Du kannst das Internet-Pack auch bei einer Loop-Karte buchen, dann hast du natürlich keine Mindestlaufzeit.
Beiträge von Merlin
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Re: Reagiere ich über?
ZitatOriginal geschrieben von Dungeonkeeper
Reagiere ich über wenn ich das als bodenlose Ungerechtigkeit empfinde?Ja ;). Bei anderen Anbietern kannst du z.B. erst 14 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern, oder du zahlst eine "Ablösesumme" für jeden Monat, den du früher verlängerst.
Es stand dir ja ausserdem frei, erst später zu verlängern, oder?

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Das schwarze ist definitiv matt.
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Original geschrieben von KingOehz
das einzige was fehlt ist ein gutes Navi
, aber da kann JB auch nicht abhilfe schaffen. 
Derzeit nicht, das ist richtig. Das ist einer der größten Mankos des Ei´s. Liegt halt daran, dass Apple kein Navi-System wünscht (oder selbst was bastelt) und die "großen" Hersteller wie TomTom, Navigon oder Garmin nicht über die JB-Schiene arbeiten wollen, was auch verständlich ist.
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Das Weiss schmuddelt halt schneller, sieht man z.B. an den Controllern der Wii gut. Ich würde ein schwarzes bevorzugen.
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Ich schreibe auch gerade vom iPhone aus ;). Der JB hat allerdings nichts mit Unlock zu tun, sondern sorgt nur dafür, dass ich auch Software installieren kann, die Apple nicht gefällt. Ich lasse mich halt nicht gerne so gängeln ;).
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Original geschrieben von Stefan86
Gibts also tatsächlich noch jemand der MMS benutzt? Kann ich mir fast nicht vorstellen.
Es gibt übrigens noch ein paar sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten für MMS, so kann man zB bei Vodafone Mailboxnachrichten per MMS bekommen und bei O2 und Vodafone läuft auch die Mailbenachrichtigung darüber. Aber soweit denkt dieser Jobs natürlich nicht. Naja, wie auch - die USA sind ja eine mobilfunktechnische Diaspora. -
Zitat
Original geschrieben von Florian-Enders
Der Code aus der Hinweis-SMS muss aber dennoch eingegeben werden.... und somit ist das Programm überflüssig, wie ein Kropf, zumal man das ja einfachst per Bookmark erledigen kann und die wollen dafür auch noch Geld. Ne, ne ...
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Re: T-Online Abrechnungsfehler?
ZitatOriginal geschrieben von Cupertino_Freak
bis ich heut Post gebekommen habe vom Gericht, das das Inkassobüro eine Forderung eingereicht hat.Ein Mahnbescheid oder was? Dann sofort Widerspruch einlegen. Da sind Fristen zu beachten!
Einen Mahnbescheid kann man erwirken, ohne die Forderung begründen zu müssen. Das passiert dann erst beim Gerichtsverfahren und da hast du dann ja gute Karten.
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Original geschrieben von bladebhv
Kann denn nicht mal einer gucken der einen Complete hat?Was steht bei euch wenn ihr Online bei Tarif-Optionen guckt?
... dass Änderungen nicht möglich sind ;). Geht wohl nur über die Hotline.