Beiträge von Merlin

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    Original geschrieben von Saheke72
    Erstmal habe nicht ich den Gewinn wenn gemacht sondern mein Vater !!


    Was wo und wieviel kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, aber das ist wiedermal für mich eine Lehre in Sachen Provider !!


    Das hat mit "Provider" nichts zu tun, sondern mit geltendem Recht. Ein Erbe kannst du übrigens immer nur komplett ablehnen oder annehmen. Einzelne Sachen rausnehmen geht nicht.


    Dein Vater wird ja eventuell auch noch etwas anderes hinterlassen haben, außer zwei Mobilfunkverträgen, oder steht das Girokonto auch im Minus?

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    Original geschrieben von gordon-berlin
    Das wäre doch dann Täuschung, oder?


    Was machst du, wenn du ein gelbes Krokodil auf der Autobahn siehst?


    Richtig ...


    Nichts, da es keine gelben Krokodile gibt.


    Was soll uns das sagen?


    Du wirst dem Händler eine wissentliche Täuschung nie nachweisen können, von daher ist es müssig sich darüber Gedanken zu machen, wie die Sache, mit dem gelben Krokodil ... ;)

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    Original geschrieben von galahad13
    Im Todesfall hat der Provider keine Ansprüche. Gegen wen denn auch noch.


    Dauerschuldverhältnisse erlöschen nicht einfach mit dem Tod, sondern gehen in der Regel auf die Erben über, z.B. beim Mietvertrag für die Wohnung, Gebäudeversicherung, Darlehensverträge, Leasing, etc.


    Es besteht zwar in der Regel eine Kündigungsmöglichkeit, beim Leasing z.B. müssen dann allerdings alle ausstehenden Raten bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden.


    Von daher dürfte die Forderung schon berechtigt sein.


    Nochmal: Was sagen die AGB dazu?

    Der Händler hat das so geregelt. Die K800i waren wahrscheinlich zusätzlich subventioniert, also werden Geräte angefordert, die dann extra verkauft und Verträge mit Auszahlung versehen werden.


    Da vermutlich bei Mobilcom allerdings bei jedem Vertrag ein Gerät angegeben werden muss, sind die K800i also auf die Verträge deines Vaters gebucht worden.


    Was sagen eigentlich die AGB von Mobilcom zu so einem Fall?


    Aus dem Bauch heraus würde ich schon sagen, dass Mobilcom für die vorzeitige Vertragsauflösung Anspruch auf einen Ausgleich hat. Die Verträge liefen ja, nach deinen Angaben, nur sechs Monate, d.h. Mobilcom verliert 18 Monate Zahlung der Grundgebühr.


    Jetzt kannst du einfach nachrechnen, wie es sich mit dem Restwert, der damaligen Auszahlung und der gesparten Grundgebühr verhält.

    Re: Wieviele CallYa Karten auf eine Person registriebar ?


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    Original geschrieben von maxiq
    Auf den Namen der Kinder geht es ja nicht, da noch keine 18 Jahre.


    So nicht ganz korrekt ;). Ein Prepaidkarte oder ein Pack kann man in der Regel ab 16 Jahren auf den eigenen Namen registrieren.


    *Gleichzeitig* kann man wohl nur 2-3 Packs auf einmal auf einen Namen registrieren, aber nach einer geringen Zeitspanne durchaus weitere. Ich glaube, ich habe so um die 15-20 CallYa´s registriert, habe irgendwann aufgehört zu zählen ... ;)