ZitatOriginal geschrieben von tatra
Das Angebot auf Änderung des Vertrages hatte Debitel doch nicht befristet.
Es war kein "Angebot auf Änderung". Es war lediglich eine Umbenennung.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von tatra
Das Angebot auf Änderung des Vertrages hatte Debitel doch nicht befristet.
Es war kein "Angebot auf Änderung". Es war lediglich eine Umbenennung.
ZitatOriginal geschrieben von telenickel
... und ein gericht, das dies nach prüfung erlassen hat
Das Gericht hat nichts über die Mindestvertragslaufzeit gesagt, sondern der einstweiligen Anordnung nur wegen des Formfehlers bei der Kündigung statt gegeben.
ZitatOriginal geschrieben von Barri
Wie groß ist das Display vom N96?
2.8 Zoll
ZitatOriginal geschrieben von e.spieler
was heißt denn Zugänge gesichert? das ich ein Paßwort u. Zugangsdaten erfragen muß?
Erfragen nicht, eintragen ;). Die Gäste können nur mit passenden Zugangsdaten online gehen. Es empfiehlt sich auch die Zugangsdaten regelmässig (alle paar Tage) zu wechseln.
ZitatOriginal geschrieben von telenickel
Das lesen -> das ist die Quelle:
genau so stehts auch in der EV
Deswegen muss es noch lange nicht korrekt sein ;). Zwei Anwälte, fünf Meinungen ...
Re: Re: Re: Re: Fonic Aktion mit insg. 25 € Guthaben
ZitatOriginal geschrieben von rajenske
Wozu einen Mod zusätzlich beschäftigen?
Jochen hat sich dem bereits angenommen ;).
ZitatOriginal geschrieben von telenickel
Schön, dass Du sie hast. Zitiere doch mal den betreffenden Satz raus.
Zitat
Knackpunkt ist in diesem Fall die Kündigung per E-Mail. Entsprechend den eigenen AGB ist debitel nämlich verpflichtet, eine Kündigung schriftlich auszusprechen. Schriftlich bedeutet, dass die Kündigung in Papierform erfolgen muss. Eine Kündigung per E-Mail ist also nicht wirksam. Ein Mobilfunkvertrag darf aber nicht ohne eine wirksame Kündigung abgeschaltet werden. Das Amtsgericht Berlin Schöneberg (Az. 19 C 191/08) hat daher die debitel zur sofortigen Freischaltung zu den alten Konditionen verpflichtet.
Zitat
Doch auch eine schriftliche Kündigung muss nicht sofort wirksam sein, denn für den betroffenen crash-5-Tarif gilt eine Mindest-Vertragslaufzeit von 6 Monaten.
Ende des Kindergartens.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk
Es wird nicht reibungslos funktionieren.
Nunja, von der Telekom weg z.B. zu Alice funktioniert augenscheinlich ja ohne Reibungsverluste, auch wenn der DSL-Port z.B. bei GMX geschaltet war.
So bei meiner Schwiegermutter geschehen. Am Tag des Ablaufes des Anschlusses wurde Alice geschaltet. Könnte allerdings auch daran liegen, dass es bei Alice ein Komplettanschluss (NGN) war und vielleicht deshalb eine andere TAL geschaltet wurde.
FON halte ich für rechtlich bedenklich. Dann lieber gleich einen "richtigen" Hotspot, z.B. von der Telekom, einrichten lassen. Da sind dann wenigstens die Zugänge entsprechend gesichert und protokolliert.
Über eventuelle Kosten sollte ein Business-T-Punkt Aufschluss geben können.
ZitatOriginal geschrieben von saibotda
Es steht jedoch fest, dass debitel diesen Tarif nicht "eingestampft" hat und nicht alle Kunden gekündigt wurden.
Es ist nur leider so, dass man kaum offizielle Zahlen darüber bekommen wird. Es ist ja anscheinend auch so, dass, zumindest der Großteil, der o2-Crash-5 von der Kündigungswelle ausgenommen war.