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Original geschrieben von themaiday
Ist appsender wirklich garnicht zu empfehlen?
Läuft ja über innosend.de. Funktioniert also gut. Direktes Antworten auf SMS ist aber mit appsender nicht. Ist aber für Leute, die keinen JB mögen eine Alternative. Die Applikation an sich ist halt etwas "chaotisch", manche würden es vielleicht auch als "verspielt" bezeichnen.
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Das Bild musst du bei einem der bekannten Bilder-Uploader speichern und hier den Link dazu reinsetzen.
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Original geschrieben von Keule
Würde ja gerne das HÖRZU - Probeabo bestellen! Aber das muss man selber kündigen! Ist das richtig ???
Ja, sonst läuft es kostenpflichtig weiter.
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Re: Zusatzsoftware die man haben sollte
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Original geschrieben von spacekid01
Der Appsender z.b. kann aber die inklusive Sms die ich bei meinen Vertrag habe aber nicht berücksichtigen.Es geht mir ja um ein App der meine Inklusive Sms berücksichtigt.
Auch das wurde schon ausführlich besprochen ... BiteSMS. Jailbreak erforderlich. Mehr Info´s über die Suche!
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Original geschrieben von pchb
Entweder ist es noch zu früh, oder aber ich seh nicht was das mit der Richtigkeit meiner Aussage zu tun hat.
Du schreibst, dass du nach zweimaliger, erfolgloser Reparatur Anspruch auf ein Neugerät hast. Das ist aber nicht ganz korrekt. Du hast Anspruch auf Rückabwicklung, ob das bedeutet, dass der Händler dir ein Neugerät gibt, du ein ganz anderes Gerät nimmst oder der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, entscheidet der Händler.
Der Händler kann also genausogut sagen, nöö, ich will mit dir keine Geschäfte mehr machen, Geld zurück und gut ;).
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Original geschrieben von sinus
Nun wenn ich ein Gerät innerhalb einer bestimmten Frist aus welchen Grund auch immer tauschen muss (die genaue gesetzliche Rechtspruchung kenne nicht) habe ich doch wohl anspruch auf ein neues!
Diese Frist ist halt sehr, sehr begrenzt ;). Bei DeadOnArrival hast du gerade mal noch Anspruch darauf. Bei einem Gerät, welches du sechs Monate in Benutzung hast, natürlich nicht mehr. Da hast du Anspruch auf Mängelbeseitigung, d.h. Reparatur. Selbst ein Austauschgerät geht schon über deinen eigentlichen Anspruch hinaus.
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Original geschrieben von pchb
Nö, 2x darf Apple nachbessern, danach hast du erst Anspruch auf ein neues Gerät.
Auch nicht ganz richtig - nach erfolgloser, mehrfacher Reparatur des gleichen Fehlers, hast du Anspruch auf Rückabwicklung, das kann bedeuten, dass man ein neues Gerät bekommt, muss es aber auch nicht.
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Original geschrieben von sinus
Es geht mir um den Rechtsanspruch beim Tausch eines Gerätes denn in diesem Fall habe ich Anspruch auf ein NEUES Gerät!!
Wie kommst du auf diese Idee? Kannst du diesen Anspruch auch belegen?
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Original geschrieben von JackJona
Penny funzt nicht, habe eine hier, es kommt keine Fehermeldung nichts, aber trotzdem kein Empfang 
Ok, dann streichen wir auch Penny von der Liste ... dann bleibt tatsächlich nichts mehr, außer Original-T-Mobile.
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Original geschrieben von TommyHilfiger
allerdings stehen mir mit dem Complete S nur 200MB Datenvolumen (für UMTS/HSDPA) zur Verfügung. Richtig?
Kommt darauf an, wann der Complete-S freigeschaltet wurde
- bis einschliesslich Oktober 2008 sind es 500MB, aber das ist für Notebook natürlich auch nicht gerade die Welt.
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Original geschrieben von phil3k
Ok, das Prepaid-Phone hat also nur einen netlock. Können dann auch Karten von Congstar rein?
Es ist kein reinrassiger Netlock. Congstar-Karten funktionieren nicht. Nur Original-T-Mobile-Karten. Lt. Korrespondentenberichten soll Penny noch funktionieren.