Re: Re: Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Da hat wohl einer den eigentlichen Sinn der Schönheitsreparaturen nict verstanden:
Beleidigst du eigentlich gerne einfach so? *plonk*!
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Re: Re: Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Da hat wohl einer den eigentlichen Sinn der Schönheitsreparaturen nict verstanden:
Beleidigst du eigentlich gerne einfach so? *plonk*!
Du hättest im Prinzip um 21 Uhr anrufen und die Ablehnung der Lieferung androhen können
- aber einfach weniger zahlen?
Es soll aber auch Pizza-Dienste geben, die verbindlich eine Lieferzeit zusagen und dann Rabatt bzw. Kostenfreiheit bei zu später Lieferung gewähren.
Wobei 18 Minuten doch normalerweise noch erträglich sein sollten - es sei denn, man wäre knapp vor dem verhungern ;). Vielleicht gab es ja auch irgendwo einen Stau und somit war es "höhere Gewalt" ...
Es wäre gut, wenn man sich auch von dem Formular für die Rufnummernmitnahme eine Kopie hätte anfertigen lassen - damit hätte der Verkäufer dann denkbar schlechte Karten gehabt.
Ansonsten, den Geschäftsführer verlangen und dann genüßlich den Vertrag widerrufen.
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
warum passiert so nen Scheiss eigentlich nur uns Männern :confused:
Na, das würde ich aber pauschal nicht so stehen lassen.
Es ist bestimmt kein "Privileg" von Männern Probleme mit "besten Freundinnen" zu haben. Umgekehrt kann es genauso sein. Ich kannte da mal ein Mädel ... ![]()
Zurück zum Problem ... was letztendlich daraus wird, kann man schwer sagen. Es kann durchaus sein, dass eine wunderbare Beziehung daraus wird, es kann aber auch ein totales Fiasko werden. Aber diese beiden Möglichkeiten hat man auch, wenn es *nicht* eine "gute Freundin" ist. Nur dass man eventuell die Freundschaft auf´s Spiel setzt. Wobei man halt abwägen muss, ob es einem das Wert wäre. Denn auf der anderen Seite würdest du dir dein Leben lang Vorwürfe machen, wenn du es eventuell *nicht* versuchst.
Wie man(n)´s macht, macht man(n) es sowieso falsch
...
Re: Re: Neues, sensationelles Urteil des AG Giessen zum Mietrecht
ZitatOriginal geschrieben von ashd
Sich lediglich auf eine Meldung des "Stern" zu verlassen, ist nach meiner Auffassung extrem gewagt.
Das ist wohl wahr, aber der Logik dieses Urteils kann man sich nur unschwer entziehen. Wenn es einem Mieter gefällt 7 Jahre die gleiche Tapete zu sehen, dann soll er doch. Es schadet der Wand ja immerhin nicht. Solange beim Verlassen renoviert wird (oder beim Einzug, je nachdem), ist es doch gemeinhin sowieso völlig egal.
ZitatOriginal geschrieben von mojn
Aber auch das sollte dem Händler, und nicht erst dem Distri auffallen.
Nicht unbedingt. Wenn zurückgeschickte Geräte sowieso immer an den Disti zurückgehen, dann sieht sich der Händler das Gerät garantiert nicht mehr an, warum auch?
ZitatOriginal geschrieben von mojn
Zeitens: der EHRLICHE Händler hat nichts zu befürchten und auch NICHT mehr Arbeit. Er läßt das Telefon, wie es ist und verkauft es als gebrauchtes Gerät. Dann auftauchende Fragen zu Telefonbucheinträgen sollten sich erübrigen und auch eine PIN zu erfragen, sollte keine großen Probleme bereiten.
Natürlich hat der Händler mehr Arbeit. Und auch mehr Kosten - er muss nämlich deine Wenigkeit anrufen. Wobei natürlich auch erst rausgefunden werden muss, wer du überhaupt bist, bzw. allgemeiner gesprochen, wer das Gerät zurückgeschickt hat. Das ist ein ganz schöner Aufwand - ich würde mal sagen 1 Stunde Arbeitszeit geht da schon verloren, sprich ca. 50€.
Gehen wir mal davon aus, das Gerät zum Disti zurückgeht und *dort* überprüft wird. Kann durchaus sein, dass dort dann das Gerät als "refurbished" weiterverkauft wird. Irgendwann wird dann mal bemerkt, dass der Gerätecode geändert wurde. Und dann? Dann läßt es sich sicher ganz ohne Aufwand feststellen, dass *du* das warst, oder?
Es gehört einfach zum guten Ton ein Gerät welches ich zurückschicke in dem Zustand zurückzusenden in dem ich es auch bekommen habe. Punkt. Das hat nichts mit "schwarzen Schafen" oder ähnlichem zu tun.
Man sollte sich dann nicht mehr wundern, wenn irgendwann bei Rücksendungen generell eine "Überprüfungspauschale" von den Händlern verlangt wird und das wäre sogar absolut rechtens.
ZitatOriginal geschrieben von SCHUX
dass NOKIA ein Handy auf den Markt bringt dass man nichtmal in der Hosentasche tragen darf?
Genaugenommen bringt Nokia sogar Geräte raus, die nur im Klimaschrank aufbewahrt werden dürfen - von einer Benutzung will ich mal gar nicht reden
...
Beim dritten Bild glaube ich allerdings ein punktartige Druckstelle zu erkennen. Da kann sich schon was reingebohrt haben.
Wie dem auch sei, wird das NSC die Garantiereparatur mit 99,999% iger Wahrscheinlichkeit ablehnen.
Dumm gelaufen, bzw gefahren ... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von daydreamer
Wieso ist das eigentlich bei manchen Webspace anbietern so dass das HP Verzeichniss diese Tilde-Zeichen davor hat?
Weil die Tilde das Zeichen dafür ist (Unix/Linux), dass der nachfolgende Begriff einen Usernamen darstellt und kein direktes Verzeichnis. Es wird dann in das Homeverzeichnis des Users gemappt.
ZitatOriginal geschrieben von mojn
Und ja, ich mache es dem Händler schwer. Schwer, einen Betrug zu begehen. Aber dafür habe ich kaum Mitleid.
Nein, du machst es dem Händler schwer überhaupt noch motiviert zu sein Service zu bieten. Das ist alles. Wenn ich Händler wäre (was ich übrigens nicht bin), dann würdest du bei mir kein zweites Mal etwas bestellen können, denn auf Kunden, die nur unnötige Kosten verursachen kann man verzichten.