ZitatOriginal geschrieben von handytim
Der Gesamtbetrag setzt sich aus Netto 159,48 EUR zuzüglich 16,00 % USt. = 25,52 EUR zusammen."
Darf man denn die USt/MwSt an Endkunden auszahlen?
Ciao
Tim
Hallo Tim,
MwSt Auszahlungen an Endkunden sind nicht erlaubt.
Ein Endkunde/Privatperson ist laut Umsatzsteuerrecht nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
In der alten Fassung des UStG stand es etwas klarer, als in der neuen Fassung : alte Fassung Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 5
1. Der leistende Unternehmer (das ist der Empfänger der Gutschrift) muß zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1 berechtigt sein.
Es gibt auch noch das hier : BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
Dort steht u.A. Der Agent (ist in dem Fall der Händler ) ist nicht berechtigt,dem Abnehmer (wäre ja hier der Endkunde) eine Gutschrift über einen Preisnachlass (also sowas wie Provisionsauszahlung, GG Erstattung ect.) mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen.....
Das bedeutet also, daß der Händler sich auf den Auszahlungsbeleg, in Deinem Fall die 185 Euro , keine Vorsteuer ziehen darf. Es hätte also auf dem Beleg stehen müssen : 185 netto+0%MwSt=185 Euro Auszahlung . Das Angebot "185 Euro Auszahlung" kostet den Händler also 185 netto und nicht nur 159.48 netto !
Den meisten Händler dürfte das auch bekannt sein, so schreibt o****m auf der homepage : Bei Original T-Mobile/The Phone House Angeboten überweist o****m den Betrag abzüglich 16% (Mehrwertsteuer) innerhalb des ersten Vertragsmonats auf das Girokonto des Kunden. Sollte der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt sein und o****m seine Steuernummer mitteilen, zieht o****m die 16% nicht ab.
Man kann sich natürlich folgenden Gedankengang machen :
Der Händler überweist das Geld aufs E-Plus Kundenkonto.
Empfänger der Gutschrift : E-Plus, also ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehen. Dazu braucht der Händler dann die Steuernummer von E-Plus, die muß mit auf die Gutschrift drauf. Verwendungszweck ist dann das Kundenkonto.
E-Plus bekommt also 159.48+25.52=185, führt die 25.52 als vereinnahmte MwSt ab und packt die 159.48 aufs Kundenkonto..........hmmmmm..... irgendwie passt da was nicht......der Kunde bekommt ja eine Rechnung von E-Plus mit ausgewiesener MwSt und muß die ja auch bezahlen und E-Plus muß die ja auch wieder abführen..... Lange Rede - kurzer Sinn. Eine Überweisungen auf das Kundenkonto beim Mobilfunkanbieter ist für den Mobilfunkanbieter ein durchlaufender Posten. Konsequenz für den Händler : ebenfalls kein Vorsteuerabzug möglich . Schade. Es ist also völlig egal, ob der Händler Geld an den Endkunden direkt auszahlt oder Geld auf das Kundenkonto beim Mobilfunkanbieter überweist, in beiden Fällen darf sich der Händler auf die Auszahlung keine Vorsteuer ziehen.
Händler, die da, ich sage es mal sehr vorsichtig, ggf. "Ausbildungsschwächen" haben, sollten sich unbedingt bei einem Steuerberater oder der Umstazsteuerstelle des Finanzamtes schlau machen.
liebe Grüße
Sabsi