeptieren meistens 2-3 Verträge. Kann aber im Einzelfall aber auch über- oder unterschritten werden. Eine allgemeingültige Aussage wirst du daher nicht bekommen.
Versuch´s einfach.
Leider gar nicht. Die Einwahl über T-Online ist zwingend notwendig.
Im Prinzip ist es schon erkennbar, da über Router viel mehr die Ports >10000 belegt werden, bzw. bei Mehrplatzeinsatz natürlich auch schnell wechselnde URLs aufgerufen werden. Aber, wie gesagt, so einfach ist es auch nicht ...
ZitatOriginal geschrieben von kl02
wer kann mir mal die aktuellen i-mode preise sagen?
Und noch ne "blöde" Frage: i-mode kann man nicht mit Prepaid nutzen, oder?
Nutzung mit PrePaid ist nicht möglich. Monatliche Grundgebühr 3€ und dann 0,001 € pro kByte. Abo´s - je nach Anbieter.
ZitatOriginal geschrieben von SebastianBonn
Gilt das auch für Vertragskunden? Das wäre ja recht ärgerlich, wenn man einen Vertrag abschließt und die stellen dann das Roaming ab. Dann würde man auf seiner Grundgebühr sitzenbleiben.
Generell gilt, dass man keinen Rechtsanspruch auf das Roaming über D1 hat. In Gebieten, in denen o2 als "versorgt" gilt ist ja auch schon zum Teil das Roaming abgeschaltet. Wenn man dann aus widrigen Gründen doch keinen o2 Empfang hat, dann ist das "Pech". Einen Rechtsanspruch oder ein Kündigungsrecht kann man nicht davon ableiten.
ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Raab ist einfach nur eine Ulk- Nudel. Und mittlerweile leider eine schlechte.
Exakt. Und außerdem, was will er blos mit Hanfseilen? ... ![]()