Beiträge von SabsiG

    DLC und Quam


    DLC Quam


    Hallo DaFunk,


    >Ob Punkt 3 nun allein eine Sonderkündigung rechtfertigt, halte ich für >sehr fraglich. DLC hat einen 24 Monate grundgebührbefreiten Vertrag >beworben und muß diese Werbung selbstverständlich auch einhalten. Im >Zewifel hast du wohl einen Anspruch gegen DLC auf Erstattung. Wie DLC >das dann mit Quam abwickelt, sollte dich nicht interessieren müssen.


    das sehe ich genau so, hier muß DLC erstatten, die haben wohl mit 24 Monaten ohne Grundgebühr geworben.


    >Punkt 1 trifft ebenfalls auf dich zu. Wenn man nun von dem typischen >Neukunden ausgeht, benötigt der auch ein Handy, um die vertraglichen >Leistungen nutzen zu können. Deswegen betrachte ich das >subventionierte Handy auch als Bestandteil des Vertrages mit Quam.


    Mobilfunkvertrag und Handy sehen einige Gerichte als 2 einzelne Kaufverträge. Hier hatte der Kunde sicherlich einen Vermittlungsvertrag für einen Quam Mobilfunkvertrag bei der Firma DLC, sowie einen Kaufvertrag über ein Handy bei DLC. Für dieses Paket hat DLC einen bestimmten Gesamtpreis gemacht.


    >Wenn du dagegen noch nicht einmal die Karte erhalten hast, obwohl sie >freigeschaltet ist, könnte man vielleicht auch hier einen Angriffspunkt >haben.


    hier schickt Quam sicherlich gerne 2 neue Karten raus.


    >Jedenfalls denke ich, dass Quam aus gegebenem Anlass nicht mehr daran >interessiert ist, dich als Kunden zu halten. Deswegen würde ich an deiner >Stelle einfach mal alle Punkte zusammenschreiben und einen Brief mit der >Kündigung an Quam schicken.


    Probieren sollte man es auf jeden Fall. Wenn es nicht klappt, DLC eine Frist zur Lieferung setzen, nach fruchtloser Verstreichung Gesamtkaufvertrag wegen Nichterfüllung stornieren. ggf. Schadensersatz verlangen, sollte DLC Sie nicht aus dem Quam Vertrag herausbekommen.



    Gruß
    Sabsi

    Quam


    Hallo websty,


    soweit ich mich erinnere, hat DLC geworben : 24 Monate keine Gundgebühr, (16 Monate Erstattung duch DLC, GG Befreiung Quam bis 31.12.02 .


    Da Quam keine 8 Monate erläßt, sondern nur bis 31.12.02 , hat der Händler das Risiko, nun mehr auszahlen zu müssen, wenn Quam den Vertrag erst im Juni oder Juli aktiviert. Daß Quam völlig überlastet war, konnte man eigentlich an den Freischaltdauern schnell erkennen.


    Andere Händler haben das demensprechend gemacht. Ein Freund hat bei handy4less bestellt. Freischaltung erst am 6. Juli, Erstattung von handy4less 17,2 Monate. handy4less hat halt auch mit 24 Monate ohne Grundgebühr geworben. Pech für diese Firma, wenn Quam so spät aktiviert.


    Ich sehe da kein Sonderkündigungsrecht bei Quam aus diesem Grunde.



    Kein handy von DLC erhalten ?
    Ich nehme an, Vertrag bei Quam aktiviert ?
    Dann ist sicherlich erst DLC eine Frist zu setzen, den vertraglich vereinbarten Leistungen nachzukommen, also Handy, Karte und Scheck zu schicken. Nach Ablauf der Frist wird man dann sicherlich bei DLC den Gesamtkaufvertrag wegen Nichterfüllung stornieren können und müssen.
    DLC muß dann schauen, daß Sie aus dem Quamvertrag kommen.
    Schafft DLC das nicht, haben Sie sicherlich Anspruch auf Schadensersatz, also Erstattung von Anschlußgebühr und Grundgebühr bis Vertragsende durch DLC.
    Wenn Quam Sie kulanter Weise mit dem Hinweis "von DLC nichts erhalten" aus dem Vertrag raus lässt, ist das natürlich der einfachere Weg. Aber verpflichtet dazu ist Quam meines Wissens nicht. Denn Quam kommt ja den vertraglich vereinbarten Pflichten nach. Ihre Karten sind aktiv, Sie könnten ja telefonieren, wenn DLC geliefert hätte. Diese Karten- und Handylieferung ist Pflicht von DLC, nicht von Quam.



    Oder wie sehen das die hier anwesenden Anwälte ?



    Sabsi
    (sehr rechtsinteressiert, aber leider kein Anwalt)

    C45


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Bis auf die Tatsache, dass dort "nur" insgesamt 15 Monate GG erstattet werden - den Rest gibt´s ja bei den anderen wegen der Werbung.


    Guten Morgen,


    das ist nicht ganz richtig.


    handy4less hat 2 Angebote, einmal ein Angebot, wo 15 Monate erstattet werden, dafür gibt es dann 2 Siemens C45 und eine Freisprecheinrichtung,
    dann noch das ganz normale Angebot, wo der Kunde die 21 Monate Grundgebühr selber bezahlen muß, dafür aber eine Auszahlung von 360,- Euro bekommt. Bei der geschickter Auswahl der Taktung reichen die 360,- Euro für 21 Monate Grundgebühr.


    Inwa zahlt beim C45 mit Duo-Vertrag 340,- Euro aus, das reicht immerhin noch für bis zu 20 Monate Grundgebühr bei entsprechender Taktung.



    3 Monate Grundgebührbefreiung durch o2 gibt es bei beiden Händlern.



    Sabsi

    Rücksendekosten


    Hallo zusammen,


    wenn der Kunde bei fonmarkt die Rücksendekosten grundsätzlich, also auch bei einer Bestellung mit einem Wert von über 40 Euro tragen muß, dann verstößt fonmarkt gegen geltendes Recht.


    Die Rückgabe ist im BGB klar geregelt.


    § 357
    Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    (3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.




    Sabsi

    Re: Garantie


    Zitat

    Original geschrieben von fonmarkt.de
    Wir geben eine spezielle Forumgarantie auf die 7110er. Jedes Gerät hat 3 Monate Garantie auf die Funktionstüchtigkeit. Wie schon oben beschrieben: Neuer Akku + neues Netzgerät sind ohnehin schon dabei!!! Eine deutsche BDA liegt ebenfalls dabei.:)


    Hallo zusammen,


    mal eine Frage an die Juristen hier.


    Ist es nicht so, daß ein gewerblicher Anbieter grundsätzlich eine 2jährige Gewährleistungsfrist geben muß, auch für gebrauchte Waren ?
    Er kann dann nur, meines Wissens nach, bei gebrauchten Waren die Gewährleistungsfrist durch eine Vereinbarung mit dem Kunden auf ein Jahr verkürzen.


    Somit müsste fonmarkt hier doch mindestens 12 Monate Gewährleistung geben, oder ?



    Sabsi