Beiträge von orlet

    und wie ist das eigentlich, wenn ich ein Geschäft via EBAY abschliesse, dann aber wegen regionaler Nähe die Ware direkt beim Verkäufer abhole.


    Das Verpflichtungsgeschäft erfüllt ja dann die Anforderungen an ein Fernabsatz-Gesetz.
    Bricht das Erfüllungsgeschäft dort meine Rechte?


    Orlet,


    PS: Und wie sind die Rückgabefristen anch Fernabsatzgesetz, wenn man nicht auf sein Rückgaberecht aufmerksam gemacht wurde?

    und jetzt noch eine Tipp aus der Bastelfraktion:


    nimm einen alten 486er, eine Diskettenlaufwerk und Fli4L mit den passenden OPT-Paketen.


    Du brauchst sowohl ISDN- als auch DSL-Paket. Geroutet wird nur über DSL, aber ISDN erkennt, welche Rufnummer angerufen wird.


    In Abhängigkeit von der Rufnummer kann dann eine spezielle Funktion des Routers (go online; go offline, etc.) gesteuert werden.


    das HowTo dazu gibt es hier.


    Orlet

    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
      ksweet: Du kennst den rechtlichen und definitorischen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht, das ist Dein Verständnisproblem. ;)


    Gewärleistung ist _nicht_ gleich Garantie.


    Schlimmer noch, es gibt keine "die GARANTIE" mehr. Früher war der Begriff der Garantie gesetzlich geregelt. Nahm jemand dsa Wort Garantie in den Mund, wusste jeder was gemeint ist.


    Heute kann sich jeder seine eigene Garantie basteln, also was muss geschehen, damit ein Garantiefall vorliegt, welche Rechte hat der Kunde daraus und wie muss sich der Kunde verhalten, um diese Rechte anzumelden.


    Auch das ist ein Garantie-Versprechen:
    Ich garantiere jedem jedem Kunden, bei dem eine Sache mangelhaft geliefert wurde, die Übersendung einer Packung Taschentücher. Zur Anmeldung der Garantie hat der Kunde die defekte Ware in unserer Niederlassung in NewYork zur Besichtigung vorzulegen, die Übergabe der Taschentücher erfolgt in unserem Werk im Outland Australiens. Reisekosten werden nicht erstattet.


    Ach ja, Garanteilaufzeit: lebenslänglich, macht sich gut in der Werbung.


    Ach und noch was: Selbstverständlich kann ein Hersteller ein Garantie-Versprechen abgeben, dass genau der gesetzlichen Gewährleistung entspricht. Also den selben "Zeitpunkt der Übergabe" als notwendigen Schadenseintritt.


    Orlet

    Vorschlag:


    <nein !!>


    Wie wäre es ...


    < nein!! nein!! >
    < aber es muss ihm doch geholfen werden.


    mit A


    < nicht das Wort mit A... >
    < aber wenn es doch nur kurz ist. >


    ..O..


    < Gibt doch 3 Monate ohne GG und viele Freiminuten. >
    < trotzdem nicht, er kommt nie wieder weg. >


    ..L


    < wie kannst Du nur ... :flop: >


    Spass beiseite: AOL ist der einzige mir bekannte, der direkt abrechnet. Aber genisse Sie mit Vorsicht. Noch ein Tipp von heise.de



    Orlet

    Naja, erstens gab es früher keine Schuldrechtsgewährleistung. Und solltest Du die alte Garantie meinen, so muss ich Dich enttäuschen, die war nur 6 Monate.


    Nur war es in der guten alten Zeit so, dass die Industrie und der Kunde Garantiefristen als "Dienstleistung" zu würdigen wussten, was zu der verbreiteten Jahres-Garantie führte.


    Die 24-Monatsfrist der heutigen Zeit ist reine Augenwischerei von Politikern, die gerne wiedergewählt werden wollten. Den Stress, dem Kunden diesen Beschiss zu erklären, haben andere, die dafür auch noch angemotzt werden.


    Orlet

    welches BS?
    Es gibt da bei XP eine Funktionen "Einstellungen übernehmen" (oder so ähnlich) im Startmenue der CD.


    Hat den Vorteil, dass alles gesichert wird, also auch die Konto-Einstellungen etc.


    Schau´s Dir mal an.


    Orlet