Beiträge von Merlin

    Normalerweise hast du bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zum Erhöhungszeitpunkt. Verivox ist eigentlich auch eine seriöse Seite, aber die nehmen auch nur die Daten, die sie bekommen und stellen die halt in ihre Datenbank für den Vergleich.


    Letztendlich muss der mündige Verbraucher immer selbst entscheiden ;).


    Ich persönlich nehme keine Gesellschaft, bei der die Ersparnis nur durch den Neukundenbonus zustande kommt.


    Daher bin ich seit einigen Jahren "meinem" Anbieter treu - der mir den aktuellen Neukundenbonus auch als Bestandskunde abrechnet. Kann man gelten lassen ;).

    Zitat

    Original geschrieben von Quox
    Merlin: ich bin bei so etwas erst lieber vorsichtig! Ich will das aber keineswegs generell Verweigern... nur bitte: Was macht das für einen Unterschied ob Firma a oder b?


    Nunja ...


    Wenn du mit deinem Anbieter einen Preis von 43,5ct/kWh ausgemacht hast, dann ist ja alles gut ;). Wenn nicht, dann musst du dich wehren und zwar schnell und wirksam und dazu dient nun mal ein Anwalt.


    Ein Bekannter hat über zwei Jahre mit Eon rumgestritten und erst als ich ihn zum Anwalt nötigte hat Eon eingelenkt.


    Es macht den Unterschied, dass man von Firma B vielleicht schon ein paar dieser Fälle vernommen hat und bei Firma A noch gar nichts ;).


    Du kannst natürlich auch erst Mal einen Einschreibebrief mit Fristsetzung schicken, in dem du die Abrechnung anzweifelst und deinen Standpunkt darlegst, wobei ich sowieso nichts telefonisch, sondern nur schriftlich machen würde.


    Bzgl. deiner Abschlagszahlungen würde ich in dem gleichen Einschreiben darlegen, dass diese zu hoch sind und einen Verbrauch von soundsoviel kWh implizieren, du aber bisher nur soundsoviel kWh verbraucht hast, daher setzt du die Abschlagszahlung auf xx,00 € fest, die du dann auch nicht mehr einziehen lässt, sondern per Dauerauftrag überweist. Anderslautende Abbuchungen würde ich sofort zurückgehen lassen.


    Was will der Anbieter machen? Dich kündigen? Per Inkasso die überhöhten Abschlagszahlungen einfordern? Die wissen selbst, dass sie keinerlei Handhabe haben, solange du insgesamt deinen Verbrauch bezahlst.


    Warum hattest du kein Online-Kennwort? Verbummelt oder nie eines bekommen? Man könnte dir vielleicht ankreiden, dass du dich da nicht genug gekümmert hast.

    Re: Kleiner, günstiger Androide als Erstgerät


    Zitat

    Original geschrieben von doedl
    - evtl. mit 10er-Tastatur, aber kein QWERTZ.


    Wenn es egal wäre, ob Qwertz oder nicht, dann bei real,- nach einem Motorola Pro+ schauen. für rd. 100€ kein schlechter Deal, hat Android-Gingerbread.


    Ansonsten ein Sony Xperia Mini/Mini pro


    Oder ein Huawei Ascend Y200.

    Zitat

    Original geschrieben von skater
    40 Euro Verlust sind 40 Euro Verlust! Es gibt viele Menschen, die arbeiten für diese Summe fünfeinhalb Stunden, also mehr als einen halben Werktag ...


    Kann ja sein, dass der auch mehr als fünfeinhalb Stunden dafür "arbeiten" muss ;) ...